Medienmitteilung
Naturkomitee kritisiert falsche und irreführende Aussagen des Bundesrates zur Landschafts- und Naturzerstörung durch das Stromgesetz
Mehrere Aussagen des Bundesrats waren falsch und irreführend. Der Bundesrat behauptete beispielsweise, dass die Vorlage keine Beschleunigung von Bewilligungsverfahren vorsehe: Doch der Bundesrat dürfte gemäss Art. 13 Abs. 3 EnG Bewilligungsverfahren abkürzen und beschleunigen, auch auf Kosten der Gemeindeautonomie.
Ausserdem versuchte der Bundesrat zu beruhigen, es gäbe keine Zerstörung von Natur und Landschaft. Doch genau das sieht das Gesetz vor. Der Bundesrat behauptet, der Bau von Solar- und Windparks in der freien Natur sei nötig, um die Stromversorgung zu sichern, obwohl es ausreichendes Photovoltaik-Potential auf Gebäuden und Infrastrukturen gibt, selbst im Winter.
- Das Stromgesetz ist natur-zerstörend, weil es dazu führt, dass unsere schönen Landschaften verbaut, intakte Alpentäler für Freiflächen-Solaranlagen geopfert und Wälder für Windkraftanlagen gerodet werden. Die Kantone dürfen fast jede Fläche als «geeignet» bezeichnen und dort, ohne Mitbestimmung der Betroffenen oder von Umweltverbänden, Wind- und Solarparks vorsehen. «Der Bundesrat konnte nicht darlegen, dass diese Naturzerstörung für eine sichere Stromversorgung nötig ist», sagt Pierre-Alain Bruchez, Referendumsführer und Gründer des Bündnis für Natur und Landschaft Schweiz.
- «Das Stromgesetz ist anti-demokratisch, weil der Bundesrat explizit die Ermächtigung erhält, dass die Bewilligungen im Schnellverfahren erteilt werden und dabei die Gemeinden entmachtet und Rechtsmittel beschränkt werden können», sagt Elias Vogt, Präsident von Freie Landschaft Schweiz. Die mehrfach betonte Aussage von Bundesrat Albert Rösti, dass mit dieser Vorlage keine demokratischen Mitsprachemöglichkeiten abgebaut werden können, ist falsch.
- Es gibt eine bessere Alternative ohne Naturzerstörung: Solarenergie auf bereits überbauten Flächen. Allein Dächer und Fassaden haben laut Zahlen des BFE ein Potential von 86 TWh, davon fallen etwa 30 Prozent, also 26 TWh, im Winterhalbjahr an. Das übertrifft die Ausbauziele im Stromgesetz bei weitem (45 TWh für erneuerbare Stromerzeugung ohne Wasserkraft und 6 TWh Winterstrom).
Statt Milliarden für die Stromkonzerne und für Solar- & Windparks in der freien Natur sollte das Geld allein zur Förderung von Solarenergie auf bereits überbauten Flächen eingesetzt werden! Ausserdem ist der Name des Gesetzes «sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» hochgradig irreführend, weil das Gesetz immer noch einen unsicheren Import bis zu 5 TWh vorsieht.
Wir setzen dem Stromgesetz unsere Parole entgegen: «Auf die Dächer, nicht in die Natur». Damit haben die Grünen Wallis im letzten Jahr erfolgreich das kantonale Walliser Solar-Beschleunigungsdekret zu Fall gebracht. Im Naturkomitee haben sich das Bündnis Natur und Landschaft Schweiz (BNL), Freie Landschaft Schweiz und weitere Organisationen zusammengeschlossen, die das Referendum zustande gebracht haben.
Die Situation ist David gegen Goliath. Die Ja-Seite hat Millionen von den Stromkonzernen zur Verfügung. Wir dagegen haben nur wenig Geld, aber dafür überzeugende Argumente.
Für das Naturkomitee:
Pierre-Alain Bruchez, Bündnis Natur und Landschaft Schweiz, 033 243 04 91, pabruchez@yahoo.com
Elias Vogt, Freie Landschaft Schweiz, vogt@freie-landschaft.ch, 032 530 27 23
PS: Von unseren mehreren Plakatsujets veröffentlichen wir vorab bereits eines.
Wir stellen unsere Kampagne gegen das Stromgesetz am 16. April gemeinsam mit der Fondation Franz Weber – die eine eigene Kampagne macht – der Öffentlichkeit vor.
Zur Zeit keine Kommentare