Eidgenössische Vorlagen
Die Initiative erhöht bei einer Annahme die Ausgaben bei der AHV massiv und belastet die angespannte finanzielle Situation der AHV zusätzlich. Die Volksinitiative verliert weder ein Wort über die Finanzierung der Renten insgesamt noch über die Finanzierung der zusätzlichen 13. Rente. Die Mehrkosten betragen jährlich zwischen 4-5 Mia. Franken – wer soll und will das bezahlen? Der Mittelstand und die Jungen werden geschröpft durch höhere Mehrwertsteuern und Lohnabzüge. Wir sagen NEIN zur unsozialen Verteilung mit der Giesskanne.
Die Notwendigkeit der Renteninitiative ergibt sich, weil das Verhältnis der erwerbstätigen Personen, welche Beiträge bezahlen, zu jenen Personen, welche Renten beziehen, sich seit der Einführung der AHV 1948 erheblich verändert hat. Kamen bei der Einführung der AHV noch sechs Erwerbstätige auf eine pensionierte Person, so sind es heute nur noch gut drei Erwerbstätige. Die Annahme der Initiative ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherung der Altersvorsorge, auch für die nächsten Generationen.
Vorlagen auf Bezirksebene
Die Sicherheit der Dorfbevölkerung in Muotathal kann mit dem Hochwasserschutz sowie der Geschiebesanierung erheblich gesteigert werden. Die Unwetter 2010 und 2016 zeigten eindrücklich, wie wichtig die Sicherheit in der Umgebung Teufbach/Starzlen für die Bevölkerung in Muotathal ist, damit sich solche traurigen Ereignisse nicht mehr wiederholen.
Das immer höher werdende Eigenkapital von zurzeit 3.2 Mio. Franken kann aufgrund der Spezialfinanzierung des Krematoriums nur zweckgebunden verwendet werden. Deshalb ist die Spezialfinanzierung zwingend aufzulösen und in das Eigenkapital des Bezirks Schwyz zu überführen.
Vorlagen auf kommunaler Ebene
Die Verbreitung der Breitgasse auf 4.70 Meter ist sinnvoll und gewährleistet die Erschliessung des Bauzonengebiets W3. Gleichzeitig wird das Mischsystem der Kanalisation aufgehoben und eine neue Schmutz- und Meteorwasserleitung gebaut. Die Gemeindewerke Arth erneuern die Leitungsstrasse für die Versorgung mit Frischwasser, Strom und die Strassenbeleuchtung.
Mit dem Gegenvorschlag sollen die erforderlichen Parkplätze im Baubewilligungsverfahren für sämtliche Nutzungen angemessen und sinnvoll definiert werden. Die Bau- und Planungskommission wird nach Annahme des Gegenvorschlages die erforderlichen Änderungen im Baureglement erarbeiten. Danach erfolgt die Mitwirkung, Vorprüfung und die öffentliche Auflage und wird erneut dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt.