18. Mai

Abstimmungsempfehlungen

Ja zum Kampfflugzeug Gripen

Von einem eigenständigen, unabhängigen Land darf erwartet werden, dass es auch seinen Luftraum selber schützen kann. Dazu werden leistungsfähige Kampfjets benötigt. Die Luftwaffe will deshalb ihre 54 fast 40-jährigen Tiger-F5-Kampfjets durch 22 moderne Gripen E ersetzen. Deren Finanzierung ist über einen Spezialfonds und damit über das ordentliche Militärbudget, verteilt auf zehn Jahre, gesichert. Der Werkplatz Schweiz profitiert zudem von Gegengeschäften in Milliardenhöhe. Diese bringen Arbeitsplätze, technologisches Know-How und dem Land mehr Sicherheit. Im Ernstfall vertraue wir der Armee und einer glaubwürdigen Luftwaffe mehr als den Friedensaposteln der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), welche mit Sicherheit auch jede andere Flugzeugbeschaffung bekämpfen werden.

Nein zur Medizinischen Grundversorgung

Beim neuen Verfassungsartikel über die medizinische Grundversorgung handelt es sich um einen direkten Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin”. Die Bedeutung der Hausärzte für unser Gesundheitssystem ist unbestritten. Es ist jedoch ordnungspolitisch völlig verfehlt, in einer freien Wirtschaftsordnung einem einzelnen Berufsstand verfassungsmässige Einkommens- und Besitzstandsgarantien zu gewähren. Dies wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer Staatsmedizin und muss im Interesse eines freiheitlichen Arztberufs und Gesundheitswesens entschieden abgelehnt werden. Um die Stellung der Hausärzte sowie deren Aus- und Weiterbildung zu stärken, braucht es keinen neuen Verfassungsartikel.

Nein zur Mindestlohninititive

Die Gewerkschaften behaupten, ihre Initiative schütze Angestellte mit tiefen Löhnen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Initiative schadet den Schwächeren auf dem Arbeitsmarkt. Internationale Erfahrungen zeigen, dass gerade Berufseinsteiger, Wiedereinsteiger und weniger gut Qualifizierte durch einen hohen Mindestlohn benachteiligt werden. Wo es Mindestlöhne gibt, werden schwächere Arbeitnehmende häufiger durch Maschinen oder durch besser qualifizierte und produktivere Mitarbeitende ersetzt. Besonders betroffen sind Berufseinsteiger. Ihre Chance, den Einstieg ins Berufsleben zu schaffen, schwindet mit einem gesetzlichen Mindestlohn. Wenn Arbeitgeber ohnehin den Mindestlohn bezahlen müssen, ziehen sie Leute mit Erfahrung vor.Vor allem in ländlichen Regionen arbeiten viele Frauen in Teilzeitjobs in der Nähe ihres Wohnorts. So können sie ein Zusatzeinkommen für die Familie verdienen. Genau diese Teilzeitjobs werden mit dem geforderten Stundenlohn von 22 Franken gefährdet, weil viele Kleinbetriebe den höheren Lohn nicht zahlen können.

Ja zur Pädophilen–Initiative

Die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen” verlangt, dass ein Straftäter, der aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z.B. Behinderten) verurteilt worden ist, das Recht verliert, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Darum ist es wichtig, dass sie nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, sei das im Beruf oder in der Freizeit. Nur mit dieser Initiative kann verhindert werden, dass Pädophile an Schulen, Behinderteninstitutionen oder in Sportvereinen tätig sind. Es ist nicht einzusehen, warum ein solcher Sexualstraftäter nach Verbüssung seiner Strafe eine Tätigkeit ausüben soll, welche ihn wieder in Kontakt mit potenziellen Opfern bringt. So können weitere Straftaten vermieden und die Zahl der Opfer gesenkt werden. Null-Toleranz ist für einmal angebracht! Eine zweite Chance verdienen diese Täter nicht.