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Die Lockerungen des Bundesrates kommen spät und sind nicht umfassend. Zudem betont der Bundesrat, dass sie jederzeit wieder hochgefahren werden können. Aufrecht Schweiz fordert eine vollständige und endgültige Aufhebung aller Massnahmen, insbesondere die umgehende Beendung der besonderen Lage und Rückkehr zur verfassungsmässigen Grundordnung.
Das beinhaltet:
- Zertifikatspflicht: Die vorläufige Aufhebung der Zertifikatspflicht genügt nicht. Dass die Zertifikatspflicht rund ein halbes Jahr lang eine Minderheit der Bevölkerung stigmatisiert und aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen hat, benötigt eine politische Aufarbeitung. Wie kann es sein, dass die Zertifikatspflicht, für die es nach Auffassung diverser Juristen keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt, eingeführt und monatelang beibehalten wurde, ohne dass der Bundesrat jemals einen Nachweis für ihre Verhältnismässigkeit und Wirksam- keit erbracht hat? Zudem ist mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht nicht garantiert, dass das Zertifikat nicht bei einer neuen Virusvariante wieder eingeführt wird. Die GDK hat bereits gefordert, dass die technischen und rechtlichen Grundlagen für die Anwendung des Zertifikats über die Pandemie hinaus bestehen bleiben sollen. Da sich das Zertifikat als gesellschaftlich und wirtschaftlich schädliches und epidemiologisch nicht nützliches Instrument der Pandemiebekämpfung erwiesen hat, fordert Aufrecht Schweiz, dass die Zertifikatspflicht nicht nur vorläufig aufgehoben wird, sondern dass eine Wiedereinführung ausgeschlossen wird.
- Covid-App: Auch die Covid App soll offenbar noch länger in Betrieb bleiben. Um ihren Betrieb bis Ende 2023 zu sichern, hat das BAG weitere 5,5 Millionen investiert. International sind Stimmen von verschiedenen Politikern zu hören, dass die aufgebauten Infrastrukturen (Zertifikat und Contact Tracing) auch über die Pandemie hinaus Verwendung finden könnten. Auch mit Blick auf den Datenschutz stellen sich Fragen. Während durch DSG (CH) und DSGVO (EU) unsere Daten geschützt werden sollten, ist die SwissCovid App zu Apps von 17 Ländern der EU kompatibel gemacht worden. Das bedeutet, dass die medizinischen Daten des Nutzers von der jeweiligen Regierung des Landes abgerufen werden können, ohne dass die App aber bei Grenzüberschreitung auf den dort jeweils geltenden Datenschutz hinweist. Aufrecht Schweiz fordert eine umfassende Respektierung des Datenschutzes und die sofortige Stilllegung der Covid-App Infrastruktur.
Der Bundesrat teilt heute mit, dass die besondere Lage Ende März aufgehoben werde, sofern bis dahin nichts Unvorhergesehenes eintritt. Er hält sich damit alle Türen offen und versucht im gewohnten Modus, sein Gesicht zu wahren. Damit verstösst er seit 2 Jahren gegen die verfassungs- mässige Grundordnung, die es ohne Abstriche, sofort und endgültig, wieder herzustellen gilt.
Patrick Jetzer
Präsident «Aufrecht Schweiz»
Kontakt: presse@aufrecht-schweiz.ch
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