25. November

Eidgenössische Volksabstimmung

  • NEIN zur Volksinitiative vom 23. März 2016 „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“

    Jeder einzelne Bauer soll selber darüber entscheiden, ob er seine Tiere mit oder eben ohne Horn hält. Eine Verankerung in der Bundesverfassung erscheint von daher als nicht zweckmässig – zumal die damit verbundenen Kontrollen eine weitere «Verbürokratisierung» in der Landwirtschaft nach sich ziehen würde. Weiter geht man von jährlichen Zusatzkosten von 15 – 30 Millionen Franken aus. Unnötige Subventionierungen in der Landwirtschaft, welche zunehmend ausufern!

  • JA zur Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

    Missbräuche müssen eingedämmt bzw. bekämpft werden! «Scheininvalide», welche missbräuchlich Leistungen beziehen, schaden letztlich auch jenen, welche auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Kurzum: wer nichts zu verbergen hat, muss sich auch nicht fürchten! Die Versicherungsträger rechnen dank der verbesserten
    Gesetzgebung mit jährlichen Minderausgaben im Bereich der Invaliden-, Unfall- und Lebensversicherung mit Rentenleistungen von rund 80 Millionen Franken.

  • JA zur Volksinitiative vom 12. August 2016 „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“

    In der Schweiz haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Rahmen von Volksabstimmungen das letzte Wort bei allen wichtigen politischen Entscheidungen. Diese weltweit einzigartige Selbstbestimmung in Form der bewährten direkten Demokratie hat der Schweiz Wohlstand, Freiheit und Sicherheit gebracht. Die Selbstbestimmungsinitiative sichert die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger als wichtigen Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz.

    Mittels Initiativen und Referenden können wir in der Schweiz bei allen wichtigen Vorlagen entscheiden. Dank diesem Recht behalten wir als Bürger die Kontrolle über unsere Rechtsordnung, unser Leben, unsere Heimat und unsere Zukunft.

    Wir können in der Schweiz selber bestimmen, wie hoch unsere Steuern sind, ob und wie man unsere Landschaft vor Überbauung oder heimische Arbeiter vor Lohndumping schützt. Zentral für das Funktionieren unserer direkten Demokratie ist, dass Volksentscheide auch respektiert und umgesetzt werden. Internationale Gremien und Behörden weiten den Geltungsbereich der internationalen Verträge jedoch laufend aus. So setzen Politiker und Gerichte in letzter Zeit mit Verweis auf internationale Verträge Schweizer Volksentscheide nicht mehr oder nur teilweise um. Diese Tendenz führt zu Rechtsunsicherheit. So können beispielsweise verurteilte Straftäter nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, weil sie sich auf internationales Recht berufen. Oder die eigenständige Steuerung der Zuwanderung wird –trotz Volksentscheid –mit Verweis auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht umgesetzt.

    Die Selbstbestimmungsinitiative schafft hier Klarheit und Rechtssicherheit. Demokratisches schweizerisches Verfassungsrecht ist in der Schweiz die oberste Rechtsquelle. Im
    Konfliktfall soll es gegenüber internationalem Recht Vorrang haben. Ausgenommen
    ist natürlich das zwingende Völkerrecht. Auch die Menschenrechte sind dadurch nicht tangiert, da diese bereits in unserer Verfassung festgeschrieben sind.

    Die Menschen- und Grundrechte garantiert die Schweiz in ihrer demokratischen Verfassung schon lange. Gerne geht vergessen, dass sämtliche im internationalen Recht festgeschriebenen Menschenrechte unter der Bezeichnung «Grundrechte» in der Schweizer Bundesverfassung festgeschrieben sind. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), abgeschlossen am 4. November 1950 und für die Schweiz in Kraft getreten am 28. November 1974, enthält einen Katalog von Menschenrechten und Grundfreiheiten, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) angerufen werden können. Sie gehen inhaltlich aber weniger weit als die Grundrechte unserer Bundesverfassung. Die Schweiz garantiert die Menschenrechte nicht nur im Rahmen der EMRK oder aufgrund von Abkommen der Vereinten Nationen (insbesondere die UNO-Pakte I und II), sie geht inhaltlich weiter. Wir haben Vertrauen in das Schweizer Rechtssystem, dass es diese Grundrechte auch achtet. Dazu ist der Staat sogar per Verfassung verpflichtet. Es ist daher nicht einzusehen, weshalb fremde Richter die Menschenrechte besser schützen würden als unsere eigenen höchsten Richter.

    Unser Land ist aus dem unbändigen Drang unserer Vorfahren nach Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstanden. Tragen wir Sorge zu dem, was unsere politische Heimat ausmacht: Sagen wir Ja zu unserer direkten Demokratie und damit Ja zur Selbstbestimmung!