Asyl- und Flüchtlingswesen: Unterbringung / Schulung der Asylsuchenden

Interpellation I 18/22 – Eingereicht: 05.07.2022

Bereits mit der kleinen Anfrage KA 7/22 wurde von Seite Kantonsrat Auskunft verlangt wie die Zuteilung des Asylstroms in die Schweiz erfolgt und wie die Gemeinden in die Pflicht genommen werden. Unter anderem wurde säumigen Gemeinden in der Antwort Ersatzvornahmen angedroht. Mittlerweile hat sich die Situation weiter verschärft und insbesondere die kleinen Gemeinden mit faktisch keinen privaten Wohnraumreserven kommen mit der Unterbringung der zugeteilten Asylanten an das Limit. Gleichzeitig führt die Einschulung der ukrainischen Kinder bei den bereits problembehafteten Mehrjahrgangsklassen zur weiteren Akzentuierung des Rückstands zum angepeilten Bildungsniveau gemäss Bildungsplan.

Dies führt in der Konsequenz zu folgenden Fragen:

  1. Wie bereits erwähnt, müssen in kleinen Gemeinden mit wenigen Schulkindern mehrere Jahrgänge zusammen beschult werden. In Steinerberg sind dies je zwei Klassenzüge der 1. –3. Klasse sowie zwei Klassenzüge der 4. – 6. Klasse. Diese Art der Beschulung ist anspruchsvoll für den Schulträger und die Schulkinder, insbesondere weil auch Kinder mit integrativer Förderung, Verhaltensauffällige und Sonderschulkinder in die Klasse integriert sind. Wenn bei solchen Klassenzusammensetzungen auch noch mehrere Kinder mit keinen Deutschkenntnissen und anderer Kultur zugeführt werden, bricht der Schulunterricht teilweise komplett zusammen. Das Ziel einer ordentlichen Bildung der einheimischen Kinder ist unter diesen Bedingungen kaum mehr gewährleistet. Wieso führt der Regierungsrat zur Entlastung der Gemeinden keine zentralen Schulen für die Kinder aus der Ukraine?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Problematik der jungen Menschen und Familien in den kleinen Dörfer, die aufgrund vom energischen Zumieten von Wohnraum für Asylanten, keinen zahlbaren Wohnraum finden und faktisch aus ihrer Wohngemeinde vertrieben werden? Aktuell sind die Gemeinden sogar gezwungen auf Vorrat zu mieten, um keine Ersatzvornahme zu riskieren.
  3. Wie unterstützt der Regierungsrat die Gemeinden mit den Herausforderungen durch Asylbewerber, die aus dem Bundesfinanzprogramm rausfallen und der Sozialhilfe zugeordnet werden? Die zum Teil wenig integrationsinteressierten Personen blockieren dringend benötigte Hilfsstrukturen und Wohnraum der Gemeinde für richtige Flüchtlinge.

Ich danke dem Regierungsrat für eine möglichst zeitnahe Beantwortung der oben stehenden Fragen.

Kantonsrat Max Helbling, Steinerberg

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