Bewilligte Bauvorhaben
Wahl des Chef Kulturgüterschutz
Gemeindevolksabstimmung vom 5. Juni 2005
Fenstersanierungen im Schulhaus Sonnegg
Aus der Bevölkerungsstatistik

Bewilligte Bauvorhaben

  • C. Schmid AG, Tramweg 39, Oberarth / Neubau Lagerhalle in Oberarth, Tramweg
  • Kamer-Büeler Anton, Waldweg 2, Goldau / Neubau Zufahrtsstrasse in Arth zwischen Rufibergstrasse und Tafelstatt
  • Annen-Odermatt Franz, Steinen / Wiederaufbau Holzschopf in Goldau, Sägel
  • Gilli André und Agnes, Arth / Einfamilienhaus in Arth, Güpfen 18
  • De Cicco Sonia und Vincenzo, Oberarth / Anbau am Wohnhaus in Oberarth, Tunnelweg 43
  • Sinoli AG, Brunnen / Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage in Arth, Zugerstrasse 18 und 20 / Projektänderungen

Wahl des Chef Kulturgüterschutz

Auf den 1. Januar 2006 (vorbehältlich der Annahme durch die Volksabstimmung vom 5. Juni 2005) tritt das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz in Kraft. Das heisst, ab dem 1.1.2006 werden die Aufgaben im Bereich Zivilschutz zwischen Bund, Kanton und Gemeinde neu definiert. Auch nach der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes hat die Gemeinde im Bereich Zivilschutz noch ortsgebundene Aufgaben zu übernehmen. Zu diesen Aufgaben zählen:

  • Führungsunterstützung (Alarmierung)
  • Logistik (Schutzbauten/Anlagenunterhalt/Versorgung)
  • Kulturgüterschutz

Mit der Erweiterung des Schulhauses Zwygarten in Arth ist auch der Bau eines Kulturgüterschutzraumes mit Gemeindearchiv geplant. Es ist deshalb sinnvoll, wenn der Gemeinderat den Chef Kulturgüterschutz schon jetzt bestimmt, damit dieser bei der Planung und Einrichtung des Schutzraumes aktiv mitwirken kann. Werner Huszarek, Arth, hat bereits mehrere Funktionen für den Zivilschutz der Gemeinde Arth ausgeübt. Der Gemeinderat Arth hat ihn als fähige und interessierte Person per sofort zum Chef Kulturgüterschutz gewählt.

Gemeindevolksabstimmung vom 5. Juni 2005

Kürzlich haben alle Stimmberechtigten der Gemeinde Arth die Unterlagen für die Abstimmung vom 5. Juni 2005 erhalten. Neben den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen ist auch über zwei Gemeindevorlagen zu befinden:

Pädagogische Hochschule, Nutzung der Aussensportanlagen

Seit Erstellung der Dreifachturnhallen bei der Berufsfachschule Goldau hat die Gemeinde Arth das Recht, einen Hallenteil während der Unterrichtszeit für die Schule zu nutzen. Im Moment befindet sich in Arth die Erweiterung der Schulanlage Zwygarten mit neuer Zweifachturnhalle im Bau. Dadurch können ab Schuljahr 2006/07 wieder alle Schulklassen die gemeindeeigenen Turnhallen benutzen. Aus diesem Grund kann die Gemeinde das Nutzungsrecht für den Hallenteil bei der Dreifachturnhalle in Goldau an den Kanton abtreten. Im Gegenzug dazu erhält die Gemeinde ein Nutzungsrecht an den Aussensportanlagen der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz. Dieses Nutzungsrecht ist vor allem für die Gemeindeschulen Arth-Goldau ein grosser Gewinn. Der Vereins- und Breitensport ist von der Abtretung nicht betroffen. Die Dreifachturnhalle und neu auch die Aussensportanlagen können am Abend und am Wochenende von den Vereinen benutzt werden. Die Änderung der Nutzungsrechte erfolgt kostenneutral zwischen der Gemeinde Arth und dem Kanton Schwyz. Da es sich jedoch um geldwerte Gegenleistungen handelt, ist für die Genehmigung der Verträge eine Gemeindevolksabstimmung erforderlich.

Umnutzung der bestehenden Zivilschutzanlage im Schulhaus Zwygarten

Im Untergeschoss des Schulhauses Zwygarten Arth befindet sich ein Personenschutzraum mit insgesamt 153 Zivilschutzplätzen sowie einem Sanitätsposten mit 30 Liegestellen. Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsprojekt der Schulanlage Zwygarten Arth beabsichtigt der Gemeinderat Arth, folgende Anpassungen vorzunehmen:

  • Sanierung des Sanitätspostens
  • Umnutzung des Personenschutzraumes in einen Kulturgüterschutzraum mit Gemeindearchiv

Als Ersatz für die Personenschutzplätze wird im Untergeschoss der neuen Aula ein Sammelschutzraum für 200 Personen erstellt. Somit sind die Personenschutzplätze auch weiterhin verfügbar.

Die Kosten für die Sanierung des Sanitätspostens können über das Gemeinde-Konto «Zivilschutz-Ersatzbeiträge» beglichen werden. Auf diesem Konto sind genügend Geldmittel vorhanden. Dafür ist keine Gemeindevolksabstimmung notwendig.

Bei der Einrichtung des Kulturgüterschutzraumes mit Gemeindearchiv im momentanen Personenschutzraum handelt es sich um eine sogenannte Zweckänderung. Sind bei solchen Umnutzungen bauliche Massnahmen notwendig, ist das Volk zu befragen. Dies geschieht mittels Abstimmung am 5. Juni 2005. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat der Gemeinde Arth zugesichert, die Kosten im Betrag von Fr. 190’000.00 für die Schaffung eines Kulturgüterschutzraumes zu übernehmen. Die Umnutzung kann also kostenneutral erfolgen. Die Auszahlung durch den Bund erfolgt jedoch erst im Jahre 2007.

Nähere Informationen über die beiden obgenannten Abstimmungen finden Sie in der Botschaft, welche am 29. März 2005 in alle Haushaltungen der Gemeinde Arth verschickt wurde.

Fenstersanierungen im Schulhaus Sonnegg

Die Fenster im Schulhaus Sonnegg, Goldau, sind undicht und in schlechtem Zustand. In den letzten beiden Jahren wurden bereits die Fenster im 2. und 3. Obergeschoss erneuert. Die Arbeitsausführung für das 1. Obergeschoss erfolgt nun während den kommenden Sommerferien. Die anfallenden Kosten von Fr. 40’000.00 wurden im Budget 2005 ausgewiesen.

Aus der Bevölkerungsstatistik

Ende April 2005 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 10’025 Einwohnern. Darin eingeschlossen sind 76 Wochenaufenthalter und 2’173 Personen ausländischer Nationalität.


6415 Arth, 19. Mai 2005
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)