Vollversammlung der Sozialdemokratischen Partei Arth-Goldau

Die Vollversammlung der SP Arth-Goldau diskutierte am 16. Januar 2003 die Abstimmungsvorlagen vom 9. Februar 2003. Während die Zonenplanänderung Gebiet Schutt einstimmig unterstützt wird, lehnt die SP die Hofmatt-Initiative von Dr. Ivo Kennel einstimmig ab.

Ja zur Zonenplanänderung Gebiet Schutt

Nachdem Co-Präsident Stefan Blank ein Dutzend SP-Mitglieder zur Vollversammlung begrüsst hatte, erläuterte Gemeinderat Rudolf Frei die Details der Umzonung. Diese steht in Zusammenhang mit der geplanten pädagogischen Hochschule in Goldau. Auf Wunsch des Raumplanungsamtes soll hier eine offene Bauzone geschaffen werden, welche die Nutzung nicht einschränkt. Dies macht Sinn, da der Kanton Schwyz als Eigentümer der Liegenschaft in Konkurrenz steht mit den pädagogischen Hochschulen in Luzern und Zug. Möglicherweise muss das Schulgebäude in zehn Jahren umgenutzt werden. Diese offene Bauzone ist trotzdem kein Persilschein: In der offenen Bauzone besteht eine Gestaltungsplan-Pflicht. Dieser Gestaltungsplan hat Rücksicht auf die umliegenden Zonen zu nehmen und es ist der Bevölkerung möglich dazu Einsprachen zu machen. – Beim Bau der pädagogischen Hochschule wird das einheimische Baugewerbe vom Investitionsvolumen von rund 30 Mio. Franken profitieren. Langfristig betrachtet werden auch attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Zudem werden die Aussensportanlagen und die Turnhalle den Gemeindeschulen und den Sportvereinen zur Verfügung stehen. Die SP Arth-Goldau beurteilt dieses Bauvorhaben als sehr vorteilhaft.

Nein zur Einzelinitiative zur Erhaltung der Hofmatt

Die Vollversammlung machte sich den Entscheid zur Initiative von Dr. Kennel nicht leicht. Bereits am 4. Dezember hatte die SP eine Vollversammlung im Altersheim Hofmatt abgehalten, verbunden mit einer Besichtigung des Gebäudes. Die dabei gewonnen Eindrücke waren sehr wertvoll. Nun ging es um eine Abstimmungs-empfehlung. Sorgfältig wurden Pro und Kontra abgewogen. Leitend war dabei die Frage, welche Bedürfnisse die Pensionäre in 7 – 10 Jahren haben werden. Immer mehr Betagte bleiben so lange wie möglich zu Hause. Der Übertritt erfolgt immer öfter erst, wenn die Pflegebedürftigkeit dies erfordert. Und gerade in diesem Bereich genügt die Hofmatt nicht. Es fehlt die Infrastruktur für die Pflegestufe 4. Die Krankenkassen zahlen darum die entsprechenden Leistungen nicht und es ist unsicher, wie lange der Kanton den Betrieb noch bewilligen wird. Der Gemeinderat ist verantwortlich für die Sicherheit. Ob der Zustand des Gebäudes und vor allem auch der fehlende Bettenlift den Sicherheits-Anforderungen genügt, ist fraglich. Die SP ist überzeugt, dass die Renovation und die nötigen Investitionen nicht «sanft» und somit fast gratis durchgeführt werden können. Es wäre auch nicht realistisch die nötige Renovation durchzuführen, ohne die Hofmatt BewohnerInnen für mehrere Monate in andere Heime umzuplatzieren. Da in der Gemeinde Arth bei den Alters- und Pflegeheimplätzen eine Überkapazität besteht, wird sich der Kanton nicht an den Kosten beteiligen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass trotz Schliessung der Hofmatt die Versorgung bis ins Jahr 2020 sichergestellt ist. Die Angst vor einem Bettenmangel ist unbegründet. Kooperationsverträge garantieren die Versorgung. Bei einer Unterversorgung infolge Schliessung eines Heims wäre die Gemeinde – mit finanzieller Unterstützung des Kantons – verpflichtet, sofort zu handeln. Zudem ist es wenig sinnvoll, wenn sich das Altersheim Mythenpark und die Hofmatt konkurrieren. Die Gemeinde müsste die Defizite beider Häuser übernehmen. Sollte die Initiative angenommen werden, so muss der Gemeinderat ein Projekt ausarbeiten. Es besteht kein Zweifel, dass der Gemeinde durch die Renovation der Hofmatt jährliche Mehrausgaben von 600’000 bis 900’000 Franken entstehen würden – das Haus ist mit gut 30 Betten viel zu klein um selbsttragend zu sein. Dies würde auch zu einer Anhebung der Pensionskosten auf das Niveau von Mythenpark und Frohsinn führen.

Alternativen für die Hofmatt

Da es wenig Sinn macht, für viel Geld die Überkapazitäten an Alters- und Pflegeheimplätzen in der Gemeinde zu erhalten, stellt sich die Frage nach Alternativen. Die SP Arth-Goldau ist davon überzeugt, dass echter Bedarf besteht. Da es im Kanton Schwyz kaum Angebote für betagte Demenz- oder Alzheimer-PatientInnen gibt, könnte hier eine Lücke geschlossen werden. Ein Bedürfnisnachweis könnte das Interesse und die Mitfinanzierung des Kantons bewirken. Die Initiative von Dr. Kennel ist zu eng und lässt eine solche Umnutzung nicht zu. Neben der weiteren Möglichkeit für betreutes Wohnen von Betagten, könnte auch ein Heim für mehrfachbehinderte Kinder eingerichtet werden. Auch in diesem Bereich setzte der Kanton Schwyz bisher vor allem auf andere Kantone.

SP Arth-Goldau für Sozialabbau?

Der SP Arth-Goldau ist klar, dass vieles für die Initiative spricht. Die Bewohnerinnen und Bewohner, die Arbeitnehmenden und auch die Angehörigen wünschen eine Weiterführung der Hofmatt. Zudem ist die Schliessung auch ein Schritt in Richtung Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Die Gegenargumente sprechen trotzdem für eine Ablehnung. Die Initiative schränkt die Nutzung zu sehr ein und verhindert damit das Aufgleisen von Alternativen, die auch sozialer Natur sein können. Zudem ist die Hofmatt eindeutig zu klein und vom Heimatschutz her zu eingeschränkt, um die kritische Minimalgrösse von 60 – 70 Betten erreichen zu können. Die SP Arth-Goldau wird sich nach der Schliessung der Hofmatt dafür einsetzen, dass das Haus auch künftig sozialen Anliegen zur Verfügung stehen wird.

Ja zu den Einbürgerungsgesuchen

Die vier Einbürgerungsgesuche wurden durch den Gemeinderat eingehend geprüft. Alle Einbürgerungswilligen fühlen sich in der Schweiz beheimatet und sind am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft integriert. Die SP Arth-Goldau empfiehlt alle Gesuche zur Annahme.

Ja zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen

Die SP Arth-Goldau sagt Ja zum Bundesbeschluss über die Änderungen der Volksrechte. Mit der allgemeinen Volksinitiative können 100’000 SchweizerInnen eine Änderung von Bundesgesetzen anregen. Wenn ein Anliegen – zum Beispiel Tempolimiten oder Tierschutzvorschriften – nicht zwingend auf Verfassungsstufe geregelt werden muss, kann in Zukunft diese allgemeine Volksinitiative die Verfassungsinitiative ergänzen. Neu wäre auch, dass gegen Staatsverträge mit 50’000 Unterschriften das Referendum ergriffen werden kann. – Das Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge an die Spitäler ermöglicht die Umsetzung eines Versicherungsgerichts-Urteils. Die Kantone werden künftig auch die Privat und Halbprivat versicherten PatientInnen in den öffentlichen Spitälern subventionieren müssen und nicht wie bisher nur diejenigen der Allgemein Versicherten. Das Ja zum Gesetz stellt eine geordnete Umsetzung sicher und nimmt Rücksicht auf die Situation der Kantone.

SP Arth-Goldau, Parteileitung


SP Arth-Goldau