Zur Begrenzungsinitiative
Die Gegner nennen die Begrenzungsinitiative nun plötzlich Kündigungsinitiative. Es wird etwa behauptet, dass alle bilateralen Verträge bei einem Nein automatisch gekündigt würden. Tatsache ist, dass die Initiative verlangt, dass der Bundesrat das Freizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt. Erst wenn die EU nicht dazu bereit ist, das Freizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln, wird eine Kündigung in Kauf genommen. Ergibt sich innerhalb eines Jahres keine Einigung, soll der Bundesrat das Abkommen kündigen – aber erst dann.
Weiter wird oft behauptet, die bilateralen Verträge würden aufgrund der Guillotine-Klausel gekündigt. Die Wahrheit ist, dass von den weit über 100 Abkommen lediglich die sieben Abkommen der Bilateralen I hinfällig würden, wobei sechs dieser Abkommen überwiegend im Interesse der EU sind, wie beispielsweise das Verkehrsabkommen unter anderem mit der Regelung des Transitverkehrs.
Lassen Sie sich durch die Angstmacherei aufgrund falscher Behauptungen nicht erpressen.
Roman Bürgi, Kantonsrat SVP, Goldau
Alles richtig! Hoffen wir auf ein Wunder, das die Schweiz nicht zum ersten Mal rettet!