Redaktionelle Freiheit – oder wie der Inhalt von Leserbriefen durch Journalisten falsch wiedergegeben werden kann

Geschätzte Parteimitglieder

Habt ihr den Leserbrief von Thomas Haas im March-Anzeiger vom Montag 9.11.2020 „Keine Steuermillionen verschleudern“ gelesen? Plötzlich plädiert der Fraktionschef der SVP-Fraktion für die Verteilung von Steuermillionen. Im ersten Moment hab ich mir die Augen gerieben und die Brillengläser geputzt.

Die Rückfrage bei Thomas Haas hat ergeben, dass die Redaktion den Leserbrief nach ihrer Vorstellung publizierte.

Leserbrief im March-Anzeiger
Korrigenda das March-Anzeigers

Die falsche Aussage ist leider publiziert und damit sind die Leser falsch informiert. Gemachte Erfahrungen zeigen, dass redaktionelle Korrekturen bei den Lesenden wenig Beachtung finden. Eine Entschuldigung der Redaktion dürfte man erwarten.

Hier der Wortlaut des ursprünglichen Leserbriefs:

NEIN zu Geld zurück in den Kanton Schwyz

“Geld zurück in den Kanton Schwyz” – mit diesem verführerischen Slogan werben die Befürworter des Energieförderprogramms für zusätzliche Steuermillionen. Man will also 2.5 Millionen Steuerfranken aus der Schwyzer Staatskasse entnehmen, um Steuergelder zu holen, welche zuvor dem Bürger und der Wirtschaft mittels CO2-Abgabe entzogen wurden. In Tat und Wahrheit handelt es sich also um den Ausbau eines staatlichen Subventionsprogramms, bei dem einige Wenige profitieren und der Steuerzahler bezahlt. Und es ist völlig klar: je mehr Kantone ihre Energieförderprogramme ausbauen, desto mehr muss der Topf in Bern mit noch höheren Steuern gefüllt werden.

Diese staatliche Umverteilung muss dringend gestoppt werden. Gerade in diesen schwierigen Zeiten können wir uns keine Verschleuderung von Steuergeldern leisten, sondern müssen wir sparsam mit dem Staatshaushalt umgehen. Ich stimme deshalb am 29. November NEIN zum Gegenvorschlag zur Geld-zurück-Initiative.

Parteileitung SVP Lachen

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