Kanton
NEIN zur Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer
Mit dieser unausgegorenen Gesetzesvorlage erfolgt eine klassische Umverteilung zu Gunsten der Luxus- und Statussymbolfahrzeuge. Analysiert man sämtliche neu eingelösten Fahrzeuge seit 2019, zeigt sich, dass E-Fahrzeuge gegenüber von Diesel- und Benzinfahrzeugen nicht benachteiligt sind. Die vorgesehene neue Besteuerung für E-Autos nur über das Gesamtgewicht ist ungerecht. Denn sämtliche Elektro-Busse und E-Vans, dies betrifft ganz besonders Familien- und Handwerkerautos, die nahe an 3,5 Tonnen ausgelastet werden können, bezahlen zum Teil doppelt so viel wie heute. Dafür werden die leichteren E-Sportwagen mit extrem hoher Leistung erheblich günstiger.
Wieso soll also die grosse Mehrheit (zirka 85 Prozent) der Autofahrerinnen und Autofahrer mit Verbrenner- und Hybridantrieb, aber auch mit 150 bis 200 PS motorisierte E-Autos, die Besitzer von E-Autos mit 500 bis 1000 PS steuerlich entlasten?
Aus diesen Gründen empfiehlt die SVP Arth-Oberarth-Goldau die ungerechte Gesetzesvorlage am 22. Oktober 2023 zur Ablehnung.