Abstimmungsempfehlungen
BUND
- JA zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
- NEIN zur Volksinitiative „Stipendieninitiative“
- NEIN zur Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“
- NEIN zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
JA zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
Heute hat die Schweiz eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetze Europas. Das verunmöglicht eine optimale Behandlung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch.
Die Abstimmungsvorlage ist sehr moderat. Designerbabies und Leihmutterschaft bleiben weiterhin verboten. Mit der Präimplantationsdiagnostik wird erlaubt, was die Pränataldiagnostik in der frühen Schwangerschaft seit Jahren tut: Entwickelte Eizellen dürfen damit auf schwere Erbkrankheiten und Chromosomenstörungen hin untersucht werden – auf die genau gleichen Krankheiten, wie sie in der Pränataldiagnostik schon seit langem auch in der Schweiz getestet werden.
Die Gleichbehandlung von Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik ist konsequent. Die Entscheidung für oder gegen vorgeburtliche Tests sowie für oder gegen die Austragung eines behinderten Kindes soll jederzeit beim betroffenen Paar liegen.
Gesunde Träger einer schweren Erbkrankheit können nur dank der PID eine Übertragung der Krankheit auf ihr Kind ausschliessen. Bis anhin mussten sie einige Wochen abwarten, bis eine vorgeburtliche Untersuchung möglich ist und dann – je nach Ergebnis – einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. Die PID ermöglicht zudem, ebenfalls bereits vor der Übertragung der entwickelten Eizelle Chromosomenstörungen festzustellen. Damit kann der Entscheid über das Schicksal der entwickelten Eizelle bereits vor einer Schwangerschaft gefällt werden.
NEIN zur Stipendieninitiative
Die unnötige Stipendieninitiative schwächt den Schweizer Bildungsraum. Die Initianten konnten bis heute nicht belegen, dass in diesem Bereich in der Schweiz ein Missstand herrscht. Nirgends auf der Welt ist das Studium so günstig und gleichzeitig so hochstehend wie in der Schweiz. Stattdessen wollen die Initianten die Anspruchsmentalität weiter steigern und noch mehr Geld vom Steuerzahler. Dies benachteiligt einmal mehr unsere praxisorientierte Berufsbildung und beflügelt die Verakademisierung des Bildungssystems. Einer Zentralisierung der bisher gut funktionierenden Hochschulpolitik muss eine klare Absage erteilt werden.
NEIN zur Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“
Die Initiative will Erbschaften über zwei Millionen Franken mit 20 Prozent besteuern und erschwert damit Nachfolgeregelungen bei Familienunternehmen. Die Erbschaftssteuer entzieht KMU beim Übergang auf die nächste Generation Geld oder blockiert wesentliche Mittel. Damit fehlen diese für Investitionen und die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die neue Bundessteuer führt bei vielen KMU zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung. Und das in einer Zeit, in der der starke Franken viele Unternehmen ohnehin schon vor grosse Herausforderungen stellt. Die Initiative macht es den KMU noch schwerer.
In den meisten Kantonen wurde die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Jetzt soll sie durch Zwängerei wieder eingeführt werden. Erbschaften an die eigenen Kinder werden dann gleich besteuert, wie jene an entfernte Verwandte oder Fremde. Das ist ungerecht und widerspricht dem Verfassungsziel der Familienförderung. Das vererbte Geld wurde zudem bereits zu Lebzeiten als Einkommen und jedes Jahr als Vermögen versteuert. Mit welcher Rechtfertigung der Staat im Todesfall ein drittes Mal zugreifen soll, ist fraglich.
Die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene gegen den Willen der Kantone ist ein Angriff auf den bewährten Föderalismus. Heute kennen die meisten Kantone Erbschaftssteuern und haben die Spielregeln demokratisch festgelegt. Durch die Zentralisierung verlieren die Kantone ihre Steuerhoheit und damit Handlungsfreiheit; sie dürften keine eigenen Erbschaftssteuern mehr erheben. Es ist aber höchst ungewiss, ob die Kantone mit der neuen Bundessteuer auch nur annähernd so viel Geld wie bisher erhalten würden. Äusserst problematisch ist die Rückwirkung auf Schenkungen auf 2012 und der Umgang mit diesen. Sie schadet nicht nur der Rechtssicherheit, sondern führt zu einer riesigen Bürokratie bei Privaten, Unternehmen und insbesondere beim Staat selbst.
Grosi hat einen feinen Kuchen gebacken. Alle freuen sich auf ein Stück. Da klingelts an der Tür: Ein Steuerbeamter:
NEIN zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
Mit dem neuen RTVG will der Staat für alle Haushalte und Firmen eine neue Billag-Mediensteuer einführen. Egal, ob jemand Empfangsgeräte hat, egal ob er Radio und TV konsumiert, ja selbst egal, ob er überhaupt in der Lage ist, die Programme zu hören oder zu sehen. Alle müssen die neue Zwangssteuer zahlen. Das ist ungerecht und unfair. Schweizweit zieht der Staat ein weiteres Mal mit einer neuen Steuer Privaten und Unternehmen Geld aus der Tasche. Es gibt keine Chance mehr, sich von dieser neuen Billag-Mediensteuer befreien zu lassen. Alle werden abgezockt. Es geht aber nicht an, dass immer neue Abgaben, Gebühren und Steuern erfunden und eingetrieben werden.