Bewilligte Bauvorhaben
Erleichterte Einbürgerung
GA-Flexi der Gemeinde Arth – weiterhin ein begehrtes Angebot
Zivilschutz: Vertragskündigung durch Gemeinde Lauerz

Bewilligte Bauvorhaben

  • Birrer Bautreuhand, Postfach, Arth – Um- und Anbau an bestehendem Wohnhaus, Wegscheide 22, Arth
  • Orange Communications, Hardturmstrasse 161, Zürich – Erweiterung bestehende Antennenanlage, Rigi-Kulm
  • Franz Murer AG, Kirchweg 15, Beckenried – Provisorischer Installationsplatz, Chäppeli, Arth
  • Kennel Linus, Bergstrasse 4, Goldau – Fassadenrenovation am bestehenden Wohn- und Geschäftshaus, Gotthardstrasse 19, Arth

Erleichterte Einbürgerung

Das Bundesamt für Ausländerfragen, Bern, hat auf Gesuch hin Svetlomira Georgieva Fassbind, 1973, bulgarische Staatsangehörige, wohnhaft in Menzingen/ZG, Ehefrau des Peter Anton Fassbind, von Arth, erleichtert eingebürgert. Mit dem Schweizer Bürgerrecht hat die Bürgerrechtsbewerberin das Bürgerrecht des Kantons Schwyz und der Gemeinde Arth erworben.

GA-Flexi der Gemeinde Arth – weiterhin ein begehrtes Angebot

Das Ressort Umweltschutz und Hygiene hat dem Gemeinderat Bericht und Abrechnung über das Jahr 2002 der GA-Flexi der Gemeinde Arth unterbreitet. Die vier GA-Flexi Karten waren im vergangenen Jahr wieder sehr stark begehrt. Von den 1’460 Billetten (Tageskarten) wurden deren 1’311 verkauft, was einer Auslastung von durchschnittlich 90 Prozent entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat die Auslastung somit um sechs Prozent zugenommen. Die grösste Auslastung von 99 Prozent konnte im Monat August verzeichnet werden.

Auch im Jahr 2003 stehen der Bevölkerung vier GA-Flexi (4 Tageskarten/Tag) zur Verfügung. Der Preis konnte aufgrund der guten Auslastung im Jahr 2002 bei Fr. 28.00/Karte belassen werden. Die Flexi-Karten können bei den Kantonalbank-Filialen in Arth und Goldau bezogen werden.

Zivilschutz: Vertragskündigung durch Gemeinde Lauerz

Bisher wurden die Zivilschutzaufgaben durch die beiden Nachbargemeinden Lauerz und Arth in einer Organisation (ZSO Arth-Lauerz) gemeinsam wahrgenommen. Dazu gehörten insbesondere als Hauptaufgaben die Alarmierung des Bevölkerung sowie der Einsatz bei einem Schadenereignis. Per 1.1.2004 tritt nun ein neues Bundesgesetz im Zivilschutzbereich in Kraft, sofern das ergriffene Referendum an der Abstimmung vom 18.05.2003 abgelehnt wird. Die kantonalen Bestimmungen werden derzeit überarbeitet und sollen ab 2005 gelten. Spätestens dann wird die ZSO Arth-Lauerz aufgelöst, da ab diesem Zeitpunkt keine Zivilschutzorganisationen mehr vorgesehen sind.

Durch diese Gesetzesrevisionen entsteht ein Übergangsjahr. Es müsste für ein einziges Jahr nach neuen, aufwändigen Lösungen gesucht werden. Die Gemeinde Lauerz hat entschieden, das Übergangsjahr autonom zu lösen und hat unter Einhaltung der einjährigen Kündigungsfrist den Vertrag mit der ZSO Arth-Lauerz per 31.12 2003 gekündigt.

Die Gemeinde Arth wird ebenfalls nach Lösungen suchen, um die notwendigen Zivilschutzaufgaben im Übergangsjahr sicherzustellen. Die Zivilschutzkommission der Gemeinde Arth hat sich bereits mit dem Problem befasst. Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, dem Gemeinderat bis Ende Juni 2003 eine Lösung zu unterbreiten.


6415 Arth, 11. Februar 2003
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)