Bewilligungen gemäss Gastgewerbegesetz
Bewilligte Bauvorhaben
Aus der Bevölkerungsstatistik
Vernehmlassung betreffend Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes
Busverbindung Goldau – Lauerz

Bewilligungen gemäss Gastgewerbegesetz

Der Gemeinderat hat Frau Jacqueline Gehringer-Meier, Goldau, die Bewilligung zur Führung der Schützenstube, Schiessstand Mühlemoos, per 1. April 2004 erteilt.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Artofer Metallwaren AG, Aeschi, Goldau / Anbau an Gewerbebau in Goldau, Aeschi
  • Annen Josef und Ruth, Luegisland 8b, Goldau / Ausbau Dachgeschoss am bestehenden Reihen-Einfamilienhaus
  • Lüönd Werner, Obere Tennmatt, Goldau / Anbau am Stallgebäude
  • Theatergesellschaft Arth, vertreten durch Präsident Josef Kunz, Arth / Anbau am Theatergebäude in Arth, Luzernerstrasse 21
  • Flurgenossenschaft Schöntalweg / Ausbau Erschliessungsstrasse Schöntaltalweg in Oberarth, Schöntal, Feldmattli / Projektänderung
  • Theiler Heinz, Luegisland 22, Goldau, Erweiterung des Gartensitzplatzes am bestehenden Wohnhaus (Baumeldung)
  • Hunziker Jakob J., Gotthardstr. 83, Arth, Verglasung eines Balkon am bestehenden Wohnhaus (Baumeldung)

Aus der Bevölkerungsstatistik

Ende Februar 2004 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 9’979 Einwohnern. Darin eingeschlossen sind 87 Wochenaufenthalter und 2’030 Personen ausländischer Nationalität.

Vernehmlassung betreffend Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes

Das Justizdepartement des Kantons Schwyz hat die interessierten Gemeinwesen und Organisationen zur Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) eingeladen. Einerseits soll damit den Bezirken und Gemeinden ermöglicht werden, versuchsweise die wirkungsorientierte Verwaltungsführung einzuführen. Anderseits wird auch eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Infrastrukturanlagen und Dienstleistungen des Kantons gemeinsam zu nutzen.

Der Gemeinderat Arth befürwortet die GOG-Revision, wonach durch Beschluss der Gemeindeversammlung die Gemeindeverwaltung oder Teile davon versuchsweise den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung unterstellt werden können. Aufgrund der laufenden Reform in der Gemeinde Arth ist der Gemeinderat aber auch an einzelnen Mosaiksteinen der WOV interessiert, die den Handlungsspielraum fördern und die Zuordnung von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen verbessern.

Die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für gemeinsame Infrastrukturen ist von Kanton und Gemeinden wohl unbestritten. Wie weit die Gemeinwesen durch die Mitbenutzung erhebliche Vorteile erwarten können, bleibt aber offen.

Der Gemeinderat stimmt dem Vernehmlassungsentwurf im Grundsatz zu. Vor allem die Realisierung eines Kantonsnetzwerkes mit der Möglichkeit, dass sich die Gemeinden und Bezirke beteiligen können, wird begrüsst. Die Bestimmung, wonach die Gemeinden verpflichtet werden können, stösst jedoch auf Unbehagen. Kanton und Gemeinden sollten gleichermassen von der Mitbenützung von Infrastrukturanlagen und durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Kantons einen Nutzen ziehen.

Busverbindung Goldau – Lauerz

Ende 2003 haben die beiden Gemeinden Arth und Lauerz beim Regierungsrat des Kantons Schwyz gemeinsam ein Gesuch für eine neue Buslinie Goldau – Lauerz – Schwyz eingereicht. Das Baudepartement Schwyz hat nun dem Gemeinderat Arth mitgeteilt, dass die Aufnahme ins Grundangebot frühestens im Jahre 2007 möglich sein wird. Als Grund wird angegeben, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein zu grosser Kostensprung ausgeöst würde.


6415 Arth, 7. April 2004
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)