Gemeinde Arth – Festlegung der offiziellen Fasnachtstage und Freinächte
Fasnachtsanlässe in der Gemeinde Arth
Bewilligte Bauvorhaben
Gestaltungsplan Türlihof 2, Oberarth, geändert
Kanalisationsleitungen Fischmatt, Arth, werden durch die Gemeinde übernommen
Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ) – Beschlussfassung der Verbandsgemeinden zur Totalrevision des Organisationsstatuts

Gemeinde Arth – Festlegung der offiziellen Fasnachtstage und Freinächte

Auf den 1. Januar 1999 hat der Regierungsrat das neue Gastgewerbegesetz in Kraft gesetzt. Soweit weder Bundesrecht noch kantonales Recht ein anderes Organ zuständig erklären, vollzieht der Gemeinderat die Vorschriften über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern. Mit dem Inkrafttreten des Gastgewerbegesetzes kann somit auch die Verordnung über das Tanzen und Maskengehen ersatzlos aufgehoben werden. Bis anhin war in diesem Erlass geregelt, dass der Bezirk Schwyz die offiziellen Fasnachtstage festlegt. Die Neuregelung sieht nunmehr vor, dass die Gemeinden, zusammen mit den Fasnachtsgesellschaften, das Maskengehen und die Fasnachtstage ortsspezifisch festlegen können.

Gestützt auf § 10 GGG können für bestimmte Anlässe einzelne Freinächte festgelegt werden, die für alle Betriebe im Gemeindegebiet gelten. Der Gemeinderat hat am 16. November 1998 die Freinächte in der Gemeinde Arth bestimmt. In der Fasnachtszeit bewilligte der Gemeinderat in der Gemeinde Arth bis anhin Freinächte am Schmutzigen Donnerstag sowie am Fasnachtsmontag und -dienstag.

Die offizielle Goldauer Dorffasnacht wurde in diesem Jahr auf den Samstag, 9. Februar 2002, festgesetzt. Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Wiederbelebung der Goldauer Fasnacht rechtfertigt es sich, dass für die Goldauer Fasnacht eine zusätzliche Freinacht am 9. Februar bewilligt wird.

Nach Rücksprache mit den örtlichen Fasnachtsorganen und Vereinen werden die offiziellen Fasnachtstage und Freinächte in der Gemeinde Arth für das Jahr 2002 wie folgt festgelegt:

Arth

Montag, 11. Februar 2002 (Dorffasnacht Arth / Güdelmontag)

Oberarth

Donnerstag, 7. Februar 2002 (Dorffasnacht Oberarth / Schmutziger Donnerstag)

Goldau

Samstag, 9. Februar 2002 (Dorffasnacht Goldau)
Dienstag, 12. Februar 2002 (Kinderfasnacht / Güdeldienstag)

Fasnachtsanlässe in der Gemeinde Arth

Dank der Initiative der verschiedenen Fasnachtsgesellschaften und Vereine hat die Fasnacht in den vergangenen Jahren in der Gemeinde Arth einen enormen Aufschwung verzeichnen können. Auch dieses Jahr haben sich die Verantwortlichen in unzähligen Stunden für die schönsten Tage des Jahres einiges einfallen lassen, sodass die Fasnacht 2002 den Veranstaltungen der letzten Jahre in keiner Weise nachstehen wird.

Unter dem Motto „Wild-West-Valley“ führt der Verein pro Goldauer Fasnacht auch in diesem Jahr wieder den traditionellen Fasnachtsanlass in den Strassen von Goldau durch. Vom 19. Januar bis 13. Februar 2002 ist eine Dorfdekoration vorgesehen, welche als Hauptbestandteil aus einer grossen Wild-West-Kulisse besteht, die im und am Löwengebäude aufgestellt wird. Die Goldauer Dorffasnacht wird am Samstag, 19. Januar 2002, eröffnet und erfährt ihren Höhepunkt am Samstag, 9. Februar 2002.

Die Goldau-Schränzer feiern in diesem Jahr ihr 35-jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum wird am Samstag, 2. Februar 2002, in grossem Rahmen begangen, wobei beabsichtigt ist, in der Doppelturnhalle Sonnegg ein Barstreet Festival durchzuführen. Die vier Baren werden alle verschieden, zum Motto Dschungel passend, dekoriert. Auf dem Schulhausplatz ist vorgesehen, Marktstände und ein Zelt mit Festwirtschaft aufzustellen.

Ihre traditionelle Dorffasnacht feiern die Oberarther wie immer am Schmutzigen Donnerstag, 7. Februar 2002, wo es wieder hoch zu und her gehen wird.

Die Fasnachtsveranstaltungen in Arth finden am Güdelmontag, 11. Februar 2002, ihren Höhepunkt. Unter dem Motto „Streetparade“ gelangt der zur Tradition gewordene Fasnachtsumzug um 14.20 Uhr zur Durchführung. Auf dem Areal Zwygarten wird ein Barzelt erstellt. Für Stimmung wird ab 20.00 Uhr beim grossen Fasnachtsball in der Turnhalle Zwygarten die Emser Partyband sorgen.

Die für die verschiedenen Veranstaltungen erforderlichen Bewilligungen wurden erteilt. Durch die Umzüge und Fasnachtsaktivitäten erfährt der Strassenverkehr zu gewissen Zeiten Einschränkungen. Der Zugang für Anwohner und Dienstleistungsfahrzeuge bleibt jedoch gewährleistet. Bezüglich der Busumleitungen und den teilweisen Strassensperrungen wird auf die entsprechenden Publikationen und Anschläge verwiesen.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Betschart Alfred, Bergli, Goldau – Neubau Stallgebäude in Goldau, Bergli
  • Wuhrkorporation Rigiaa, vertreten durch Kaspar Rickenbach, Post, Oberarth – Verbauung Rigiaa, Goldau, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Schuttbach
  • Föry Ernst und Elisabeth, Rosenweg 3, Goldau – Um- und Anbau am Wohnhaus in Arth, Luzernerstrasse
  • Baukonsortium Erliweg, vertreten durch Jego Bau AG, Lettenstrasse 11, Rotkreuz – Doppeleinfamilienhaus in Arth, Erliweg

Gestaltungsplan Türlihof 2, Oberarth, geändert

Mit Beschluss vom 14. August 2000 hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan Türlihof 2, Oberarth, erlassen. Dieses Planungswerk wurde vom Regierungsrat genehmigt. In der Zwischenzeit wurde für diesen Gestaltungsplan eine Änderung beantragt. Es handelt sich dabei um eine Planungsmutation des Ladenlokals an der Südseite des Überbauungsareals. Anstelle des Ladens mit Integration von drei Kleinwohnungen im Obergeschoss ist neu ein 4-Familienhaus geplant.

Die beantragte Planänderung wurde in ortsüblicher Weise publiziert. Es wurden keine Einsprachen erhoben, sodass dem Änderungsbegehren, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat, entsprochen wurde.

Kanalisationsleitungen Fischmatt, Arth, werden durch die Gemeinde übernommen

Nachdem sämtliche Einwilligungen zu den Dienstbarkeitsverträgen vorliegen, gelten die Voraussetzungen für eine Übernahme der bestehenden Kanalisationsleitungen im Gebiet Fischmatt in Arth durch die Gemeinde Arth als erfüllt. Die Leitungsübernahme (Schmutz- und Meteorwasserleitungen) in das Eigentum und den Unterhalt der Gemeinde erfolgt unentgeltlich.

Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ) – Beschlussfassung der Verbandsgemeinden zur Totalrevision des Organisationsstatuts

Der Regionalrat des GVRZ hat an der Sitzung vom 30. November 2001 die Totalrevision des Organisationsstatuts und damit die neue Verbandsordnung verabschiedet.

Mit dem Ausstieg des Kantons Zug aus dem GVRZ per 31. Dezember 2002 ändert die Zusammensetzung der Verbandsorgane. Nach Artikel 28 des gültigen Organisationsstatuts des GVRZ muss nun die vom Regionalrat genehmigte Verbandsordnung allen Verbandsgemeinden zur Genehmigung vorgelegt werden. Damit die neue Verbandsordnung fristgerecht per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden kann, ist die Beschlussfassung bis zum 30. Juni 2002 durchzuführen.

Die Totalrevision des Organisationsstatuts wird der Stimmbürgerschaft an der Gemeindeversammlung vom 12. April 2002 zur Stellungnahme unterbreitet.

6415 Arth, 15. Januar 2002
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)
J. Kenel