Gemeinde Arth – Festlegung der offiziellen Fasnachtstage und Freinächte
Bewilligte Bauvorhaben
Betriebsbewilligungen
Genehmigung Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan

Gemeinde Arth – Festlegung der offiziellen Fasnachtstage und Freinächte

Gestützt auf § 10 des Gastgewerbegesetzes können für bestimmte Anlässe einzelne Freinächte festgelegt werden, die für alle Betriebe im Gemeindegebiet gelten.

Auch in diesem Jahr hat die Gemeindebehörde diese Freinächte für die Fasnacht 2004 bewilligt und die Daten wie folgt festgelegt:

Arth

Montag, 23. Februar 2004 (Dorffasnacht Arth / Güdelmontag)

Oberarth

Donnerstag, 19. Februar 2004 (Schmutziger Donnerstag)
Dienstag, 24. Februar 2004 (Böög verbrennen/Uslumpete)

Goldau

Samstag, 21. Februar 2004 (Dorffasnacht Goldau)

Bewilligte Bauvorhaben

  • Türlihof AG, Türlihof 2, Oberarth – Laubengang-Überdachungen im Attikageschoss der bewilligten Wohnhäuser in Oberarth, Türlihof 4 und 6
  • Peter-Haller Karlheinz und Gertrud, Bergstrasse 40, Goldau Verglasung Terrasse im Attikageschoss am bestehenden Wohnhaus
  • RIWAG Türen, Wegscheide 12, Arth Reklameanlage in Arth, Wegscheide

Betriebsbewilligungen

Der Gemeinderat hat auf Gesuch hin folgenden Personen die Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbebetriebes mit der Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke erteilt:

  • Sidler Aldo, Restaurant Helvetia, Oberarth
  • Bürgler Daniela, Bergwirtschaft Gribsch, Steinerberg

Genehmigung Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan

Im April 2002 hatte der Gemeinderat Arth das Schutzzonenreglement und den Schutzzonenplan «Wegscheide» genehmigt. Dieses wurde anfangs Mai 2002 öffentlich aufgelegt. Während der Ausschreibungsfrist wurde jedoch eine Grundwasserverschmutzung im Pumpwerk «Wegscheide» festgestellt. Das Verfahren für die Schutzzonenausscheidung «Wegscheide» wurde deshalb im Juni 2002 sistiert.

Im Auftrag der Gemeindewerke Arth musste der verantwortliche Geologe die Ursache für die Grundwasserverschmutzung klären. Die Untersuchtung ergab, dass der Grund für die Verunreinigung ein baulicher Mangel beim Bau des Grundwasserpumpwerkes vor rund 15 Jahren war. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz wurde die Schutzzonenausscheidung neu beurteilt und das Schutzzonenreglement überarbeitet. Dieses wurde nun vom Amt für Umweltschutz wie auch vom Gemeinderat Arth genehmigt. Es ist vom 12. Januar bis 10. Februar 2004 bei der Gemeinde Arth öffentlich aufgelegt. Die Ausschreibung erfolgte bereits in der letzten Rigi-Post sowie im Schwyzer Amtsblatt.


6415 Arth, 13. Januar 2004
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)