KÜSSNACHT

Der Streit geht in eine weitere Runde: Der Küssnachter Schulrat Andreas Thiel glaubt nicht, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Er nimmt Stellung zu den Vorwürfen aus dem Rathaus.

Von Edith Meyer, Bote der Urschweiz

Der in Küssnacht wohnhafte Satiriker Andreas Thiel ist wiederholt als Redner bei Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen aufgetreten und äusserte sich in den sozialen Medien kritisch zur Maskenpflicht an Schulen.

Ende Mai teilte der Küssnachter Bezirksrat in einer Medienmitteilung mit, dass er sich ausdrücklich von den privaten Äusserungen Thiels distanziere. Als Schulrat sei Thiel verpflichtet, im Interesse der Bezirksschulen zu handeln sowie das Kollegialitätsprinzip und Amtsgeheimnis zu wahren.

Nun wehrt sich Thiel. «Dass die Corona-Massnahmen in den Schulen unter das Amtsgeheimnis fallen, wäre mir neu. Vielleicht sollte der Bezirksrat erst einmal die Geschäftsordnung lesen, bevor er sich so aufführt», sagt er auf Anfrage. Denn: Um ein Amtsgeheimnis zu verletzen, müsse der Sachverhalt geheim sein. Es bleibt die Frage offen, ob das Loyalitätsprinzip gegenüber den Entscheidungen des Schulrats höher zu gewichten ist als das persönliche Recht auf freie Meinungsäusserung: «Der Geheimhaltung unterstellt ist gemäss Geschäftsordnung die ‹Beratung und Beschlussfassung im Schulrat›, aber nicht deren Auswirkung», betont Thiel.

Weiter fügt er an: «Auch das Kollegialitätsprinzip könnte die Meinungsäusserungsfreiheit höchstens in einer Situation einschränken, in welcher sich ein Schulratsmitglied explizit als Vertreter dieser Behörde an eine Öffentlichkeit wendet, wozu ihm der Schulrat ironischerweise erst einmal einen Auftrag erteilen müsste.»

In jedem anderen Fall spreche er nicht in seiner Rolle als Schulratsmitglied, sondern als Privatperson, betont Thiel. Er gehe schliesslich auch nicht als Schulrat auf die Bühne und trage eine vom Schulrat beauftragte Satire vor. «Und meine Kinder bringe ich auch nicht aufgrund eines Beschlusses des Schulrats ins Bett», sagt Thiel weiter.

Der Bezirksrat könne sich sogar glücklich schätzen, dass er sich keine Amtsgeheimnisverletzung zuschulden habe kommen lassen. «Denn in einem solchen Fall müsste er intern gegen mich vorgehen und dürfte damit nicht an die Medien gelangen, weil er dann gleich selber das Amtsgeheimnis verletzen würde.»

Massnahmenkritischen Kindern und Eltern Stimme geben

Indirekt beweise der Bezirksrat mit seinem Vorgehen also, dass er seine öffentlichen Stellungnahmen als private Äusserungen betrachte. «Und eben gerade das ist prekär, denn als Privatperson darf jeder die Behörde rügen, im Gegensatz dazu darf die Behörde nicht ohne weiteres Private kritisieren», stellt Thiel klar. Er mokiert sich darüber, dass der Bezirksrat ihn öffentlich zu einer «konstruktiven Zusammenarbeit» aufforderte: «Damit unterstellt mir der Bezirksrat indirekt öffentlich, ich würde mich als Schulrat im Gremium nicht konstruktiv verhalten, was gemäss der Geschäftsordnung seinerseits eine Amtsgeheimnisverletzung darstellen würde, wenn denn dem so wäre», kritisiert Thiel.

Der Küssnachter Satiriker Andreas Thiel bleibt weiterhin im Schulrat.


Aber leider dürfe er sich hier nicht öffentlich zu der Zusammenarbeit im Küssnachter Schulrat äussern. Grund: «Weil eben die ‹Beratung und Beschlussfassung im Schulrat› der Geheimhaltung untersteht.»

Auf die Frage, ob er im Schulrat bleibe, sagt er: «Selbstverständlich. Ich bin eine von sechs Stimmen. Damit sind die massnahmenkritischen Kinder und Eltern im Bezirk, die sich nicht testen lassen wollen, in diesem Gremium immer noch klar untervertreten. Ihnen will ich mit meinem Engagement als Schulrat eine Stimme geben.»


Youtube-Kanal von Andreas Thiel