Die Verwaltungsgliederung im Kanton Schwyz war zuletzt bei der Abstimmung zur G-Reform 2006 (Ablehnung der Auflösung der Bezirke) im Fokus der öffentlichen Debatte. Anlässlich des Berichts Finanzen 2020 lanciert der Regierungsrat die Diskussion um die Gebietsreform neu. Mittels Postulat laden verschiedene Kantonsrätinnen und Kantonsräte der SP, der Mitte und der GLP den Regierungsrat ein, die zusätzlichen Gründe zu identifizieren, die Bezirke und Gemeinden bisher von verstärkter Zusammenarbeit abhalten, und basierend darauf unter Einbezug der Bezirke und Gemeinden ein konkretes Anreizsystem zu entwickeln, welches die Bezirke und Gemeinden dabei unterstützt, ihre Leistungen vermehrt gemeinsam und in hoher Qualität zu erbringen.

Jonathan Prelicz

POSTULAT

Die Verwaltungsgliederung im Kanton Schwyz war zuletzt bei der Abstimmung zur G-Reform 2006 (Ablehnung der Auflösung der Bezirke) im Fokus der öffentlichen Debatte. Anlässlich des Berichts Finanzen 2020 lanciert der Regierungsrat die Diskussion um die Gebietsreform neu. Unter anderem die folgenden Zitate aus dem Be-richt Finanzen 2020 skizzieren einige regierungsrätliche Prognosen zur Entwicklung der Schwyzer Gebietsstruk-tur:

„Strukturzuschläge dienen letztlich der Strukturerhaltung, damit Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung gemäss ihren Aufgaben sicherstellen können. Eine solche Struk-turerhaltung lässt sich aus finanzpolitischen Überlegungen und mit dem Ziel eines wirkungsorientierten Einsat-zes von öffentlichen Mitteln nur bedingt rechtfertigen. Wie weit diese Strukturerhaltung sinnvoll sowie finan-ziell vertretbar erscheint und somit aufrechtzuerhalten ist, unterliegt letztlich einer rein politischen Beurtei-lung. Diese Beurteilung sollte sich neben den politischen Bedürfnissen auch an der laufenden gesellschaftli-chen Entwicklung und an der digitalen Transformation orientieren, da diese zu Veränderungen in den kommu-nalen Aufgaben führen können.“ (Bericht Finanzen 2020, Seite 109)

„Basierend auf diesen Überlegungen können Gemeindefusionen, insbesondere im Vergleich zu strukturbasier-ten finanziellen Überkompensationen, eine adäquate Möglichkeit bieten, Leistungen weiterhin bürgernah und kosteneffizient zu erbringen. Wie die Volksabstimmung vom 26. November 2006 zur sogenannten G-Reform gezeigt hat, waren oder sind derartige Themen im Kanton Schwyz jedoch stark umstritten.“
(Bericht Finanzen 2020, Seite 114)

„Um die Veränderungen durch den Wechsel vom bisherigen zum neuen System bei einzelnen Gemeinden abzufedern, schlägt das Reformkonzept einen auf acht Jahre befristeten Härteausgleich vor.“
(Bericht Finanzen 2020, Seite 141)

Diese Aussagen deuten darauf hin, dass sich der Regierungsrat Gedanken zu Gemeindefusionen gemacht hat. Eine neue, durch den Regierungsrat angestossene, Gebietsreform scheint zwar aktuell nicht in Planung zu sein. Mit der skizzierten Änderung im Reformkonzept des Finanzausgleichs und dem auf acht Jahre befristeten Härtefallausgleich zeigt die Regierung jedoch auf, wie sich die Verwaltungsgliederung entwickeln könnte. Die bevor-stehenden Reformen in Bezug zum Bericht Finanzen 2020 (wie eine mögliche Anpassung der Strukturzuschläge) werden den finanziellen Druck auf die Gemeinden allenfalls weiter erhöhen. Immer mehr kleine Gemeinden werden sich deshalb über kurz oder lang gezwungen sehen zu fusionieren.

Wie der Regierungsrat im Bericht Finanzen 2020 auf Seite 114 festhält, sind Gebietsreformen im Kanton Schwyz stark umstritten. Die Gründe sind vielfältig: Mit einer Fusion zweier oder mehrerer Gebiete kann ein Verlust an Eigenständigkeit und Selbstbestimmung einhergehen. Die eigene Gemeinde ist für viele Menschen im Kanton Schwyz ein Teil der Identität. Die Menschen sind stark mit ihrer Wohngemeinde verbunden und engagieren sich aus dieser Verbundenheit ehrenamtlich für ihre und in ihrer Gemeinde. Kleine Gemeinden haben zudem den Vorteil, dass sie nahe bei der Bevölkerung sind. Das „Wir-Gefühl“ kann in kleinen Gemein-den positive Auswirkungen haben (hohe Beteiligung an demokratischen Prozessen, gute Vernetzung innerhalb der Gemeinde, guter Austausch mit den Vereinen usw.). Werden kleine Gemeinden mit einer grossen Gemeinde fusioniert, besteht darüber hinaus eine gewisse Gefahr, dass die Anliegen der kleinen Dörfer im politischen Prozess weniger Gehör bekommen.

In Gemeinden wo der Wunsch und der politische Wille nach Gemeindefusionen vorhanden sind, sollen die entsprechenden Grundlagen geschaffen werden. Solche Veränderungen sollen jedoch nicht einseitig nur durch die Anpassungen bei Strukturzuschlägen und deren Auswirkungen resp. durch Reformen und einen daraus resultierenden befristeten Härteausgleich erzwungen werden. Wie im Bericht Finanzen 2020 erwähnt, dienen Strukturzuschläge letztlich der Strukturerhaltung und entsprechend der bedarfsgerechten Versorgung der Be-völkerung. Statt nur den finanziellen Druck auf die kleinen Gemeinden weiter zu erhöhen, sollten daher auch Systeme geschaffen werden, welche die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden fördern und gleichzeitig die Gemeindeautonomie bewahren. So können auch kleine Gemeinden längerfristig wirklich selbstständig über ihr Fortbestehen bestimmen. Als Alternative zu Gemeindefusionen bietet sich deshalb die Möglichkeit verstärkter Zusammenarbeit der Gemeinden in Zweckverbänden und/oder auf Verwaltungsebene an.

In der Ausserschwyz haben die Gemeinden Freienbach, Feusisberg und Wollerau mit dem Sozialzentrum Höfe ab 2013 erste Erfahrungen mit einer engeren Zusammenarbeit im Sozialbereich gesammelt. In der Innerschwyz bestand ab 1985 der Verein Sozialdienst der Region Arth-Goldau, in dem die Gemeinden Arth, Steinerberg und in der letzten Dekade auch Lauerz, Steinen und Sattel ihre Sozialdienstleistungen gemeinsam erbrachten. Bei-de Zentren wurden im Laufe des letzten Jahres aufgelöst. Aus diesen Erfahrungen zeigt sich, dass es bessere Anreizsysteme braucht, um eine gemeindeübergreifende Verwaltungszusammenarbeit zu fördern. Denn das Potenzial für eine qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Dienstleistungserbringung durch vermehrte Zusammenarbeit ist sehr gross. Die Anforderungen an Gemeinden sind in den letzten Jahren gestiegen und mas-siv komplexer geworden. Insbesondere für kleine Gemeinden wird es zu einer Herausforderung, in allen Fachbereichen die erforderlichen Fachkompetenzen bereitzustellen, um alle Leistungen in hoher Qualität erbringen zu können. Mit entsprechenden Massnahmen kann erreicht werden, dass der innerkantonale Finanzausgleich optimiert wird. Gleichzeitig können insbesondere in den kleinen Gemeinden die bestehenden, historisch gewachsenen Strukturen selbständig und kommunal hinterfragt oder belassen werden. Die Anpassungen sollen fundiert und mit gebührender Weitsicht erfolgen.

Vor diesem Hintergrund laden wir den Regierungsrat ein, die Gründe zu identifizieren, die – neben den im Bericht Finanzen 2020 bereits erwähnten finanziellen Fehlanreizen der Strukturzuschläge – Bezirke und Gemeinden bisher von verstärkter Zusammenarbeit abhalten, und basierend darauf unter Einbezug der Bezirke und Gemeinden ein konkretes Anreizsystem zu entwickeln, welches die Bezirke und Gemeinden dabei unterstützt, ihre Leistungen vermehrt gemeinsam und in hoher Qualität zu erbringen.

Unterzeichnet von:

Jonathan Prelicz / Betschart Django / Bopp Rudolf / Burgert Sacha / De Feminis Diana / Di Clemente Remo / Fedier Michael / Hasler Bruno / Heini Urs / Holenstein Christian / Ilg Lorenz / Kessler Matthias / Marty Andre-as / Meyer Peter / Muffler Carmen / Nötzli Bruno / Raña Martin / Spirig Michael / Tomaschett Guy / Vogler Markus / Züger Cornel