Am 24. November 2002 stimmen wir über verschiedene eidgenössische und kantonale Vorlagen ab. Während die SP Arth-Goldau alle kantonalen Anliegen zur Annahme empfiehlt, lehnt sie die beiden eidgenössischen Vorlagen aus konjunktur- und sozialpolitischen Gründen ab.
Am letzten Samstag verteilten Parteileitungsmitglieder der SP Arth-Goldau an der Parkstrasse Flugblätter über die kantonalen Abstimmungen. In vielen Gesprächen mit der Bevölkerung zeigte sich, dass das neue Gesetz über die Familienzulagen – das eine Erhöhung der monatlichen Kinderzulagen von 160 auf 200 Franken vorsieht – unbestritten ist. Diese Erhöhung entspricht den Anliegen der SP-Politik, die Familien mit Kindern finanziell mehr entlasten möchte.
Ja zur Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz
In den letzten Jahren stiegen die Schülerzahlen an der Heilpädagogischen Tagesschule Innerschwyz deutlich an. Ein geordneter Schulbetrieb ist mit den vorhandenen Personal- und Raumressourcen nicht mehr gewährleistet. Die Errichtung von Pavillons auf dem Schulareal in Ibach soll die Raumnot im Sinne einer mehrjährigen Übergangslösung beheben.
Ja zum Sicherheitstützpunkt Biberbrugg
Das Stimmvolk bewilligte bereits 1999 einen Verpflichtungskredit von 26.5 Mio. Franken für den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg. In der Weiterbearbeitung wurde klar, dass deutlich zu tief budgetiert wurde. Es sind weitere 8.46 Mio. Franken nötig, um den Sicherheitsstandards und den betrieblichen Anforderungen zu entsprechen. Es ist unbestritten, dass der Kanton Schwyz diese Investition tätigen muss, um die Arbeit der Kantonspolizei, des Verhöramts und der Dienststelle Strafvollzug des Justizdepartements zu unterstützen. Ein Grossteil der heute dem Kanton und den Bezirken zur Verfügung stehenden Zellen ist hinsichtlich der Sicherheit der Insassen ungenügend.
Die SVP fordert, auf Asylgesuche nicht einzutreten, wenn die Betroffenen aus einem sicheren Drittstaat in die Schweiz einreisen. Zudem sollen die Kosten im Asylbereich gesenkt werden. Die Initiative bezweckt so die Abschaffung des Asylrechts. Nicht die Fluchtgründe, sondern der Reiseweg würden zählen. Gefordert wird auch, dass Fürsorgeleistungen noch stärker gekürzt werden, eine Erwerbstätigkeit ausgeschlossen und die medizinische Versorgung eingeschränkt wird. Diese gezielte Ausgrenzung würde wohl vermehrt Abgewiesene in die Illegalität und Kriminalität treiben – und so neue soziale Probleme schaffen. Wenn die Schweiz einseitig die Rückübernahme-Abkommen aufs Spiel setzt, ist zu erwarten, dass die Nachbarstaaten keine Rückweisungen mehr akzeptieren. Dann droht eine Zunahme der Asylgesuche.
Nein zur Änderung des Arbeitslosengesetzes
Versagen hochbezahlte Manager und verlieren ihre Stelle, so landen sie weich auf goldenen Abfindungen. Hart ist der Aufprall hingegen für die Lohnabhängigen. Die Arbeitslosenversicherung bleibt für die Betroffenen oft die einzige Stütze. Und ausgerechnet jetzt – bei wieder steigenden Arbeitslosenzahlen – sollen die Arbeitslosen zusätzlich bluten: Die Bezugsdauer soll von 520 auf 400 Tage gekürzt werden und es soll neu erst nach 12 statt wie bisher nach 6 Beitragsmonaten möglich sein, in den Genuss von Arbeitslosengeldern zu kommen. In der Krise der 90er-Jahre schützte die Arbeitslosenversicherung vor Verarmung. Sie stützte auch die Konjunktur. Die Revision würde alle benachteiligen: die Jungen und die Wiedereinsteigerinnen mit der Verlängerung der Beitragszeit, die mittleren Jahrgänge mit der Verkürzung der Bezugsdauer, die Älteren mit längeren Beitragszeiten. Auch die Gemeinden würden zur Kasse gebeten: Mangelnder Versicherungsschutz führt zu mehr Fürsorgefällen!
SP Arth-Goldau, Parteileitung
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