SVP sagt Nein zum gemeinnützigen Wohnungsbau und zum Zensurgesetz

Medienmitteilung vom 15.01.2020

Die SVP des Kantons Schwyz hat an ihrer Parteiversammlung vom vergangenen Dienstag-Abend im Hotel Drei Könige in Einsiedeln die Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 9. Februar 2020 gefasst. Die Volkspartei stellt sich klar gegen die staatliche Einmischung im Wohnungsbau und lehnt die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» einstimmig bei zwei Enthaltungen ab. Auch die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärgesetzes – das sogenannte «Zensurgesetz» – stiess bei nur einer Zustimmung auf totale Ablehnung.

Engagierte Debatte zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Die engagierte SP-Nationalrätin Jaqueline Badran.

Die eigens aus Zürich angereiste SP-Nationalrätin Jaqueline Badran zeigte in ihrem sehr engagierten Referat die aus ihrer Sicht positiven Aspekte der Initiative «für mehr bezahlbare Wohnungen» auf. Als «Mutter des Volksbegehrens» griff Sie gar bis in die Zeit des Bundesbriefes und die Schlacht am Morgarten zurück. In eine Zeit, in welcher sich die alten Eidgenossen von Landvögten und Tyrannei der Obrigkeiten erfolgreich zur Wehr setzten und so ihre Gebietsansprüche und Freiheiten entsprechend zu verteidigen wussten. Genossenschaften und Kooperationen hätten denn auch eine urdemokratische und langlebige Tradition – gerade auch im Kanton Schwyz. Nebst diesem anschaulichen Geschichtsexkurs an die Anfänge der Eigenossenschaft verwies Jaqueline Badran auch an die unerhörten Preissteigerungen im Wohnungsmarkt der letzten Jahre und die damit verbundenen Spekulationen von Grosskonzernen und ausländischen Investoren. Mit vorliegender Initiative will man dieser Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt einen Riegel schieben, in dem zukünftig bei Neubauten mindestens 10 Prozent unter den Aspekt des gemeinnützigen Wohnungsbaus entstehen sollen.

Diesem Ansinnen widersprach SVP-Kantonsrat Xaver Schuler (Seewen) vehement. Als Gemeindepräsident der bevölkerungsreichen Gemeinde Schwyz wehrt er sich gegen staatliche Eingriffe und planwirtschaftliche Rezepte, welche die Autonomie und die Entwicklung der Gemeinden unnötig untergraben bzw. einschränken würden. Es sei allein Sache der Gemeinde und deren Bevölkerung, ob sie sich im gemeinnützigen Wohnungsbau verstärkt engagieren wollen oder eben auch nicht. Zudem sind die angesprochenen Preisentwicklungen bei den Mietpreisen nicht ein gesamtschweizerisches Phänomen, sondern eher eines der Städte und umliegenden Agglomerationen. Dies u.a. auch wegen der immer noch viel zu hohen Einwanderung in unser Land und der damit zunehmenden Knappheit von Boden. Diese Zwiespältigkeit in ihren politischen Ansichten wollen die Linken und Gewerkschaften nun mit staatlichen Rezepten überdecken – auf Kosten und zu Lasten aller. Diesbezüglich erwartet er auch deren Unterstützung zur Begrenzungsinitiative, welche am 17. Mai 2020 vors Volk kommt!

Die anschliessenden Voten aus der Versammlung heraus unterstrichen denn auch das klare Abstimmungsverdikt:

Die SVP des Kantons Schwyz empfiehlt die eidgenössische Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» vom 9. Februar 2020 mit 68 Nein bei zwei Enthaltungen zur Ablehnung.

v.L.n.R.: SVP-Kantonsrat und Regierungsratskandidat Herbert Huwiler (Freienbach), SVP-Regierungsrat Andreas Barraud (Bennau), SVP-Kantonsrat und Schwyzer Gemeindepräsident Xaver Schuler (Seewen) und SVP-Regierungsrat André Rüegsegger (Brunnen).

Freie Meinungsäusserung nicht weiter beschränken

SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (Lachen) legte als Präsident der Nationalratskommission für Rechtsfragen die geplante Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärgesetzes dar. Gegen die Ausweitung der sogenannten «Anti-Rassismus-Strafnorm» wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Das nun vorliegende «Zensurgesetz» verlangt die Aufnahme von «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» gegen Personen, welche sich in ihrer sexuellen Orientierung in der Öffentlichkeit bedroht bzw. angegriffen fühlen. Konkret soll der Art 261 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches dahingehend ergänzt werden, dass «wer öffentlich gegen eine Person oder Gruppierung wegen ihrer sexuellen Orientierung aufruft, mit einer Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird». Was augenscheinlich gut tönt, wird aber in der Gerichtspraxis unterschiedlich ausgelegt und führt bereits heute (mit dem bestehenden Gesetz) zu bisweilen gegensätzlichen Urteilen. Zudem seien Minderheiten durch die Bundesverfassung bereits heute ausreichend geschützt und müssten nicht durch entsprechende Auflistung auf Gesetzesstufe noch zusätzlich aufgeführt bzw. ausgeweitet werden. Letztlich stellt sich auch die Frage: was kommt als nächstes? Wie weit darf Zensur im Bezug auf unsere hochgelebte Meinungsäusserungsfreiheit gehen? Und wer beurteilt, was zulässig ist und was eben nicht? Bei beschlossener Gesetzesreform geht es nicht in erster Linie um den notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen, sondern um ein gefährliches strafrechtliches Instrument in den Händen von Interessengruppen, die missliebige politische oder weltanschauliche Ansichten aus dem demokratischen Diskurs verdrängen und das Verhalten aller Bürger auf ihre ideologische Linie zwingen wollen. So muss es auch in Zukunft noch möglich sein, seine eigene Meinung und Überzeugung öffentlich kund zu tun ohne dass man sich in einem Abhorch- und Überwachungsstaat wiederfindet!

Die SVP des Kantons Schwyz empfiehlt die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärgesetzes das sogenannte «Zensurgesetz» vom 9. Februar 2020 mit 69 Nein bei nur einer Ja-Stimme zur Ablehnung.

SVP des Kantons Schwyz

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