Gestaltungsplan Tafelstatt, Arth, geändert
Bewilligte Bauvorhaben
1998 markante Zunahme der Urnenbestattungen
Schutzzonenreglement mit Schutzzonenplan für Quellwasserfassungen “Gribsch” genehmigt
Adolf Bürgi Weg, Goldau, wird durch die Gemeinde angeeignet
Kehrichtmenge wieder leicht angestiegen
794 Oelfeuerungen wurden kontrolliert
Grünabfuhr ist auf ein positives Echo gestossen
Verkehrseinschränkungen über die Fasnachtstage
Fahrplanprojekt Buslinien 1999/2001 ohne nennenswerte Aenderungen
Einbürgerungsgesuch von Loredana Ferro, Goldau
Quellensteuerertrag 1998
Grundstückgewinnsteuerertrag

Gestaltungsplan Tafelstatt, Arth, geändert

Mit Beschluss vom 8. Mai 1995 hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan Tafelstatt, Arth, erlassen. Dieses Planungswerk wurde vom Regierungsrat genehmigt. Zwischenzeitlich wurde fur diesen Gestaltungsplan eine Aenderung beantragt. Es handelt sich dabei um die Neufestlegung der Lage und Baubereiche (bessere Situierung) der Häuser Nr. 12, 13 und 14 auf KTN 2977 und 2978, in Arth, Tafelstatt.

Die beantragte Planänderung wurde in ortsüblicher Weise publiziert. Es wurden keine Einsprachen erhoben, sodass dem Aenderungsbegehren, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat, entsprochen wurde.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Natur- und Tierparkverein, Parkstrasse 40, Goldau – Neubau eines Parkeinganges mit Kiosk
  • Horat Alfred und Marlies, Quellenweg 36, Goldau – Doppelgarage
  • Gwerder Leo und Xaver, Heidenegg, Goldau – Um- und Anbau am Wohnhaus und Neubau einer Jauchegrube
  • Lüönd Werner, Tennmatt, Goldau – Neubau einer Jauchegrube
  • Dober Josef und Silvia, Tennmattstrasse 46, Goldau – Zwei Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Projektänderung

1998 markante Zunahme der Urnenbestattungen

Auf den Friedhöfen von Arth und Goldau wurden 1998 insgesamt 72 Personen beigesetzt (47 in Goldau und 25 in Arth). Von den 72 Bestattungen waren 27 Erd- und 45 Urnenbestattungen (37.5% Erdbestattungen und 62.5% Urnenbestattungen). Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Anzahl der Kremationen markant erhöht. Wie sich das Verhältnis zwischen Erd- und Urnenbestattungen in den letzten acht Jahren verändert hat, kann aus dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden.

(Grafik)

Schutzzonenreglement mit Schutzzonenplan für Quellwasserfassungen “Gribsch” genehmigt

Die Wasserversorgung Steinerberg nutzt zur Trinkwasserversorgung der Gemeinde Steinerberg Quellwasserfassungen, die auf Gebiet der Gemeinde Arth liegen. Die notwendigen Schutzzonen tangieren sowohl Gebiet der Gemeinde Steinerberg als such der Gemeinde Arth.

Aufgrund der einschlägigen Gewässerschutzbestimmungen des Bundes müssen fur die im öffentlichen lnteresse liegenden Grundwasserfassungen Schutzzonen ausgeschieden werden. Der Regierungsrat trifft die Ausscheidungen, sofern Schutzzonen im lnteresse einer anderen als der Standortgemeinde sind.

Aufgrund der durchgeführten öffentlichen Auflage und behördlichen Zustimmungen hat der Regierungsrat inzwischen dem Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement fur die Quellwasserfassungen “Gribsch” Goldau, genutzt von der Wasserversorgung der Gemeinde Steinerberg, die Genehmigung erteilt.

Adolf Bürgi Weg, Goldau, wird durch die Gemeinde angeeignet

Beim Adolf Bürgi Weg in Goldau (KTN 1012) handelt es sich um ein herrenloses Grundstück. Diese Strasse bildet den Zugang zu den dortigen privaten Liegenschaften und zum gemeindeeigenen Schulhausareal Sonnegg; sie hat den Charakter eines öffentlichen Fuss- und Fahrweges. Der Fuss- und Fahrweg ist im Verzeichnis der öffentlichen Wege (Wegrodel) mit privater Unterhaltspflicht, unter der Nummer 31, sowie im Grundbuch infolge Dereliktion als herrenlos eingetragen.

Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Schulanlage Sonnegg wurde der Adolf Bürgi Weg auch als Baustellenzufahrt benutzt, sodass sich eine lnstandstellung durch die Gemeinde aufdrängt. Nachdem im Rahmen der Umgebungsgestaltung der Schulanlage Sonnegg im Fruhling/Sommer Asphaltierungsarbeiten anstehen, wird such das vorerwähnte kurze Wegstück einbezogen. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, den herrenlosen Fuss- und Fahrweg (Ausmass von 158 m2) anzueignen. Das entsprechende Verfahren beim Grundbuchamt Goldau wurde bereits eingeleitet.

Kehrichtmenge wieder leicht angestiegen

Auch 1998 sind die Kehrichtmengen wieder leicht angestiegen. Waren 1997 noch 1’172 Tonnen Hauskehricht abzuführen, sind es 1998 1’241 Tonnen gewesen. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme um 69 Tonnen oder 5.9%.

lnteressant wird zu beobachten sein, wie sich die Einführung der Grünabfuhr auf die Hauskehrichtmenge 1999 auswirken wird.

Aus der nachstehenden Auflistung sind die Hauskehrichtmengen, welche von 1992 – 1998 in der Gemeinde Arth über die Kehrichtabfuhr eingesammelt wurden, wie folgt ersichtlich:

(Grafik)

Die Kehrichtgebühren 1999 bleiben unverändert.

794 Oelfeuerungen wurden kontrolliert

In der Gemeinde Arth wurden während der Heizperiode 1997/98 (eine Heizperiode dauert jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni) insgesamt 754 Oelfeuerungsanlagen kontrolliert. Davon wurden 133 vom amtlichen Kontrolleur und 621 von verschiedenen Servicefirmen geprüft. Aufgrund der Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die Abgaswerte von Oelfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre zu messen. Stichproben führte der amtliche Kontrolleur bei 51 Anlagen durch. Von den 754 geprüften Anlagen wurden deren 42 beanstandet, weil sie die vorgeschriebenen Grenzwerte gemäss LRV überschritten.

Grünabfuhr ist auf ein positives Echo gestossen

Seit Oktober 1998 wird in der Gemeinde Arth eine Grünabfuhr angeboten. Der Grünabfuhr können alle kompostierbaren Abfälle aus Garten und Küche mitgegeben werden.

Die in der Gemeinde Arth eingesammelten Grünabfalle werden der Kompostieranlage “Chüelochtobel” in Küssnacht zugeführt, wo sie zu Kompost verarbeitet werden. Ein entsprechender Abnahmevertrag für die Entgegennahme von Grünabfällen konnte 1998 mit dem Bezirk Küssnacht ausgehandelt werden.

Die Grünabfuhr in der Gemeinde Arth erfolgt in den Monaten März bis Oktober wöchentlich und in den Monaten November bis Februar alle zwei Wochen. Abfuhrtag ist immer mittwochs. Erfreulich ist die Tatsache, dass die neu eingeführte Grunabfuhr in der Bevölkerung auf ein sehr positives Echo gestossen ist.

Verkehrseinschränkungen über die Fasnachtstage

Der Verein pro Goldauer Fasnacht und weitere Fasnachtsorganisationen veranstalten am 6., 13. und 16. Februar 1999 im Bereich der Park- und Centralstrasse in Goldau verschiedene Aktivitäten (Umzüge, Konzerte, Wirtschaftsbetriebe usw.). Durch die Umzüge und Fasnachtsaktivitäten erfährt der Strassenverkehr zu gewissen Zeiten Einschränkungen. Der Zugang für Anwohner und Dienstleistungsfahrzeuge bleibt jedoch gewährleistet. Bezüglich der Busumleitungen und den teilweisen Strassensperrungen wird auf die entsprechenden Publikationen und Anschläge verwiesen.

Fahrplanprojekt Buslinien 1999/2001 ohne nennenswerte Aenderungen

Seitens des Tiefbauamtes des Kantons Schwyz, Abt. Oeffentlicher Verkehr, wurde die Bevölkerung und die Gemeindebehörde eingeladen, zum Fahrplanprojekt Buslinien Stellung zu nehmen. Die Ueberprüfung hat ergeben, dass sich im Angebot Buslinien 1999/2001 für die Gemeinde Arth keine nennenswerten Aenderungen ergeben haben. Die Anzahl der Fahrten bleiben an sich unverändert. Geringfügige Anpassungen wurden lediglich bei gewissen Abfahrtszeiten vorgenommen. Vielfach kann durch die Busbenützer nicht verstanden werden, dass bei verspäteten Ankunftszeiten der SBB in Arth-Goldau der Anschluss Richtung Arth nicht gewährt werden kann.

Einbürgerungsgesuch von Loredana Ferro, Goldau

Auf Gesuch hin hat das Bundesamt fur Polizeiwesen, Sektion Bürgerrecht, Bern, der italienischen Staatsangehörigen Loredana Ferro, Goldau, die Bewilligung zur Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt.

Die Gesuchstellerin hat zwischenzeitlich an den Gemeinderat das Begehren um Einbürgerung in der Gemeinde Arth gestellt. Aufgrund der vorgenommenen Prüfung gelten die Einbürgerungsvoraussetzungen als erfüllt. Die Bürgerrechtsbewerberin ist in der Gemeinde aufgewachsen und gilt in allen Teilen als integriert. Das Gemeindebürgerrecht wird durch die Gemeindeversammlung bzw. Urnenabstimmung erteilt. Die Einbürgerungsvorlage wird den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 23. April 1999 zur Beratung unterbreitet.

Quellensteuerertrag 1998

Im Berechnungsjahr 1998 sind im Kanton Schwyz abrechnungspflichtige Quellensteuern im Betrage von Fr. 11’540’043.67 eingegangen. Auf die Gemeinde Arth und die Kultusgemeinden entfallen folgende Treffnisse:

Politische Gemeinde Arth Fr. 374’098.80
Röm.-kath. Kirchgemeinde Arth Fr. 10’260.00
Röm.-kath. Kirchgemeinde Goldau Fr. 10’260.00
Evang.-ref. Kirchgemeinde Arth-Goldau Fr. 5’346.00

Grundstückgewinnsteuerertrag

Vom 1. Juni bis 30. November 1998 sind im Kanton Schwyz veranlagte Grundstückgewinnsteuern im Betrage von Fr. 20’267’600.45 einbezahlt worden.

Die Gemeinde Arth und die Kultusgemeinden partizipieren mit folgenden Anteilen:

Politische Gemeinde Arth Fr. 229’510.45
Röm.-kath. Kirchgemeinde Arth Fr. 23’578.90
Röm.-kath. Kirchgemeinde Goldau Fr. 15’374.70
Evang.-ref. Kirchgemeinde Arth-Goldau Fr. 3’343.80


6415 Arth, 26. Januar 1999
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)
Bruno Gehrig