Zum Artikel «Schwyzer sind freier als andere»

Im «Boten der Urschweiz» vom 17.Dezember wurde eine Studie der Avenir Suisse publiziert, wonach wir Schwyzer freier seien als andere. Fast gleichzeitig hat mir ein mir bekannter Arzt aus dem Kanton Schwyz seine Erfahrungen zur «Schwyzer Freiheit» zugestellt. Er schreibt: «Nun ist das 36. Jahr in der Praxis bald vollendet. Mein Beruf erfüllt noch immer mein Leben. Doch die Vorschriften und staatlich unsinnigen Bestimmungen nehmen jährlich zu. Dieser Staat franst aus, bevormundet je länger, je mehr, sodass wir in einer Flut von Paragrafen ertrinken und ersticken. Es wäre ein Leichtes, zu sparen und Steuern zu senken. Fragt bei jedem neuen Gesetz, welche Kosten es verursacht, und schafft überfällige Gesetze ab. Jeder gewählte Politiker muss sich mit Initiativen und Motionen wichtigmachen. Damit verkommt die Schweiz zum Nachtwächterstaat…»

Mein Bekannter hat mir aus der Seele gesprochen. Er hat noch gefordert, man solle die Beamtenzahl begrenzen. Einen konkreten Vorschlag hätte ich dazu: In Steinen wurde die neue Alterssiedlung Husmattrain eingeweiht. Der Kanton hat durchgesetzt, dass die Fusswege zwischen den Häusern aus Rücksicht auf die Fledermäuse nur mit niedrig aufgestellten, bodennahen Lampen und schwachem Licht beleuchtet werden dürften. Heute haben die betagten Menschen mit dieser Lösung Probleme und leben in permanenter Sturzgefahr. Diese nimmt im Winter noch zu. Wichtig ist offenbar, dass es den Fledermäusen gut geht, die betagten Leute sind Nebensache. Fledermäuse sind für bestimmte Beamte anscheinend wichtiger als ältere Mitmenschen. Ist das die neue Freiheit der Schwyzer? Sind solche Amtsstellen wirklich nötig für die «Freiheit der Fledermäuse»?

Unsere Freiheit ist zunehmend ungeschützt: Mit dieser Feststellung kommt der Bund in die Kritik. Wir leben in einer Zeit des wachsenden Terrorismus. Die Innere Sicherheit unseres Landes kann in absehbarer Zeit zunehmend bedroht werden. Der Bundesrat verkündet in seinem Strategie-Papier vom 15. September zur Terrorismus-Bekämpfung, er wolle bei terroristischer Bedrohung lebenswichtige Objekte wie Übermittlungszentralen, Kraftwerke, Trafo-Gross-Stationen, Öl- und Lebensmittellager, Stellwerke usw. schützen. Die Polizeikorps aller Kantone könnten die zahlreichen lebenswichtigen Objekte nie und nimmer bewachen. Es braucht dazu die Armee. Jedoch mit den 17 verbleibenden Infanterie-Bataillonen gemäss der neuen Armeereform ist das landesweit nicht mehr möglich.

Allein zwischen dem Lopper und Chiasso braucht es für den Schutz dieser Objekte 12 Bataillone. Nochmals: Bewachung ist personalintensiv. Man muss an den Objekten sein, um Anschläge zu verhindern. Schweizweit ist ein solcher Schutz nie und nimmer mehr möglich, wenn auch der Ständerat der anstehenden Reform mit einem Armeebestand von 100000 zustimmt. Bundesrat und Parlament verletzen damit die verfassungsmässige Verpflichtung, notfalls auch für die Innere Sicherheit besorgt zu sein (Bundesverfassung Art. 173 und 185). Da haben nach der Bundesratswahl alle Bundesräte geschworen (Frau Somaruga hat gelobt), die Verfassung und die Gesetze zu achten.

Was soll man davon halten, wenn das Volk und seine viel gerühmte Freiheit gegen drohenden Terrorismus nicht mehr geschützt werden kann? Da nützt es auch wenig, wenn wir Schwyzer in Sachen Freiheit angeblich an zweiter Stelle stehen. Auch wir bleiben bei wachsendem Terrorismus de facto ungeschützt wie die ganze Schweiz.

SIMON KÜCHLER, STEINEN