“Dennerinitiative” = Ausbau der Volksrechte

(RigiPost Nr. 8 vom Donnerstag, 24. Februar 2000>)

Entgegen der Mehrheitsmeinung in unserer Kantonalpartei bin ich vehemente Befürworterin der Volksinitiative “für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfrist für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)” aus folgenden Gründen:

Verhinderung von Terminmanipulation

“Die da oben” können, wenn sie wollen ziemlich schnell arbeiten. Wenn es um die Wünsche des Bundesrates in Sachen UNO- und EU-Beitritt geht, so sind Fristen für Abstimmungsvorlagen meist so kurz gesetzt, dass kaum noch jemand Zeit hat richtig hinzusehen. Oder: Jenes beste Beispiel war die kurze Zeitspanne von knapp 3 Wochen, die dem Volk im letzten Jahr zur Verfügung stand, um über die revidierte Bundesverfassung abzustimmen. Dem Bundesrat und einem grossen Teil des Parlaments sowie den Beamten in Bern wird mit dieser Initiative ein bisschen Dampf unter den Allerwertesten gemacht. Und dies von Seite des Volkes, damit “die da oben” nicht weiter mit dem Volkswillen manipulieren können.

Kein Zeitmangel

Diejenigen Parlamentarier, die das Wort seriös übermassen beanspruchen, sollten langsam vorsichtig mit diesem Wort umgehen. Sie behaupten steif und fest, dass eine seriöse Prüfung einer Initiativvorlage innerhalb eines Jahres nicht möglich sei. Ich sage: Das ist unsinniges und unseriöses Gerede! Wenn ich als gewöhnlich Sterbliche am Tag der Veröffentlichung einer Initiative das Dossier begutachten kann, so kann das jede Bundesrätin und jede Parlamentarierin sowie deren männliche Kollegen. Dann beginnt die Zeit der Unterschriftensammlung im Volk, für welche eine Frist von 18 Monaten gesetzt ist. Also ein ganzes und ein halbes Jahre für seriöse Abklärungen. Alsdann beginnt die Frist von 12 Monaten für die Politiker in Bern, um die Initiative vors Volk zu bringen. Total 30 Monate! Wenn dies nicht reicht für “die da oben” und ihre Kollegen, dann “gute Nacht am sächsii”.

Dem Souverän mehr Respekt!

Das Recht auf Volksinitiativen und das Referendumsrecht sind Instrumente der Stimmbürgerinnen und -bürger, welche die Grundwerte der direkten Demokratie festigen und welche zu den höchsten Gütern des Souveräns zählen. Wir das Volk – und dazu gehören alle Parlamentarier und alle Bundesräte sowie deren weibliche Kolleginnen (!) – wollen und müssen uns wieder den Respekt zurück gewinnen, der uns als Staatsmacht gebührt. Denn, nur mit unserer Arbeit und unseren Steuerabgaben lässt sich unser Land regieren von “denen da oben”. Dabei sollten “die da oben” aber nicht vergessen, dass sie immer noch, solange wir eine direkte Demokratie sind, nur mit unserem Willen – dem Willen des Volkes – regieren können.

Aus diesen Gründen bin ich für ein JA am 12.03.2000 bei der Beschleunigungs-Initiative.

Elisabeth Meyer-de Medeiros
Kantonsratskandidatin der Liste 4
SVP Arth-Oberarth-Goldau

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