Reglement für das Alters- und Pflegeheim Hofmatt
Demission des Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission
Bewilligte Bauvorhaben
Änderungen und Informationen der AHV / IV / EO für das Jahr 2004
Bevölkerungsstatistik per 31. Dezember 2003

Reglement für das Alters- und Pflegeheim Hofmatt

Die Stimmbürger der Gemeinde Arth haben an der Gemeindevolksabstimmung vom 9.2.2003 dem Initiativbegehren von Dr. Ivo Kennel zugestimmt, welches besagt: «Die Gemeinde Arth errichtet eine unselbständige Anstalt mit dem Zweck, das Altersheim Hofmatt in Arth als gemeindeeigenes Alters- und Pflegeheim zu führen und zu betreiben.»
Der Gemeinderat hat nun das von der Subkommission Hofmatt unter juristischer Mithilfe erarbeitete «Reglement für das Alters- und Pflegeheim Hofmatt» überprüft und verabschiedet. Das Reglement wird der Bürgerschaft der Gemeinde Arth an der Gemeindeversammlung vom 16.4.2004 als Sachgeschäft zur Genehmigung unterbreitet. Der genaue Wortlaut des Reglementes ist der Botschaft zum Sachgeschäft zu entnehmen, welche Ende März 2004 in alle Haushaltungen der Gemeinde Arth zugestellt wird. Bei einer Überweisung an die Urne erfolgt die Abstimmung sodann am 20.6.2004. Als nächster Schritt wird die Subkommission Hofmatt nun verschiedene Sanierungsvarianten erarbeiten und die Belegungsmöglichkeiten überprüfen.

Demission des Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission

Wie bereits publiziert, hat der Gemeinderat Herrn Karl Suter, Arth, per 1. Februar 2004 als Abteilungsleiter Gesellschaft (Soziales/Vormundschaft) gewählt. Gemäss Gemeindeorganisationsgesetz des Kantons Schwyz ist es nicht zulässig, gleichzeitig Gemeindeangestellter und Rechnungsprüfer zu sein. Karl Suter ist deshalb per sofort pflichtgemäss von seinem Amt als Präsident der Rechnungsprüfungskommission zurückgetreten.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Schwander Hans Jörg und Margrit, Eichrainweg 14, Goldau – Nebenbaute in Goldau, Eichrainweg 14
  • Stiftung Natur- und Tierpark, Parkstrasse 40, Goldau – Vier Garageboxen (Ersatzbaute) und Nebenbaute, in Goldau, Parkstrasse 26/28
  • Wuhrkorporation Rigiaa, v.d. K. Rickenbach, Post, Oberarth – Instandstellung Bachsperren und ökologische Ersatzmassnahmen für Fischerei im Bereich Bahnhofstrasse und Vogelsang (Baumeldung)
  • Rigi Bahnen AG, Vitznau – Rückbau Skilift Rigi-Dossen
  • Türlihof AG, Türlihof 2, Oberarth – Wohnüberbauung in Oberarth, Türlihof, Tramweg / Projektänderung Erweiterung Tiefgarage beim Haus 2

Änderungen und Informationen der AHV / IV / EO für das Jahr 2004

Arbeitslosenvericherung

Der Bundesrat hat in der Revision des AVI-Gesetzes beschlossen, den Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung auf den 1. Januar 2004 erneut wie folgt zu senken: Von heute 2,5% auf neu 2,0% für Einkommen bis zum Höchstbetrag des ver-sicherten Verdienstes der obligatorischen Unfallversicherung von

Fr. 106’800.–.

Diese Beiträge sind wie bisher je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Der bisherige Solidaritätsbeitrag für Lohnsummen über 106’800 Franken fällt gänzlich weg.

4. IV-Revision: Härtefallrente / Ergänzungsleistungen

Am 1. Januar 2004 tritt die 4. IV-Revision des Invalidenversicherungsgesetztes in Kraft. Bezüger einer halben IV-Rente (Invaliditätsgrad zwischen 40 und 49 Prozent) sind davon betroffen. Die Härtefallrenten werden grundsätzlich mit dieser Revision aufgehoben. Sie erhalten allerdings weiterhin Anspruch auf die halbe Rente, solange die bisher gültigen Bedingungen dafür erfüllt sind.

Die Mindest- und Höchstansätze der Renten für Versicherte mit vollständiger Beitragsdauer bleiben unverändert. Sie betragen ab 1. Januar 2004 monatlich:

Minimalrente Maximalrente
Alters- und Invalidenrente Fr.1’055.- Fr. 2’110.-
Höchstbetrag der beiden Renten eines Ehepaares Fr. 3’165.-
Witwen- und Witwerrente Fr. 844.- Fr. 1’688.-
Zusatzrente für den Ehegatten Fr. 317.- Fr. 633.-
Waisen- und Kinderrente Fr. 422.- Fr. 844.-

Die Rentenbeträge von Versicherten mit unvollständiger Beitragsdauer können unter diesen Mindestansätzen liegen.

Die Ausgleichskasse Schwyz hat im Jahre 2003 für die Ausgleichskasse Arth folgende Renten ausbezahlt:

Art der Rente Durchschnittliche
Anzahl Rentner
Durchschnittlicher
Betrag pro Monat
Betrag Jahr 2003 Vorjahr 2002
AHV/IV 1’030 1’368’994.- 16’427’929.- 15’745’654.-
Ergänzungsleistung 256 294’833.- 3’537’993.- 3’266’715.-
Hilflosenentschädigung 48 30’436.- 365’235.- 358’955.-
Total 1’334 1’694’263.- 20’331’157.- 19’371’324.-

Prämienverbilligung

Die Zweigstelle Arth hat insgesamt 2’123 Anträge bearbeitet (Vorjahr 2’021)

Für das Jahr 2004 hat der Regierungsrat folgende Richtprämien festgesetzt:

Erwachsene Fr. 2’700.-/Jahr
Erwachsene in Ausbildung (18-25jährig) Fr. 2’076.-/Jahr
Kinder (bis 18. Altersjahr) Fr. 696.-/Jahr

Bevölkerungsstatistik per 31. Dezember 2003

Auf Ende Dezember 2003 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 9’961 Einwohnern (Vorjahr: 9’910). Davon sind 92 Wochenaufenthalter und 2’107 Personen ausländischer Nationalität. Somit hat die Gemeinde Arth innerhalb eines Jahres einen Zuwanderungsgewinn von 51 Personen zu verzeichnen.

Die Wohnbevölkerung verteilt sich wie folgt auf die verschiedenen Ortschaften:

Arth 3’222 Einwohner
Oberarth 1’397 Einwohner
Goldau 5’303 Einwohner
Rigi 39 Einwohner

Die Aufteilung der Einwohner nach Konfessionen gestaltet sich wie folgt:

Römisch-katholisch 7’217 Einwohner
Evangelisch-reformiert 903 Einwohner
Andere 1’393 Einwohner
Konfessionslos 448 Einwohner


6415 Arth, 23. Januar 2003
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)