28. Februar

Abstimmungsempfehlungen

BUND

JA für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe
JA zur Durchsetzungsinitiative
NEIN zur Initiative “Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln”
JA zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels

KANTON

NEIN zum Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil

BEZIRK

JA zur technischen Aufrüstung des Krematoriums Seewen mit einer zweiten Ofenlinie
JA zur Errichtung Baurecht für den Campingplatz “Hopfräben”, Brunnen

GEMEINDE

JA zum Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung Rigi, Gemeindegebiet Arth

JA für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe

Verheiratete Paare werden heute bei den Steuern und den Sozialversicherungen gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Ehepaare versteuern ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Kumuliert ergeben sich ein höheres Einkommen und Vermögen, was durch die Steuerprogression zu einem höheren Steuersatz führt und die Ehepaare mit mehr Steuern belastet. Bei unverheirateten Paaren versteuert jeder sein eigenes Einkommen. Ehepaare sind nach der Hochzeit steuerlich schlechter gestellt als vor der Eheschliessung. Viele Kantone haben die Heiratsstrafe bereits beseitigt. Bei den direkten Bundessteuern ist dies aber noch nicht der Fall. Auch verlangt die Initiative die Diskriminierung bei den Sozialversicherungen für verheiratete Paare zu beseitigen, namentlich bei der AHV. Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, darf die Summe der beiden Einzelrenten heute nicht höher als 150% der Maximalrente sein. Die Einzelrente beträgt heute maximal 2‘350 Franken. Der Maximalbetrag für ein Ehepaar ist also 3‘525 Franken. Bei unverheirateten Paaren werden die Renten in vollem Umfang ausbezahlt, also 2 x 2‘350 Franken, total 4‘700 Franken. Das Parlament wird mit Annahme der Initiative gefordert sein, Wege auszuarbeiten, um die Benachteiligung unter Einbezug aller Sozialversicherungen zu beseitigen.

JA zur Durchsetzungsinitiative

Mit der Ausschaffungsinitiative beschlossen Volk und Stände im November 2010, dass ausländische Straftäter, die wegen bestimmter Delikte verurteilt worden sind, zwingend des Landes verwiesen und mit einer Einreisesperre belegt werden sollen. Diesen klar formulierten Verfassungsauftrag hat das Parlament unterlaufen, indem es eine Härtefallklausel „Täterschutzklausel“ in die Ausführungsbestimmungen aufnahm. Diese ermöglicht den Richtern in jedem Fall, von einer Ausweisung abzusehen. Genau dies wollte die Ausschaffungsinitiative verhindern. Darum muss die Durchsetzungsinitiative diesen Fehler nun korrigieren. Der Auftrag an den Gesetzgeber ist klar formuliert: Die Bevölkerung will eine konsequente Durchsetzung unserer Rechtsordnung. Kriminelle Ausländer, die ein schweres Delikt begangen haben und die Ordnung und Sicherheit in unserem Land gefährden, müssen aus der Schweiz ausgewiesen werden. Es ist erstaunlich, dass sich in der aktuellen Debatte gewisse Gutmenschen so stark um das Recht der Mörder und Vergewaltiger sorgen, am Ort ihrer Verbrechen bleiben zu dürfen und sich im Gegenzug so wenig um das Wohl der Opfer kümmern. Aus rein ideologischen Gründen werden der gesunde Menschenverstand und die Solidarität mit den Schwächsten über Bord geworfen. Die Durchsetzungsinitiative schafft Sicherheit, indem sie die Rechtsordnung durchsetzt, Ausländerkriminalität bekämpft und Wiederholungstaten verhindert. Davon profitiert die Bevölkerung, aber auch der Wirtschaftsstandort, welcher ebenfalls auf Rechtssicherheit und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit angewiesen ist.

NEIN zur Initiative “Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln”

Die Meinung, dass die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung in den Entwicklungs- und Schwellenländern verbessert und damit die Armut bekämpft werden muss ist richtig. Die Initiative der JUSO erreicht jedoch dieses Ziel auf keinen Fall! Für die Beurteilung der Initiative ist wichtig zu wissen, ob Spekulationen die Weltmarktpreise für Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe beeinflussen können. Wichtig ist die Frage, ob die Weltmarktpreise für den regionalen Handel in den Entwicklungsländern überhaupt relevant sind. Die Schweiz hat sich weltweit als Rohstoffhandelsplatz einen Namen gemacht und hat über viele Jahre hinweg ein einmaliges Know-how und zahlreiche Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung aufgebaut. Auch wenn die Schweiz ein führender Rohstoffhandelsplatz ist, ist dieses Geschäft international. Die Schweizer Firmen wickeln alle ihre Verträge über ausländische Börsen ab. Ein Eingriff in den freien Wirtschaftsmarkt würde den Erfolg aufs Spiel setzen. Wir dürfen den Wirtschaftsstandort, den Werkplatz Schweiz nicht weiter schwächen. Die Schweiz kann das Problem der Ernährungssicherheit nicht im Alleingang bewältigen. Hier sind zielführende Massnahmen im Rahmen der WTO vor Ort zu ergreifen.

JA zum Gotthard-Sanierungstunnel

Der seit 35 Jahren in Betrieb stehende Gotthardstrassentunnel muss altershalber saniert werden. Dies soll mit dem Bau einer zweiten Röhre und anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels bewerkstelligt werden. Die Kapazität der Verbindung wird dabei nicht erhöht, da per Gesetz pro Richtung nur eine Fahrspur betrieben werden darf. Der Alpenschutzartikel der Verfassung wird somit richtigerweise auch in Zukunft eingehalten. Die bestehende Strassenverbindung durch den Gotthard ist gefährlich. Durch den Gegenverkehr im Tunnel kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und allzu häufig zu tragischen Toten und Verletzten. Die sicherheitstechnisch unhaltbare Situation mit Gegenverkehr wird endlich bereinigt und die Verbindung an die heutigen normalen technischen Anforderungen angepasst. Wer sich gegen eine solche Lösung sperrt, handelt nicht nur fahrlässig, sondern geradezu verantwortungslos und nimmt weiterhin vermeidbare Todesopfer in Kauf. Durch den Bau einer zweiten Röhre werden im Gegensatz zu den Verladestationen der Gegner keine wertvollen Lebensräume vernichtet. Im Weiteren wird mit der zweiten Röhre eine dauerhafte und sichere Verbindung und damit ein Mehrwert für die gesamte Bevölkerung geschaffen und dies erst noch zu einem langfristig günstigeren Preis als die provisorischen Bastelideen der Tunnelgegner.

NEIN zum Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil

Die Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) wurde im Jahr 1972 als Interkantonales Technikum Rapperswil (ITR) eröffnet. Bis zum Austritt von Zürich im Jahr 2008 wurde die Schule von den vier Kantonen Zürich, St. Gallen, Schwyz und Glarus getragen. Im Jahr 2008 ist Zürich als grösster Zulieferant von Studierenden aus der Trägerschaft ausgetreten. Die Trägerschaft der Schule wurde daraufhin mit einer Verwaltungsvereinbarung, die bis September 2016 gilt, provisorisch geregelt. Diese Übergangslösung ist nun durch die drei Regierungen von St. Gallen, Glarus und Schwyz intensiv neu verhandelt worden. Nun gilt es für den Kanton Schwyz die Fragen zu klären, ob eine weitere Trägerschaft angebracht ist und es gilt das neue Trägerschaftsmodell in Bezug auf Kosten, Mitsprache und wirtschaftliche Effekte zu beurteilen. Der Kanton Schwyz ist bereits in der Trägerschaft der Fachhochschule Zentralschweiz engagiert und führt selbst die pädagogische Hochschule Schwyz. Ein Trittbrettfahren auf Kosten anderer Kantone liegt folglich in keiner Weise vor. Ebenso klar ist, dass der Kanton Schwyz ein ungelöstes Finanzproblem hat, welches auch mit dem NFA zusammenhängt. Der Kanton St.Gallen ist übrigens ein Nehmerkanton. Unklar und umstritten war dagegen, wie weit die wirtschaftlichen und forschungstechnischen Verflechtungen den Kanton Schwyz bei einem Austritt negativ tangieren. Die zukünftige minimale Mitsprache des Kanton Schwyz bei der Hochschule Rapperswil löst gleichermassen keine Begeisterung aus. Trotzdem kann man sagen, dass dem Kanton Schwyz durch den Austritt kein einziger Nachteil entstehen würde, jedoch jährlich 1.75 Mio einsparen könnte.