{"id":3741,"date":"2021-04-05T23:06:34","date_gmt":"2021-04-05T21:06:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/?page_id=3741"},"modified":"2021-10-10T15:13:39","modified_gmt":"2021-10-10T13:13:39","slug":"abstimmung-13-juni-2021","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/abstimmungen\/abstimmungen-2021\/abstimmung-13-juni-2021\/","title":{"rendered":"Abstimmung 13. Juni 2021"},"content":{"rendered":"<h2>Bund<\/h2>\n<ul>\n<li><strong style=\"color:white;background-color:red;\">NEIN<\/strong> zur Volksinitiative vom 18. Januar 2018 \u00abF\u00fcr sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung \u2013 Keine Subventionen f\u00fcr den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz\u00bb (BBl 2020 7635);\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>Diese radikale Trinkwasserinitiative fordert, dass Betriebe, die chemisch-synthetische oder nat\u00fcrliche Pflanzenschutzmittel einsetzen oder Futter f\u00fcr ihre Tiere zukaufen, keine Direktzahlungen mehr erhalten. Um ausreichende Ernteertr\u00e4ge in geforderter Qualit\u00e4t gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, ist die Landwirtschaft darauf angewiesen, dass sie Gem\u00fcse- und Obstkulturen etc. mit von den Beh\u00f6rden bewilligten Mitteln behandeln k\u00f6nnen. Bereits heute kommen immer \u00f6fters biologische Mittel zum Einsatz. Des Weiteren verf\u00fcgt nicht jeder Betrieb \u00fcber ausreichend oder \u00fcberhaupt ackerf\u00e4hige Fl\u00e4che, um ihren Tierbestand nur mit betriebseigenem Futter zu ern\u00e4hren. Vor allem jene im H\u00fcgel- und Berggebiet nicht. Da den Landwirtschaftsbetrieben die Direktzahlungen mit der Trinkwasserinitiative verweigert w\u00fcrden, m\u00fcssten sie auch die damit verbundenen \u00f6kologischen Auflagen nicht mehr erf\u00fcllen oder sie geben die Produktion ganz auf. Mehr als die H\u00e4lfte der Arbeitspl\u00e4tze der Schweizer Land- und Ern\u00e4hrungswirtschaft w\u00e4ren davon betroffen und gef\u00e4hrdet. Um die Versorgung der Schweizer Bev\u00f6lkerung trotz einer drastischen Reduktion der einheimischen Produktion sicherzustellen, m\u00fcssten zwangsweise viel mehr Lebensmittel importiert werden. Dies w\u00e4re ein \u00f6kologischer Unsinn.<\/li>\n<li><strong style=\"color:white;background-color:red;\">NEIN<\/strong> zur Volksinitiative vom 25. Mai 2018 \u00abF\u00fcr eine Schweiz ohne synthetische Pestizide\u00bb (BBl 2020 7637);\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>Die Volksinitiative \u00abF\u00fcr eine Schweiz ohne synthetische Pestizide\u00bb will den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln gesamthaft verbieten. Die H\u00e4ndler d\u00fcrften auch nur noch Lebensmittel importieren, die ohne synthetische Pflanzenschutzmittel produziert worden sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden bevormundet und k\u00f6nnen nur noch Bioprodukte pflanzlicher Herkunft kaufen und die Kosten f\u00fcr das Essen w\u00fcrden sich folglich stark erh\u00f6hen. Die Gefahr einer schlechteren Produktqualit\u00e4t und -haltbarkeit w\u00e4ren weitere Folgen. Ob sich das Einfuhrverbot aufgrund unserer internationalen Verpflichtungen \u00fcberhaupt durchsetzen l\u00e4sst, ist unklar. Ist dies nicht der Fall, w\u00e4re es ein enormer Konkurrenznachteil f\u00fcr die Schweizer Landwirtschaft, die trotzdem unter den strengen Auflagen produzieren m\u00fcsste, w\u00e4hrenddessen aus dem Ausland weiterhin g\u00fcnstigere und mit synthetischen Pestiziden hergestellte Lebensmittel importiert werden d\u00fcrften.<\/li>\n<li><strong style=\"color:white;background-color:red;\">NEIN<\/strong> zum Bundesgesetz vom 25. September 2020 \u00fcber die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Verordnungen des Bundesrates zur Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (AS 2020 3835);<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/FdV_Mail_Abbinder_DE.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/FdV_Mail_Abbinder_DE-1024x230.png\" alt=\"\" width=\"840\" height=\"189\" class=\"alignnone size-large wp-image-3770\" srcset=\"https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/FdV_Mail_Abbinder_DE-1024x230.png 1024w, https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/FdV_Mail_Abbinder_DE-300x68.png 300w, https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/FdV_Mail_Abbinder_DE-768x173.png 768w, https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/FdV_Mail_Abbinder_DE-1536x346.png 1536w, https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/FdV_Mail_Abbinder_DE-1200x270.png 1200w, https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/FdV_Mail_Abbinder_DE.png 1600w\" sizes=\"auto, (max-width: 709px) 85vw, (max-width: 909px) 67vw, (max-width: 1362px) 62vw, 840px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Als das Coronavirus in der Schweiz auftrat, hat der Bundesrat zun\u00e4chst auf der Grundlage des Epidemiengesetzes, aber auch auf der Grundlage des Notrechts, das sich direkt aus der Verfassung ableitet, Massnahmen ergriffen. Was ist nach einem Jahr Corona nur aus unserem Land geworden? Die Grundrechte sind ausgehebelt, die B\u00fcrger entm\u00fcndigt. Die negativen Auswirkungen der Corona-Massnahmen sind gravierend. Die Politik des Bundesrates basiert nicht auf Fakten und daraus abgeleiteten wirksamen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Massnahmen, sondern auf unbewiesenen Annahmen und fragw\u00fcrdigen Modellrechnungen. Die massive Einschr\u00e4nkung des sozialen und gesellschaftlichen Lebens schadet der Volksgesundheit nachhaltig. Wer gegen die unsinnigen, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen und sch\u00e4dlichen Corona-Massnahmen ist, muss Nein zum Covid-19-Gesetz sagen. Das Covid-Gesetz ist eine Erpressung des Souver\u00e4ns. Es verkn\u00fcpft die staatlichen Entsch\u00e4digungen mit der Entrechtung der Bev\u00f6lkerung. Der Staat muss f\u00fcr den Schaden, der die sch\u00e4dlichen Corona &#8211; Massnahmen angerichtet haben, aufkommen. Das Covid-Gesetz ist auch bei einem Nein weiterhin g\u00fcltig bis 25. September 2021. F\u00fcr die Zeit danach kann das Parlament die Entsch\u00e4digungen in ein nicht-dringliches Bundesgesetz oder in Bundesbeschl\u00fcsse \u00fcberf\u00fchren. Eine entsprechende Motion ist bereits eingereicht und wird von \u00fcber 20 Parlamentariern unterst\u00fctzt. Bundesrat und Parlament haben es in der Hand! Wird diese L\u00f6sung in der Sommersession nach der Abstimmung erarbeitet, so kann das Gesetz auch unter Einhaltung der Referendumsfrist rechtzeitig Ende September in Kraft treten. Deshalb ein Nein zum Covid-Gesetz f\u00fcr ein Leben in Freiheit sowie f\u00fcr unsere verfassungsm\u00e4ssigen Grundrechte.\n<\/li>\n<li><strong style=\"color:white;background-color:red;\">NEIN<\/strong> zum Bundesgesetz vom 25. September 2020 \u00fcber die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) (BBl 2020 7847);<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/Maildisclaimer_CO2_DE.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/Maildisclaimer_CO2_DE.jpg\" alt=\"\" width=\"729\" height=\"333\" class=\"alignnone size-full wp-image-3772\" srcset=\"https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/Maildisclaimer_CO2_DE.jpg 729w, https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/Maildisclaimer_CO2_DE-300x137.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 729px) 85vw, 729px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Das neue Gesetz kostet Milliarden und geht haupts\u00e4chlich zulasten der l\u00e4ndlichen Bev\u00f6lkerung. Trotz der hohen Kosten bringen die Anstrengungen schlussendlich trotzdem praktisch nichts. Die Schweiz ist f\u00fcr gerade mal 0,1 % des weltweiten CO2-Ausstosses verantwortlich, die Wirkung dieses Gesetzes ist daher verschwindend klein. Die zus\u00e4tzlichen Kosten von bis zu 12 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel, die neue Flugticketabgabe von bis zu 120 Franken sowie ein neuer Zuschlag von rund 27 Rappen pro Liter Heiz\u00f6l ist definitiv nicht gerechtfertigt. Schlussendlich ist das neue CO2-Gesetz sehr ungerecht gegen\u00fcber den Familien, gegen\u00fcber dem Gewerbe sowie gegen\u00fcber den unteren und mittleren Einkommen. Statt auf Eigenverantwortung und Selbstentscheidung setzt das CO2-Gesetz bevormundend auf Verbote.<\/li>\n<li><strong style=\"color:white;background-color:red;\">NEIN<\/strong> zum Bundesgesetz vom 25. September 2020 \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus (PMT) (BBl 2020 7741).\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>Das Polizeigesetz ist unn\u00f6tig, denn das Strafgesetzbuch bietet bereits heute die gesetzlichen Grundlagen, Personen pr\u00e4ventiv, rein aufgrund von Vorbereitungshandlungen f\u00fcr eine terroristische T\u00e4tigkeit zu verfolgen und zu bestrafen. Das neue PMT-Gesetz ist zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus komplett ungeeignet. Mit diesem Gesetz kann die Polizei keinen einzigen Anschlag verhindern. Wer sich aber friedlich politisch engagiert, kann mit dem PMT neu auf Terror-Listen gesetzt und kriminalisiert werden. Mit dem neuen Gesetz k\u00f6nnen aufgrund von vagen Vermutungen, extreme Einschr\u00e4nkungen unserer Rechte und Freiheiten verf\u00fcgt werden. Es w\u00fcrde reichen, wenn die Polizei den Verdacht hat, man k\u00f6nnte in Zukunft terroristisch t\u00e4tig werden. Dabei wird der Verdacht auf der Grundlage einer sehr weit gefassten Definition konstruiert: Denn die neue Definition \u00abeiner terroristischen Aktivit\u00e4t\u00bb geht weit \u00fcber die bestehenden Definitionen im Nachrichtendienstgesetz und Strafgesetzbuch hinaus.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Gemeinde<\/h2>\n<ul>\n<li><strong style=\"color:white;background-color:green;\">JA<\/strong> zur Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 3&#8217;405&#8217;000.00 f\u00fcr den Neubau des Reservoirs mit Stufenpumpwerk Laube, Goldau\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>Das bestehende Reservoir Laube mit Stufenpumpwerk soll mit einem Neubau und mehr als doppeltem Fassungsverm\u00f6gen erneuert werden. Mit der Zustimmung des Verpflichtungskredites sichern wir uns die wichtige Wasserversorgung der Gemeinde Arth f\u00fcr die Zukunft.<\/li>\n<li><strong style=\"color:white;background-color:green;\">JA<\/strong> zur Genehmigung eines Investitionsbeitrages von Fr. 350&#8217;000.00 an die Stiftung Pfadiheim Arth-Goldau f\u00fcr den Neubau &#8222;Pfadihus Oberarth&#8220;\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>Das heutige Pfadiheim M\u00fchlefluo steht in einem verdichteten Wohnquartier, es fehlen Freifl\u00e4chen zum Spielen und auf die Bed\u00fcrfnisse der Nachbarschaft muss mit eingeschr\u00e4nkter Nutzung immer mehr R\u00fccksicht genommen werden. Die Stiftung Pfadiheim hat nach langer Suche jetzt ein ideales Grundst\u00fcck im Baurecht f\u00fcr den Neubau des Pfadihus Oberarth auf der Bezirksliegenschaft bei der Schul- und Sportanlage Stegweidli gefunden. <\/p>\n<p>\u00dcber die H\u00f6he des Investitionsbeitrages von Fr. 350&#8217;000 wurde im Vorfeld diskutiert. Vergleicht man diesen jedoch mit den j\u00e4hrlich wiederkehrenden Kosten von \u00fcber Fr. 180&#8217;000 f\u00fcr das Jugendb\u00fcro Your Time der Gemeinde Arth und den 2011 geleisteten Investitionsbeitrag an den Sportclub Goldau von Fr. 400&#8217;000 darf man sich die Frage der Gleichbehandlung stellen.<\/p>\n<p>\u00dcber 130 Kinder und Jungendliche machen bei der Pfadi Arth-Goldau mit und erhalten eine gemeinsame, sinnvolle und aktive Freizeitgestaltung. Zus\u00e4tzlich steht das neue Pfadihus auch Vereinen und Gruppierungen der Gemeinde f\u00fcr Anl\u00e4sse zu g\u00fcnstigen Konditionen zur Verf\u00fcgung, ein Mehrwert f\u00fcr die Gemeinde. Aus diesen Gr\u00fcnden empfehlen wir ein JA f\u00fcr  den Investitionsbeitrag an die Stiftung Pfadiheim.\n<\/li>\n<li><strong style=\"color:white;background-color:green;\">JA<\/strong> zur Revision des Reglements \u00fcber die Abfallentsorgung in der Gemeinde Arth\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>Das aktuelle Abfallreglement der Gemeinde Arth stammt aus dem Jahr 1998 und ist nicht mehr zeitgem\u00e4ss.  Es soll durch ein neues Reglement ersetzt werden, welches den heute geltenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht. Die Entsorgung der Siedlungsabf\u00e4lle ist \u00fcber verursachergerechte und kostendeckende Geb\u00fchren finanziert.\n<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bund NEIN zur Volksinitiative vom 18. 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