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Bauliche Massnahmen im Zivilschutz Steuerung Schutzraumbau und Steuerungsmassnahmen im Wohnbereich – Schutzplatzbedarf gilt als gedeckt
Generelle Entwässerungsplanung in der Gemeinde Arth – Zwischenbericht
Tollwutimpfung für Hunde aufgehoben
Bewilligte Bauvorhaben
1998 weniger Leistungen aus dem indirekten Finanzausgleich beansprucht
Totalrevision des Steuergesetzes aktuell
Ersatzwahlen in Gemeindekommissionen
Lehrerwahlen – Schuljahr 1999-2000
Voranzeige: Gemeindeversammlung am 23. April 1999
Traditionelles Dorffest in Arth mit Konzeptänderung
Bauliche Massnahmen im Zivilschutz Steuerung Schutzraumbau und Steuerungsmassnahmen im Wohnbereich – Schutzplatzbedarf gilt als gedeckt
Im Frühjahr 1997 hat der Gemeinderat der Zivilschutzorganisation (ZSO) Arth-Lauerz, gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Zivilschutzgesetzes, den Auftrag zur Ausarbeitung der Steuerungsmassnahmen im baulichen Zivilschutz im Gemeindegebiet erteilt. Aus den inzwischen vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass die Gemeinde Arth für die ständige Wohnbevölkerung über das gesamte Gemeindegebiet einen Schutzraumbedarf von 9’395 Schutzplätzen ausweist. Dem steht mit Stand 31. Dezember 1998 ein Angebot von 10’405 Schutzplätzen der QE-Gruppe A (vollwertige Schutzplätze) gegenüber. Der Schutzraumbedarf für die ständige Wohnbevölkerung im Gemeindegebiet kann generell als gedeckt betrachtet werden. Die Absicht geht dahin, die Steuerungsmassnahmen für den Schutzraumbau auf den 1. Juli 1999 umzusetzen. Dem Kanton wurde zugleich beantragt, diesen ZS-Unterlagen (Planung/ Steuerungsmassnahmen) die abschliessende Genehmigung zu erteilen. Mit diesen umfassenden Arbeiten gilt für den örtlichen Zivilschutz ein wichtiger Bundesauftrag als vollzogen.
Generelle Entwässerungsplanung in der Gemeinde Arth – Zwischenbericht
Der Kanton hat den Gemeinwesen vor geraumer Zeit den Auftrag für die Durchführung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) erteilt. Die GEP will die negativen Auswirkungen der Siedlungsentwicklung auf den natürlichen Lebensraum der Gewässer reduzieren. Sie ist Voraussetzung für eine optimale Siedlungsentwässerung und einen möglichst natürlichen Wasserhaushalt. Damit wird der Zustand der Gewässer verbessert. Hiezu bedarf es verschiedener Massnahmen. In der Art sind diese Arbeiten bereits im Gange. Zudem ist das gesamte Kanalisationsnetz der Gemeinde Arth auf den baulichen und betrieblichen Zustand zu prüfen.
Der Stand der Planungs- und Kontrollarbeiten in den verschiedenen Stufen präsentiert sich per Ende März 1999 wie folgt:
1. Stufe | |
Zustandsaufnahmen der Kanalisationsleitungen: |
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Zustandsaufnahmen der Sonderbauwerke: |
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Zustandsberichte der Kanalisationen: |
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Zustandsberichte Gewässer mit Dokumentationen: |
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Zustandsberichte Fremdwasser: |
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Zustandsberichte Versickerungen: |
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Nachtrag Übersichtspläne: |
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2. Stufe | |
Pflichtenheft 2. Stufe |
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Sanierungsplan ausserhalb der Bauzone |
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Tollwutimpfung für Hunde aufgehoben
Der Kantonstierarzt informierte die Gemeindebehörde dahin, dass der Bundesrat die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 in dem Sinne geändert hat, dass aufgrund der günstigen Seuchenlage auf den 1. April 1999 die obligatorische Tollwutimpfung der Hunde aufgehoben wurde. Die Impfung der Hunde gegen Tollwut wird jedoch weiterhin empfohlen. Hunde, welche ins Ausland mitgenommen werden, müssen nach wie vor gegen Tollwut geimpft werden.
Bewilligte Bauvorhaben
- Abegg Alois, Röthen, Goldau – Oekonomiegebäude
- Schwegler Benno und Wiget Monica, Tunnelweg 25, Oberarth – Geräteraum
- Kurmann Alfons, Kronenhofweg 1, Arth – Wintergarten und Vordach am Wohn- und Geschäftshaus in Arth, Klostermatt
- Bucher Karl, Althausweg 5, Meggen – Umnutzung des Möbelgeschäftes in Verkaufslokal in Goldau, Bahnhofstrasse 8
- Horath Arthur, Ringstrasse 5, Goldau – Autounterstand
- Betschart Walter und Romana, Unteregg, Arth – Einfamilienhaus in Arth, Hünenbergweg. Projektänderung
- Reichlin Thomas, Ringstrasse 15, Goldau – Anbau eines Heizraumes am Wohnhaus. Verlängerung der Baubewilligung
1998 weniger Leistungen aus dem indirekten Finanzausgleich beansprucht
Dem Kanton wurde das Rechnungsergebnis 1998 der Gemeinde Arth unterbreitet mit dem gleichzeitigen Gesuch um Prüfung der Deckung des ausgewiesenen Fehlbetrages 1998 aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes.
Die Jahresrechnung 1998 der Gemeinde Arth schliesst mit einem Fehlbetrag von Fr. 574’873.00 ab. Zur Deckung hätte der Gemeindesteuerfuss auf 230 Prozent angehoben werden müssen. Die Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen des indirekten Finanzausgleichs sind damit gegeben. Der ausgewiesene Fehlbetrag ist in der 2. Stufe mit einem Zuschlag an die Lehrerbesoldung gemäss Finanzausgleichsgesetz von 12 Prozent einer Steuereinheit oder Fr. 574’873.00 zu decken. Die Gemeinde Arth beansprucht damit Fr. 3’879’427.00 weniger Leistungen des indirekten Finanzaus-gleichs als der Kanton ihr im November 1997 zugesichert hat. Unter diesem Aspekt ist das Rechnungsergebnis 1998 der Gemeinde Arth als erfreulich zu beurteilen.
Totalrevision des Steuergesetzes aktuell
Das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung verlangt, dass spätestens ab 1. Januar 2001 die Steuerrechtsordnung des Bundes, der Kantone und der Gemeinden vertikal und horizontal aufeinander abgestimmt wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten für alle direkten Steuern die gleichen Grundsätze über die Steuerpflicht und den Gegenstand der Steuern, das Verfahrensrecht und das Steuerstrafrecht. Die Kantone haben diese formelle Steuerharmonisierung bis 2001 in ihrem Steuerrecht umzusetzen, sonst findet das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung direkt Anwendung. Dieses Harmonisierungsgebot hat den Regierungsrat veranlasst, eine Totalrevision des Schwyzer Steuergesetzes aus dem Jahre 1958 vorzuschlagen und den Bezirken, Gemeinden, Parteien und Verbänden einen Geset-zesentwurf zur Vernehmlassung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfah-rens mit dieser umfassenden Gesetzesvorlage eingehend auseinan-dergesetzt und festgestellt, dass dem unterbreiteten Entwurf im Grundsatz beigepflichtet werden kann. In verschiedenen Bereichen, z.B. Grundstückgewinnsteuer, gestaffelter Skontoabzug und Steuer-erlass wurden entsprechende Anträge gestellt. Ebenso wurden zur Prüfung neue Vorschläge eingereicht.
Ersatzwahlen in Gemeindekommissionen
Infolge Todesfall eines Kommissionsmitgliedes musste in folgenden Gemeindekommissionen für den Rest der Amtsperiode 1998-2000 eine Ersatzwahl vorgenommen werden:
- Wahl- und Abstimmunqsbüro (Goldau)
Marianne Regli-Senn, Hochfluhstrasse 5, Goldau - Aufsichtskommission AHV/IV/EO der Gemeinde Arth
Trudy Blank-Meister, Vogelsangstrasse 15, Goldau
Lehrerwahlen – Schuljahr 1999-2000
Infolge Kündigung des Anstellungsverhältnisses und Gewährung von Jahresurlauben mussten auf das Schuljahr 1999 – 2000 im Lehrkör-per der Gemeindeschulen Arth-Goldau Neuwahlen getroffen werden. Die offenen Lehrerstellen wurden vorschriftsgemäss ausgeschrieben. Auf Antrag des Schulrates wurden auf das kommende Schuljahr folgende Lehrkräfte im zivilrechtlichen Dienstverhältnis angestellt.
Schläpfer Annette, Cham, Albert Franziska, Alpnach-Dorf, Neuenschwander Marc, Hünenberg (alle im Vollpensum), Schmidig Erika, Goldau und Seeholzer Simone, Merlischachen (Teilpensum).
Voranzeige: Gemeindeversammlung am 23. April 1999
Die ordentliche Frühjahres-Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat auf Freitag, 23. April 1999, 20:00 Uhr, im Pfarreizentrum Eichmatt, Goldau, festgelegt. Gemäss Geschäftsverzeichnis gilt es dabei zur Jahresrechnung 1998 der Gemeinde und zu denjenigen der Gemeindewerke Arth (EW/WW) Stellung zu nehmen. Zudem haben die Stimmberechtigten auch über Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 1998 zu beschliessen. Schlussendlich werden drei Einbürgerungsgesuche zur Beratung unterbreitet. Die Jahresrechnungen 1998 sowie die Berichte und Anträge (Botschaft) sind den Stimmberechtigten bereits zugestellt worden.
Traditionelles Dorffest in Arth mit Konzeptänderung
Die traditionelle 1. Augustfeier in Arth, welche jeweils unter der Trägerschaft der Freiwilligen Feuerwehr Arth veranstaltet wurde, hat ein anderes Konzept erhalten; dies vor allem deshalb, um dem spärlichen Besucheraufmarsch der letzten Jahre wirksam entgegenzutreten. Verantwortlich für die Organisation dieses Anlasses zeichnet ab 1999 das OK Dorffest Arth in Verbindung mit der Freiwilligen Feuerwehr Arth. Das Dorffest findet nunmehr am 31. Juli 1999 statt.
Dem OK hat der Gemeinderat die Anlassbewilligung erteilt und die Zurverfügungstellung der erforderlichen gemeindeeigenen Anlagen und Einrichtungen unter gewissen Auflagen auf dem Areal Hofmatt/ Zwygarten zugesichert.
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6415 Arth, 6. April 1999
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)
Bruno Gehrig
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