Genehmigung des Partnervertrages im Zivilstandswesen
Bewilligte Bauvorhaben
Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Luzernerstrasse, Arth
Aus der Bevölkerungsstatistik

Genehmigung des Partnervertrages im Zivilstandswesen

Per 1. Januar 2000 sind die geänderten Bestimmungen der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung in Kraft getreten. Dort wird unter anderem verlangt, dass die Kantone Zivilstandskreise und deren Amtssitz bezeichnen. Die Zivilstandskreise sind so festzulegen, dass sich für die Zivilstandsbeamten ein Beschäftigungsgrad von mindestens 40% ergibt.

Im Kanton Schwyz gibt es zurzeit noch 30 Zivilstandsämter, wovon zwei Drittel einen Beschäftigungsgrad unter den geforderten 40% ausweisen. Das geänderte Bundesrecht erforderte deshalb auch eine Anpassung des kantonalen Vollzugsrechtes. Es wurden neue Zivilstandskreise geschaffen. Im Oktober 2002 entschied der Regierungsrat des Kantons Schwyz, fünf Zivilstandskreise mit je einem Dienstleistungszentrum zu bilden. Die Gemeinde Arth wurde dabei dem Zivilstandskreis Küssnacht zugeordnet. Diesem gehören folgende Gemeinden an:

Kanton Schwyz: Arth, Lauerz, Sattel, Steinen, Steinerberg
Kanton Luzern: Greppen, Vitznau, Weggis

Vom Justizdepartement des Kantons Schwyz ist ein Mustervertrag ausgearbeitet worden. In Zusammenarbeit mit den Partnergemeinden wurde der Vertrag redaktionell angepasst und jetzt durch den Gemeinderat Arth genehmigt. Auch die anderen Gemeinden wurden gebeten, dem vorgelegten Zusammenarbeits- und Partnervertrag zuzustimmen. Im Anschluss erfolgt die formelle Prüfung durch die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen, Departement des Innern des Kantons Schwyz. Die Unterzeichnung der einzelnen Verträge durch den Regierungsrat des Kantons Schwyz ist gemäss Terminplan im August 2003 vorgesehen.

Der Zivilstandskreis Küssnacht nimmt per 1. Januar 2004 seinen Betrieb auf. Die in der Gemeinde Arth aufbewahrten Zivilstandsregister werden auf diesen Zeitpunkt hin der Zentrumsgemeinde übergeben und in Zukunft dort geführt. Einzelheiten dazu sowie der Ort der Trauungen werden zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Meli-Büchel Ernst und Rosmarie, Fischmattweg 14, Arth – Aufbau auf bestehendem Wohnhaus
  • Nussbaumer Anna, Sonneggstrasse 10, Goldau – Einbau von Dachfenstern an bestehendem Wohnhaus (Baumeldung)
  • Meyenberg-Etter Arnold, Rosenbergweg 6, Zug – Abbruch und Neubau Wohnhaus Luzernerstrasse 40, Arth undDachsanierung Garten- und Bootshaus (Baumeldung)

Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Luzernerstrasse, Arth

Die Einführung eines zentralen Parkuhrensystems und entsprechender Signalisation auf dem Parkplatz gegenüber dem Theater Arth an der Luzernerstrasse wurde bereits im letzten Jahr im Amtsblatt des Kantons Schwyz publiziert. Es wurde keine Beschwerde gegen diesen Gemeinderatsbeschluss erhoben.

Der Erwerb einer Parkuhr für die Bewirtschaftung dieses Parkplatzes wurde im Budget der Gemeinde Arth für das Jahr 2003 ausgewiesen. Die Anschaffung und Installation der neuen Parkuhr wurde nun für den Juni 2003 vorgesehen.

Aus der Bevölkerungsstatistik

Ende April 2003 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 9’934 Einwohnern. Darin eingeschlossen sind 86 Wochenaufenthalter und 2’112 Personen ausländischer Nationalität. Demnach hat die Arther Bevölkerung gegenüber dem Vormonat um 12 Personen zugenommen.


6415 Arth, 20. Mai 2003
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)