Bewilligungen gemäss Gastgewerbegesetz
Bewilligte Bauvorhaben
Aus der Bevölkerungsstatistik
Einsetzung einer Einbürgerungskommission in der Gemeinde Arth

Bewilligungen gemäss Gastgewerbegesetz

Der Gemeinderat hat Herrn Moritz Bucher, Arth, per 1. Mai 2004 die Bewilligung zur Führung des Restaurants und der Bar-Disco Rigi erteilt.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Greter-Schuler Elisabeth, Hochfluhstr. 24, Goldau / Überdachung Holzlagerplatz
  • von Rickenbach Albin und Ursula, Feldweg 21, Arth / Anbau an bestehendem Wohnhaus und Gerätehaus
  • Schweiz. Bundesbahnen SBB, Immobilienrechte, Postfach 4258, Luzern / Einfahrt in Kantonsstrasse und Parkplatz Goldau, Gotthardstrasse 12
  • Schurtenberger Alfred, Wybergliweg 80, Arth / Ausbau Balkon an bestehendem Wohnhaus
  • Nafzger Adrian, Wegscheide 5, Arth / Sitzplatzüberdachung und Geräteraum an bestehendem Wohnhaus
  • Dummermuth Adrian und Esther, Luegisland 4b, Goldau / Ausbau Dachgeschoss an bestehendem Wohnhaus
  • Bawi-Tex AG, Goldau, vertreten durch BMT Baumanagement Trüssel, Bösch 63, Hünenberg / Abbruch Werkhalle und Neubau Mehrfamilienhaus in Goldau, Sonneggstrasse 31
  • Barbieri-Späni M. und A., Klostermatt 16b, Arth / Verglasung Balkon an bestehendem Wohnhaus (Baumeldung)

Aus der Bevölkerungsstatistik

Ende April 2004 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 10’003 Einwohnern. Darin eingeschlossen sind 87 Wochenaufenthalter und 2’146 Personen ausländischer Nationalität.

Einsetzung einer Einbürgerungskommission in der Gemeinde Arth

Seit dem Entscheid des Bundesgerichts, wonach Einbürgerungen an der Urne verfassungswidrig seien, wurden in der Gemeinde Arth keine Einbürgerungsgesuche mehr behandelt. Da nun das Bundesgericht kürzlich seinen Entscheid bestätigt hat, ist die Gemeinde Arth verpflichtet, die Arbeiten hinsichtlich der Einbürgerungsgesuche wieder aufzunehmen.

Die Verordnung des Regierungsrates vom August 2003 sieht vor, dass der Gesamt-Gemeinderat oder eine gemeinderätliche Delegation von mindestens drei Gemeinderäten die Gesuchsteller persönlich anhören muss. Diese Delegation kann durch weitere Personen ergänzt werden.

Da der Bundesgerichtsentscheid im Kanton Schwyz besonders hohe Emotionen ausgelöst hat, findet es der Gemeinderat wichtig, der neuen Situation Rechnung zu tragen. Er hat deshalb beschlossen, die vom Regierungsrat Schwyz geforderte Gemeinderats-Delegation mit Parteienvertretern zu ergänzen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dadurch eine objektivere Beurteilung der Einbürgerungsgesuche gewährleisten zu können.

Diese neue Einbürgerungskommission setzt sich demnach zusammen aus drei Gemeinderäten, vier Parteienvertretern (je eine Person aus CVP, FDP, SP und SVP) sowie einem Protokollführer. Die Einbürgerungskommission ist verpflichtet, alle Bewerber persönlich anzuhören und die formellen und materiellen Voraussetzungen zu überprüfen, bevor sie eine Stellungnahme zur Erteilung einer Einbürgerungsbewilligung dem Gemeinderat weiterleitet. Die Einbürgerungskommission hat bei der Beurteilung darauf zu achten, dass die Gesuchsteller mit den hiesigen Sitten und Gebräuchen vertraut sind. Ausserdem müssen sich die Gesuchsteller problemlos auf Hochdeutsch oder Dialekt unterhalten können. Bei Familien ist nicht nur der Ehemann sondern auch die Ehefrau zu befragen. Alle Gespräche werden protokolliert und die Begründungen zur Entscheidfindung festgehalten. Der Gemeinderat darf also ein Gesuch an die Gemeindeversammlung nur dann bejahend weiterleiten, wenn ein Gesuchsteller genügend in die schweizerischen und schwyzerischen Verhältnisse integriert ist. Die Gemeindeversammlung entscheidet alsdann in offener Abstimmung über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts.

In der Gemeinde Arth sind zur Zeit 62 Einbürgerungsgesuche pendent. Es ist geplant, dass die Einbürgerungskommission ihre Arbeit per 1. Juli 2004 aufnimmt. Wann die ersten Gesuche nach der neuen Verordnung an der Gemeindeversammlung behandelt werden, wird in den ortsüblichen Medien publiziert.


6415 Arth, 18. Mai 2004
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)