Atemschutzfahrzeug für die Schadenwehr der Gemeinde Arth
Leitungsabschnitt der Kanalisation Gotthardstrasse in Goldau wird saniert
Schacht-Sanierungen noch im Jahre 2001
Baubewilligung
Erteilte Bewilligungen im Gastgewerbe
Stiftungsrechnungen 2000 genehmigt
Kasi-Geisser-Konzert am 12. Oktober 2001
Atemschutzfahrzeug für die Schadenwehr der Gemeinde Arth
Eine zeitgemässe Schadenwehr kommt heute nicht mehr ohne einen gut und schnell funktionierenden Atemschutz aus. Dazu gehört auch ein Atemschutz-Fahrzeug. Bei den meisten Brandfällen nimmt der Atemschutz bei der Rettung von gefährdeten Personen oder der Brandbekämpfung eine Schlüsselrolle ein. Meistens ist es ohne Atemschutz, wegen der starken Rauchentwicklung, gar nicht mehr möglich, in ein Objekt einzudringen.
Mit der Anschaffung eines Atemschutz-Fahrzeuges wird es möglich sein, noch schneller am Schadenplatz einsatzbereit zu sein. Schon auf der Fahrt zum Einsatzort wird es dem Atemschutz-Trupp möglich sein, sich im Fahrzeug vorzubereiten und auszurüsten, um so nach dem Eintreffen unverzüglich mit ihrem Einsatz beginnen zu können. Zur Zeit kann sich der Trupp erst beim Eintreffen am Schadenplatz ausrüsten. Auch sind die Atemschutzausrüstungen auf zwei Fahrzeuge verteilt (Tlf und Pikett), was auch nicht ideal ist.
Um den Leistungsauftrag der Schadenwehr der Gemeinde Arth noch besser erfüllen zu können, ist für das Jahr 2002 die Anschaffung eines Atemschutz-Fahrzeuges geplant. Mit diesem Fahrzeug lässt sich die Einsatzbereitschaft erheblich erhöhen. Bei Rettungseinsätzen spielt der Faktor Zeit und Ausrüstung immer eine entscheidende Rolle.
Laut Raum- und Ausrüstungskonzept für Gemeindefeuerwehren der Kategorie 4, zu welcher die Schadenwehr Arth gehört, entrichtet der Kanton einen Subventionsbeitrag von 25 Prozent an die Normalanschaffungskosten eines Atemschutz-Fahrzeuges.
Der Gemeinderat steht der Anschaffung eines Atemschutz-Fahrzeuges positiv gegenüber. Dieses Vorhaben wird der Stimmbürgerschaft an der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2001 unterbreitet, mit dem Antrag auf Überweisung an die Urnenabstimmung im Frühjahr 2002.
Leitungsabschnitt der Kanalisation Gotthardstrasse in Goldau wird saniert
Aufgrund von Kanalfernsehaufnahmen kam zum Vorschein, dass ein Leitungsabschnitt der Schmutzwasserleitung in der Gotthardstrasse in Goldau sehr viele Risse aufweist. Für die Sanierung dieser Leitung, welche im Schlauchreliningverfahren durchgeführt wird, wurden von Spezialfirmen Offerten einverlangt. Der Auftrag für die Sanierung der Kanalisationsleitung wurde der Firma KRT Kanalsanierungs-Technik AG, Küssnacht, vergeben. Bei dieser Unternehmung handelt es sich um eine ausgewiesene Spezialfirma mit einer grossen Erfahrung auf dem Gebiet der Kanalisationssanierung. Die Kosten der Leitungssanierung sind im Rahmenkredit für die Erstellung von Gewässerschutzbauten in der Gemeinde Arth im Zeitraum 2001 bis 2010 enthalten, welchem der Souverän an der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 zugestimmt hat.
Schacht-Sanierungen noch im Jahre 2001
Bei den Unterhaltsarbeiten am Kanalisationsnetz der Gemeinde Arth wurde festgestellt, dass verschiedene Schachtdeckel beschädigt oder defekt sind. Auch gelangten Reklamationen von Anwohnern vereinzelter Strassenabschnitte an die Gemeinde, die durch das „Klappern“ von Schachtdeckeln gestört werden.
Für die Sanierung der Schachtdeckel wurde gemäss den Submissionsrichtlinien ein beschränkter Wettbewerb durchgeführt. Aufgrund des Offertverfahrens wurde der Auftrag an die Firma Bolfing AG, Oberarth, zugewiesen. Mit den Arbeiten wird demnächst begonnen.
Baubewilligung
- Ochsner Engelbert, Ringstrasse 7, Goldau – Neugestaltung Gartensitzplatz
Erteilte Bewilligungen im Gastgewerbe
- Ikonomi Buchmann, Vera, Jugendtreffpunkt Arth-Goldau, Oberarth – Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes ohne Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke
- Berisha Guse, Winterfeldweg 72, Bern – Bewilligung zum Kleinhandel mit gebrannten Wassern im Lebensmittel-Shop (Balkanische Spezialitäten), Vogelstrasse 1, Goldau
Stiftungsrechnungen 2000 genehmigt
Gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften betreffend die Aufsicht über Stiftungen unterstehen Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung der Gemeinde angehören, der Aufsicht des Gemeinderates. Es handelt sich dabei um folgende Stiftungen:
- Stiftung Alterszentrum Mythenpark, Goldau
- Karl Beeler Stiftung, Goldau
- Stiftung Bergsturzmuseum, Goldau
- Jakob Bucher Stiftung, Arth
- Stiftung Kindergarten, Oberarth
- Stiftung Pfadiheim Arth-Goldau
Den eingereichten Berichten und Rechnungen 2000 hat der Gemeinderat, auf Antrag der Stiftungskommission, die Genehmigung erteilt. Dabei wurde festgestellt, dass alle Stiftungen dem Stiftungszweck nachleben und die Stiftungsrechnungen ordnungsgemäss geführt werden.
Kasi-Geisser-Konzert am 12. Oktober 2001
In den Räumlichkeiten des Restaurants Gotthard, Goldau, befindet sich seit Herbst 1999 eine Ausstellung über Leben und Werk des Ländler-Musikanten Kasi Geisser sel. (1899 – 1943). Um diese Ausstellung nach deren Eröffnung aus Anlass des 100. Geburtstages im Jahre 1999 wieder vermehrt in Erinnerung zu rufen, hat die Kulturkommission in Zusammenarbeit mit dem VSV-Kantonalverband Schwyz ein Kasi-Geisser-Konzert organisiert. Dieses findet am Freitag, 12. Oktober 2001, ab 20.00 Uhr, im Restaurant Gotthard in Goldau statt.
6415 Arth, 9. Oktober 2001
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)
J. Kenel
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