Bewilligte Bauvorhaben

  • Rigi Bahnen AG, Postfach 162, Vitznau – Stahlmast mit Panoramakamera auf Rigi-Rotstock
  • Wiget Eduard, Rindelstrasse, Arth – Umbau Dachgeschoss am Wohnhaus in Arth, Rindelstrasse, Projektänderung
  • Schaeren Peter, Schattenberg, Arth – Um- und Anbau am Wärterhaus, in Arth, Schattenberg
  • Küng-Wobmann Bernhard und Marlene, Klostermatt 20c, Arth – Anbau Glasvordach an bestehendem Wohnhaus (Baumeldung)
  • Duss-Geel Hanspeter und Brigitte, Tunnelweg 13, Oberarth – Anbau an bestehendem Wohnhaus

An der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2003 werden keine Einbürgerungsgesuche behandelt

An der Gemeindeversammlung vom 11. April 2003 waren 10 Einbürgerungsgesuche (insgesamt 19 Personen) traktandiert, welche wie zum damaligen Zeitpunkt üblich, alle an die Urnenabstimmung überwiesen wurden. Das Bundesgericht erliess nun aber am 9. Juli 2003 jenes Urteil, welches Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat. Die Schwyzer Regierung hat in der Folge eine Verordnung über die vorläufige Regelung zur Erteilung des Gemeindebürgerrechtes erlassen. Demnach entscheidet bis auf weiteres die Gemeindeversammlung im offenen Handmehr über Einbürgerungen. Die Gemeinde Arth wurde im Besonderen aufgefordert, die bereits am 11. April 2003 behandelten Gesuche nochmals an einer Gemeindeversammlung zu traktandieren. Gestützt auf diese Weisung setzte der Gemeinderat Arth den Termin für die Entscheidung über diese Gesuche auf den 12. Dezember 2003 fest.

In der Zwischenzeit wurden eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht und eine weitere Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Ausserdem sind zwei Motionen beim Kantonsrat hängig. Alle Eingaben und Vorstösse beziehen sich direkt oder indirekt auf das Thema „Einbürgerungsverfahren“.

Auch wenn der Bundesgerichtsentscheid und die Verordnung des Regierungsrates über die vorläufige Regelung zur Erteilung des Gemeindebürgerrechtes als konform betrachtet und respektiert werden, herrscht trotzdem im Moment eine gewisse Rechtsunsicherheit. Dies könnte an der Gemeindeversammlung im Dezember zu emotional geführten Diskussionen oder zu Rückweisungen führen. Der Gemeinderat Arth hat deshalb entschieden, an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2003 keine Einbürgerungsgesuche auf die Traktandenliste zu setzen. Mit diesem Vorgehen soll auch verhindert werden, dass die 10 Gesuche allenfalls ein drittes Mal traktandiert werden müssen.

Die eidgenössischen Einbürgerungsbewilligungen für die 10 Gesuche sind bis im Jahr 2005 gültig. Der Gemeinderat hofft, dass die hängigen Beschwerden bald beurteilt und er die Abstimmungen über die Einbürgerungen trotzdem innert der gesetzlichen Frist vornehmen kann.


6415 Arth, 7. Oktober 2003
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)