† a. Gemeindepräsident Andreas Schindler, Goldau
Kommunaluntersuch 1998 – gute Noten für Behörde und Verwaltung
EDV-Umrüstung der Gemeindeverwaltung und der Gemeindewerke (EW/WW) ist im Gange
Vorbereitungsarbeiten für die Eidgenössische Volkszählung 2000 sind bereits angelaufen
Erweiterung der Schulanlage Sonnegg geht in die Endphase
SBB-Unterführung Parkstrasse, Goldau – Künstlerische Gestaltung des Tunnelmauerwerkes wird vorbereitet
Am Projekt „Kulturspur“ wird weitergearbeitet
Verkehrsvereine Arth und Goldau im Internet
Bewilligte Bauvorhaben
Aenderung des Gestaltungsplanes „Tafelstatt“, Arth, ist rechtskräftig
Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges

† a. Gemeindepräsident Andreas Schindler, Goldau

Am 11. März 1999 verbreitete sich die Kunde, dass a. Gemeindepräsident Andreas Schindler, Goldau, kurz vor seinem 95. Geburtstag gestorben ist. Während vielen Jahren stellte der Verstorbene seine volle Kraft uneigennützig der Oeffentlichkeit als Gemeinderat und später von 1958 – 1962 als umsichtiger Gemeindepräsident zur Verfügung. Aber auch in vielen Kommissionen leistete er wertvolle Basisarbeit. Als senkrechter Mitbürger und entschlossener Politiker hat er sich durch die zahlreichen Verpflichtungen, Aufgaben und Chargen zum Wohle der Allgemeinheit grosse Verdienste erworben. Vieles hat er durch seine Schaffenskraft mitgeprägt. Der Trauerfamilie wird im Namen der Behörde und der Bevölkerung das tiefempfundene Beileid ausgesprochen.

Kommunaluntersuch 1998 – gute Noten für Behörde und Verwaltung

Gemäss den Bestimmungen der Kantonsverfassung und des Gemeindeorganisationsgesetzes sind durch das beauftragte Justizdepartement in den Gemeinden und Bezirken periodisch Kommunaluntersuche so durchzuführen, dass jedes Gemeinwesen im Abstand von vier Jahren zum Untersuch kommt. Der Kontrollauftrag nach Verfassung und Gesetz ist zweiteilig: einerseits ist eine allgemeine Aufsicht über die Verwaltung respektive die Tätigkeiten der Gemeindebehörde durchzuführen, anderseits ist über die Erhaltung des Gemeindevermögens zu wachen. Kontrolliert wird mit Schwergewicht, ob die Gemeinde zweckmässig organisiert ist und rechtmässig funktioniert. Zudem wird in vier Schwerpunktbereichen im Rahmen von Voruntersuchungen am konkreten Beispiel vor Ort neben der Kontrolle gezielt Ausbildung und Information von Verwal-tungsfunktionären und Behördenmitgliedern betrieben.

Der Kommunaluntersuch (Voruntersuche/Hauptuntersuch) fand in der Gemeinde Arth im November/Dezember 1998 statt. Gegenstand des Untersuches bildeten u.a. folgende Bereiche: Allgemeine Verwaltung, Finanzverwaltung, Einwohnerkontrolle, Kurtaxen, Steuerwesen, Sozialhilfe, Ausländerregistratur, Grundwasserschutz, Genereller Entwässerungsplan, Kausalabgaben, nichtlandwirtschaftliche Genossenschaften.

Aus der zusammenfassenden regierungsrätlichen Beurteilung geht hervor, dass die Gemeinde Arth über eine Verwaltung verfügt, welche ihren Aufgaben gerecht zu werden vermag und den heutigen Anforderungen entspricht. Dafür hat der Regierungsrat allen Beteiligten, Behörden wie Verwaltungsstellen den besten Dank und Anerkennung ausgesprochen. Die geführten Gespräche haben überdies gezeigt, dass die Verantwortlichen der Gemeinde gewillt sind, sich auch neuen Herausforderungen zu stellen und diese zu meistern.

EDV-Umrüstung der Gemeindeverwaltung und der Gemeindewerke (EW/WW) ist im Gange

Die Bezirke Küssnacht und Gersau sowie die Gemeinden Ingenbohl und Arth arbeiten im EDV-Bereich eng zusammen. Sie haben sich zu einem EDV-Verbund zusammengeschlossen. Das Ziel liegt darin, im EDV-Bereich möglichst viele Synergien zu erzielen und durch ein gemeinsames Vorgehen Geld zu sparen. Der EDV-Verbund sieht vor, dass die angeschlossenen Gemeinwesen zwar ihre autonomen Netze betreiben, jedoch im Bereich Ankauf, Installation und Betreuung der Systeme sowie hinsichtlich der Software gemeinsam vorgegangen wird. Neue Software, für weiche sich der EDV-Verbund und die involvierten Behörden bereits entschieden haben, wird zentral auf das System geladen. Die Datensicherung und die Sicherheit wird gewährt. Den erforderlichen Verträgen (Lizenzen, Dienstleistungen, Wartung) hat der Gemeinderat die Genehmigung erteilt. Derzeit wird das EDV-Projekt im Hinblick auf das Jahr 2000 sowohl bei der Gemeindeverwaltung als auch bei den Gemeindewerken schrittweise umgesetzt.

Vorbereitungsarbeiten für die Eidgenössische Volkszählung 2000 sind bereits angelaufen

Die Eidgenössische Volkszählung 2000 steht unter dem Zeichen der Einführung von Methoden, welche die Entwicklung aufgreifen. Das Ziel dieses Wechsels lässt sich sehr einfach umschreiben. Soweit als möglich werden für die Volkszählung diejenigen Informationen verwendet, die in den Einwohnerregistern und in den EDV-Daten der Immobilienverwaltungen bereits vorhanden sind. Damit wird die Direktbefragung der Bevölkerung und der Gebäudeeigentümer reduziert.

Die rechtlichen Grundlagen der Volkszählung sind einerseits ein Gesetz, das im Juni 1998 vom Parlament genehmigt wurde und anderseits eine zugehörige Verordnung.

Die Volkszählung umfasst zwei Erhebungen: erstens die Personen- und Haushalterhebung, die sich an die gesamte Bevölkerung richtet und zweitens die Gebäude- und Wohnungserhebung, die sich ledig-lich an die Eigentümer von Wohngebäuden bzw. an deren Vertreter richtet.

Im Zusammenhang mit der Gebäudezählung fallen den Gemeinden bereits in diesem Jahr entsprechende Vorarbeiten an.

Im Rahmen der Durchführung der Volkszählung 2000 hat sich der Gemeinderat auf das System TRANSIT festgelegt. Mit diesem System werden gewisse Arbeiten einem Dienstleistungszentrum übertragen. Dadurch müssen in der Gemeinde keine Zählpersonen eingesetzt werden. Auch hinsichtlich der anfallenden Kosten kommt diese Variante günstiger. Durch die Volkszählung 2000 werden der Gemeinde Arth Kosten von rund Fr. 85’000.00 anfallen. Dieser Betrag verteilt sich auf den Voranschlag 2000 und 2001.

Erweiterung der Schulanlage Sonnegg geht in die Endphase

Am 19. Mai 1996 hat die Stimmbürgerschaft der Gemeinde Arth mit einem überzeugenden Mehr dem Projekt Erweiterung Schulanlage Sonnegg Goldau zugestimmt und den erforderlichen Kredit von rund 15 Mio Franken bewilligt. Das Projekt beinhaltet den Neubau eines Schulhauses, einer Doppelturnhalle und den Umbau der bestehen-den Turnhalle im Schulhaus Sonnegg in eine grosszügige Aula. Zu-dem erfährt der Schulhausplatz eine generelle Neugestaltung. Nach umfassenden Vorbereitungsarbeiten konnte am 17. März 1997 für dieses Grossbauwerk die Baubewilligung erteilt werden und am 25. August 1997 erfolgte bereits der Spatenstich. Im Sommer 1998 war das Schulhaus und die Turnhalle im Rohbau bereits erstellt, sodass seit diesem Zeitpunkt ununterbrochen die Innenausbauarbeiten sowie nunmehr auch die Umgebungsarbeiten (Dorfplatzgestaltung) im Gange sind. Die neue Doppelturnhalle ist fertigerstellt. Sie wurde der Bauherrschaft bereits übergeben. Der Turnbetrieb wurde ab Mitte März 1999 in der neuen Halle aufgenommen.

Am 15. März 1999 hat der Gemeinderat über die letzten Arbeitsvergebungen (Schulmobiliar, Musik-, Uhren- und Gonganlage) befunden. Erfreulich ist die Tatsache, dass dieses Bauwerk unter dem Kostenvoranschlag abschliessen wird.

Der Bezug der Schulanlage Sonnegg erfolgt auf Beginn des Schuljahres 1999/2000 und die offizielle Einweihung des Bauwerkes des Jahrhunderts ist auf den 11./12. September 1999 terminiert.

SBB-Unterführung Parkstrasse, Goldau – Künstlerische Gestaltung des Tunnelmauerwerkes wird vorbereitet

Das Betonmauerwerk der SBB-Unterführung an der Parkstrasse wirkt alles andere als einladend. Täglich wird diese Unterführung von Tierparkbesuchern, Spaziergängern, Geschäftskunden usw. passiert.

Die Absicht der Kulturkommission der Gemeinde Arth geht dahin, diese eintönig wirkenden Betonwände optisch zu verschönern (Bemalung). Jungen, unbekannten Künstlern soll im Rahmen eines Wettbewerbes eine Chance gegeben werden, sich mit ihrem Kunstschaffen zu präsentieren. Mit der GSAMBA wurde bereits Kontakt aufgenommen. Diese Organisation begleitet und realisiert solche Projekte in der ganzen Schweiz und steht beratend zur Seite.

Am Projekt „Kulturspur“ wird weitergearbeitet

Die Kulturspur, Wege zu den Schauplätzen der Ortsgeschichte, wurde im Juni 1998 offiziell eröffnet. Unter diesem Namen hat sich die Kulturkommission der Gemeinde Arth zur Aufgabe gemacht, die geschichtliche Vergangenheit der Dorfschaften, aber auch die Entwicklung der neueren Zeit, einer breiten Bevölkerungsschicht näherzubringen. Hiefür wurde ein Rundgang in den Dorfschaften Arth, Oberarth und Goldau geschaffen. Die einzelnen Stationen sind durch weisse Tafeln markiert. Mit Genugtuung darf festgestellt werden, dass das Projekt Kulturspur in der Öffentlichkeit auf ein positives Echo gestossen ist. Das Projekt soll nunmehr weitergeführt werden und zwar mit Rundgängen in Arth, Schattenberg, Sonnenberg bis zum Hünenberg-Denkmal und in Goldau, Hinterdorf. Sämtliche Orientierungstafeln inkl. Gebiet Rigi werden bis Herbst 1999 montiert. Zudem ist vorgesehen, alle Rundgänge inskünftig in einer Broschüre aufzuzeigen.

Verkehrsvereine Arth und Goldau im Internet

Der Verkehrsvereine Arth und Goldau sind neuerdings im Internet des Verbandes Schweizerischer Verkehrsvereine aufgeschaltet und zwar unter der Adresse www.vsv.ch/arth

Bewilligte Bauvorhaben

  • Marty Alois, Pilgerweg 2, Goldau – Zweifamilienhaus
  • Jego Bau AG, Lettenstrasse 11, Rotkreuz – Drei Einfamilienhäuser in Arth, Hünenbergweg
  • Bawi-Tex AG, Bernerhöhe Nord, Goldau – Anbau einer Lagerhalle am Geschäftshaus

Aenderung des Gestaltungsplanes „Tafelstatt“, Arth, ist rechtskräftig

Im Mai 1995 hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan „Tafelstatt“, Arth, erlassen. Zwischenzeitlich wurde für diesen Gestaltungsplan eine Aenderung anbegehrt. Es handelt sich dabei um die Neufestlegung der Lage und Baubereiche (bessere Situierung) der Häuser Nr. 12, 13 und 14 auf KTN 2977 und 2978 in Arth, Tafelstatt. Dem Aenderungsbegehren hat der Gemeinderat aufgrund des durchgeführten Auflageverfahrens entsprochen. Die erforderliche Prüfung durch den Regierungsrat hat ergeben, dass sich die Gestaltungsplanänderung weder als rechtsfehlerhaft noch als unangemessen erweist und daher genehmigt werden kann. Mit dieser Genehmigung ist das Planungswerk rechtskräftig.

Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges

Das aus dem Jahre 1986 stammende Kommunalfahrzeug Bucher GT 1200 hat ausgedient. Es müssten für einen weiteren Betrieb umfassende Revisionsarbeiten ausgeführt werden, welche in keinem Kosten/Nutzen-Verhältnis mehr stehen. Das Fahrzeug wurde vor allem im Winterdienst sehr stark beansprucht. Es kommt hinzu, dass der dazugehörige Salzstreuer nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr eingesetzt werden darf.

Aufgrund von eingeholten Offerten hat sich der Gemeinderat für die Anschaffung eines neuen Kommunalfahrzeuges Bucher CITYKING 80 mit Aufsatzstreuer entschieden. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund Fr. 138’000.00, abzüglich Rücknahmepreis für das alte Fahrzeug.


6415 Arth, 24. März 1999
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)
Bruno Gehrig