Erneuerungs- und Bestätigungswahlen bei der Gemeindeverwaltung
Bewilligte Bauvorhaben
Gemeindebeitrag für den Neubau einer Erschliessungsstrasse
Der Spielplatz Tramweg in Arth wird unter neuer Trägerschaft saniert
Unveränderter Preis für das GA-Flexi auch im Jahre 2002
Ristorante Pizzeria Bacco – Betriebswechsel innerhalb der Gemeinde
Bevölkerungsentwicklung leicht zunehmend
Die Schiessanlage Mühlemoos kann nicht rechtzeitig saniert werden

Erneuerungs- und Bestätigungswahlen bei der Gemeindeverwaltung

Zivilstandsbeamter und Stellvertreter

Am 31. Dezember 2001 läuft die Amtsdauer 1998 – 2001 der Zivilstandsbeamten und Stellvertreter der Gemeinden und Bezirke des Kantons Schwyz ab. Die Gemeinden und Bezirke müssen demnach die Erneuerungswahlen für die nächste Amtsperiode von an sich vier Jahren vornehmen. Wahlbehörde ist nach kantonaler Zivilstandsverordnung der Gemeinderat.

Damit die Umsetzung der angelaufenen Reorganisation des Zivilstandswesens im Kanton Schwyz, insbesondere die Reduktion der Zivilstandskreise und damit selbstverständlich auch von Zivilstandsbeamten, nicht zu Konflikten mit der festen Amtsdauer von vier Jahren führt, stellte sich die Frage, die Amtsdauer ab 1. Januar 2002 aufzuheben oder zu beschränken.

Der Regierungsrat hat deshalb eine Änderung der kantonalen Zivilstandsverordnung beschlossen, die dahin geht, dass die am 1. Januar 2002 beginnende Amtsperiode der Zivilstandsbeamten und Stellvertreter mit dem Inkrafttreten der Reorganisation der Zivilstandskreise endet, spätestens am 31. Dezember 2005.

Der Gemeinderat hat den bisherigen Zivilstandsbeamten der Gemeinde Arth, Gustav Giger, Goldau, für die Amtsdauer vom 1. Januar 2002 bis spätestens 31. Dezember 2005 gewählt. Als 1. Stellvertreterin amtet Silvia Heinzer, Oberarth und als 2. Stellvertreter Karl Aschwanden, Arth. Die getroffenen Wahlen bedürfen gemäss den einschlägigen Vorschriften der Genehmigung des Departements des Innern des Kantons Schwyz.

Betreibungsbeamter und Stellvertreter

In Anwendung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes hat der Gemeinderat die Erneuerungswahl des Betreibungsbeamten der Gemeinde Arth und der Stellvertretung für die Amtsdauer von vier Jahren vorzunehmen. Das Gesetz hält fest, dass jedes Betreibungsamt von einem Betreibungsbeamten zu leiten ist. Für die Wahl des Betreibungsbeamten und dessen Stellvertretung ist der Gemeinderat zuständig.

Der Gemeinderat hat für die Amtsdauer vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005 als Betreibungsbeamten der Gemeinde Arth den bisherigen Amtsinhaber, Peter Fässler, Arth, gewählt. Die gegenseitige Stellvertretung erfolgt durch das Betreibungsamt Küssnacht.

Stellvertretung der AHV-Zweigstelle Arth

Aufgrund gesetzlicher Grundlagen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung errichtet jede politische Gemeinde eine Zweigstelle der Ausgleichskasse Schwyz. Die Zweigstellenleiter und ihre Stellvertreter werden vom Gemeinderat, unter Vorbehalt der Genehmigung des Regierungsrates, ernannt.

Mit Amtsantritt 1. April 2000 wurde als neue Leiterin der AHV-Gemeindezweigstelle, Barbara von Euw-Dietziker, Goldau, gewählt. Infolge interner Reorganisationsmassnahmen hat der Gemeinderat als neue Stellvertreterin der AHV-Zweigstelle Arth die Mitarbeiterin der Sozialabteilung, Barbara Iten, Oberarth, per 1. Januar 2002 ernannt. Die Wahl bedarf der Genehmigung des Regierungsrates.

Bewilligte Bauvorhaben

  • ZKRI (Zweckverband Kehrichtbeseitigung Region Innerschweiz), Riedstrasse 7, Schwyz – Neubau Büroraum in Goldau, Bahnhofareal Ost
  • Schmidig Beat, Witeschrand, Arth – Ersatzbau für das bestehende Haus und Neubau Jauchegrube
  • Via Silva (Pro Silva Rigi Nord), vertreten durch Ivan Seeholzer, Eichlistrasse 16, Immensee – Waldlehrpfad in Arth, Schattenberg, Rigi-Nordlehne
  • Meyenberg-Etter Arnold, Rosenbergweg 6, Zug – Abbruch und Neubau Wohnhaus in Arth, Luzernerstrasse 40
  • Schützengesellschaft Lauerz, vertreten durch Martin Hubli, Bergstrasse 8, Lauerz – Lärmtechnische Sanierung und Neugestaltung der WC-Anlage am Schützenhaus in Goldau, Waage. Projektänderung

Im Sinne der gesetzlichen Grundlagen wird die Baubewilligung für die Aufstockung auf das Gewerbegebäude in Goldau, Gotthardstrasse 66 der Bürgi-Infra-Grill und Küchenmaschinen AG, Goldau, vertreten durch das Architekturbüro R. Grätzer, Goldau, um ein Jahr verlängert, das heisst bis 13. Dezember 2002.

Gemeindebeitrag für den Neubau einer Erschliessungsstrasse

Dem Gesuch der Erben des Albert Marty-Arnold sel., Arth, vertreten durch die HSK Ingenieur AG, Küssnacht, um Ausrichtung eines Gemeindebeitrages für die Neuerstellung des Erliweges in Arth wurde entsprochen. Aufgrund der Bestimmungen des Strassenreglementes der Gemeinde Arth wurde ein Gemeindebeitrag von 15 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch Fr. 29’973.25, zugesichert.

Der Spielplatz Tramweg in Arth wird unter neuer Trägerschaft saniert

Nachdem der gemeinnützige Frauenverein Arth die Trägerschaft des Spielplatzes Tramweg in Arth nicht mehr weiterführen wollte, musste eine neue Trägerschaft gesucht werden. Es war deshalb naheliegend, mit dem Verkehrsverein Arth Kontakt aufzunehmen.

Dem Verkehrsverein ist es ein grosses Anliegen, dass der Kinderspielplatz in Arth bestehen bleibt und saniert wird. Er möchte seinen Beitrag dazu leisten und die Trägerschaft übernehmen, wenn sie für den Verein kostenneutral bleibt.

Die Sanierung wird mit Sponsorengeldern und dem budgetierten Gemeindebeitrag realisiert. Die Unterhaltskosten werden von der Gemeinde übernommen.

Insbesondere für die Kindergärten von Arth ist der Kinderspielplatz sehr wertvoll und wird dank seiner Nähe zum Schulhaus viel benutzt.

Zwischen dem Verkehrsverein Arth und der Gemeinde regelt eine Vereinbarung unter anderem die Sanierung und den Unterhalt des Spielplatzes Tramweg in Arth.

Dem Verkehrsverein Arth als neue Trägerschaft wird für dessen Bereitschaft und dem gemeinnützigen Frauenverein für die geleistete langjährige Arbeit der beste Dank ausgesprochen.

Unveränderter Preis für das GA-Flexi auch im Jahre 2002

Den Einwohnern der Gemeinde stehen auch im Jahr 2002 wiederum vier GA-Flexi, 2. Klasse, zur Verfügung. Diese Tageskarten können bei den Filialen der Schwyzer Kantonalbank von Arth und Goldau (je 2 GA-Flexi) bezogen werden. Obwohl die SBB den Preis pro GA-Flexi Mitte 2001 um beinahe 20 Prozent erhöhte, wird es in der Gemeinde Arth weiterhin möglich sein, die GA-Flexi Tageskarte zum Preis von Fr. 28.00 zu beziehen. Dies ist aber nur deshalb möglich, weil die Filialen der Schwyzer Kantonalbank von Arth und Goldau ihre Dienstleistungen unentgeltlich zur Verfügung stellen. Ohne dieses Entgegenkommen der Bank wäre eine Preiserhöhung unumgänglich gewesen. Die vier GA-Flexi waren im Zeitraum Januar bis November 2001 durchschnittlich zu 87 Prozent ausgelastet.

Ristorante Pizzeria Bacco – Betriebswechsel innerhalb der Gemeinde

Das Ristorante Pizzeria Bacco hatte bis anhin seinen Standort in Goldau, Bergstrasse 40. Auf den 12. Januar 2002 hat der Gemeinderat an Angelino Piredda-Aubras, Luegisland 2, Goldau, die Bewilligung zur Führung des Gastwirtschaftsbetriebes Ristorante Pizzeria Bacco in Arth, Zugerstrasse 1 (ehemals Adlerländi), mit Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke, bewilligt.

Bevölkerungsentwicklung leicht zunehmend

Aus der Bevölkerungsstatistik ist zu entnehmen, dass die Gemeinde per 30. November 2001 einen Bevölkerungsstand von 9’771 Personen aufweist. 98 Personen hievon sind Wochenaufenthalter. Vom Gesamtbevölkerungsstand von 9’771 beträgt der Ausländeranteil 1’966 Personen. Gegenüber dem Vorjahr, d.h. Monat November 2000, hat die Gemeindebevölkerung um 11 Personen zugenommen.

Die Schiessanlage Mühlemoos kann nicht rechtzeitig saniert werden

Die Schiessplatzfrage ist in der Gemeinde Arth seit Jahren ein Thema. Gestützt auf die Umweltschutzvorschriften in Verbindung mit der Lärmschutzverordnung (LSV) bedarf es für die Schiessanlage Mühlemoos, Oberarth, einer Sanierung. Der Freie Schiessverein Oberarth reichte 1997 ein Baugesuch für den Umbau der Schiessanlage Mühlemoos ein. Das Baubewilligungs- und Einspracheverfahren ist zur Zeit sistiert. Aufgrund der Beurteilungen und Abklärungen wurde festgestellt, dass neben den eigentlichen Lärmschutz-Massnahmen auch die Sicherheit, der Bodenschutz und die Erschliessung in das Sanierungskonzept integriert werden müssen. Der Gemeinderat beauftragte daher im Herbst 2000 ein Fachbüro mit der weiteren Beratung und Planung. Ein entsprechendes Sanierungskonzept und die Plangrundlagen liegen in der Zwischenzeit vor. Die Kostenschätzung beläuft sich auf Fr. 700’000.00.

Die Sanierungsfrist läuft ab

Im Bewusstsein, dass es nicht möglich sein wird, die Frist 31. März 2002 für die Sanierung der Schiessanlage Mühlemoos einzuhalten (Volksabstimmung, Baubewilligungs- und Einspracheverfahren, Sanierungsarbeiten), stellte der Gemeinderat dem Regierungsrat des Kantons Schwyz anfangs Juli 2001 das Gesuch um eine Sanierungsfristverlängerung. Die kantonale Kommission zur Beurteilung der Schiessanlagen teilte dem Gemeinderat Mitte November 2000 mit, dass die Bestimmungen der bundesrätlichen LSV denjenigen der departementalen Schiessanlagen-Verordnung vorgehen, d. h. eine nicht-LSV-konforme Schiessanlage muss per 31. März 2002 geschlossen werden, auch wenn keine betriebsbereite Ersatzanlage gemäss Art. 22 Abs. 3 Schiessanlagen-Verordnung vorhanden ist.

Die Gemeinde muss nach einer Lösung suchen

Die Schliessungen einer Schiessanlagen ändert nichts an den schiessrechtlichen Pflichten der Gemeinden. Gestützt auf das Militärgesetz haben die Gemeinden Schiessanlagen, die für die ausserdienstlichen militärischen Schiessübungen sowie die entsprechende Tätigkeit der Schiessvereine benötigt werden, zur Verfügung zu stellen. Die Schiessanlagen Verordnung präzisiert, dass die Zuweisung und Einrichtung von 300m- Schiessanlagen für die Bundesübungen und die freiwilligen Übungen der Schiessvereine mit Ordonnanzmunition nach dem Militärgesetz Sache der Gemeinden ist.

Die Gemeindebehörde ist nach wie vor bestrebt, eine Lösung herbeizuführen. Für die Feldschützen Goldau konnte für die Jahre 2001 und 2002 eine Vereinbarung mit der Gemeinde Lauerz und der Standschützengesellschaft Lauerz, für eine Mitbenützung der Anlage Büelern, Lauerz, vereinbart werden. Der Freie Schiessverein Oberarth hingegen hat die Gemeindebehörde mit Schreiben vom 6. Dezember 2001 informiert, dass er ab dem Jahr 2002 auf die Durchführung des Obligatorischschiessens verzichtet.

Aufgrund der heutigen Situation steht für den Gemeinderat fest, dass nur noch eine Zuweisung auf eine auswärtige Schiessanlage in Frage kommt. Zur Zeit liegt aber noch keine abschliessende Regelung vor. Im Vordergrund steht die Suche nach einer Lösung für die Obligatorischschützen. Dazu sind jetzt Gespräche und Verhandlungen mit anderen Gemeinden notwendig. Über die weiteren Schritte wird der Gemeinderat im Januar 2002 zu entscheiden haben.

6415 Arth, 21. Dezember 2001
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)
J. Kenel