Bewilligte Bauvorhaben
Betriebsbewilligung
Rechnungsprüfungskommission
Ersatzbeschaffung Verkehrsdienstfahrzeug
Änderung des Wegrodels
Tarifanpassung für Ernstfalleinätze der Schadenwehr
Gemeindeverwaltung an Fasnachtstagen geschlossen

Bewilligte Bauvorhaben

  • Wiget-Forster Karl und Paula, Fischmattweg 24, Arth / Abbruch Bienenhaus und Neubau gedeckter Sitzplatz
  • Schuler-Mettler Franz und Ida, Weiherweg 1, Goldau / Umbau Attikageschoss am Wohnhaus
  • Rigi Bahnen AG, Vitznau / Anbau Lagerraum an Restaurantgebäude auf Rigi-Staffel
  • Wiget Eduard, Rindelstrasse, Arth / Neubau Doppelgarage und Sitzplatzüberdachung
  • LBG Arth-Goldau, Fischmattweg 24, Arth / Neubau Gewerbegebäude in Goldau, Chräbelstrasse 10 / Wichel
  • Garaventa-Betschart Giacomo und Pia, Allerheiligen 20, Rickenbach / Wohnüberbauung mit sechs Wohneinheiten in Goldau, Tennmatt 31
  • Donato Olivieri, Mühlefluo 8e, Oberarth und Daniela Olivieri, Parkstrasse 19, Goldau / Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Oberarth, Heulediweg 20
  • Schuler Gerold und Marion, Obermattli, Walchwil / Anbau Stallgebäude in Oberarth, Badli
  • Waldvogel Ruedi, Schwändiberg, Arth / Abbruch und Neubau Wohnhaus
  • Hospenthal-Arnold Urs, St. Adrian, 6415 Arth / Umbau und Sanierung Wohnhaus

Betriebsbewilligung

Der Gemeinderat hat auf Gesuch hin folgender Person die Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbebetriebes mit der Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke erteilt:

  • Fässler Christa, Café Türlihof, Oberarth

Rechnungsprüfungskommission

Arthur Schilter, Goldau, hat seine Demission als Rechnungsprüfer der Gemeinde Arth bekannt gegeben.
Verträge mit Rigi Bahnen AG betreffend Neubau Bahnhof unterzeichnet [Seitenanfang]

Die Rigi Bahnen AG plant an der Güterstrasse in Goldau den Neubau des neuen Bahnhofes. Sie hat das Plangenehmigungsverfahren beim Bundesamt für Verkehr in Bern eingeleitet. Die entsprechende Ausschreibung erfolgte ordnungsgemäss und wurde in der Gemeinde Arth vom 19. Dezember 2003 bis 2. Februar 2004 öffentlich aufgelegt. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hat die Gemeinde Arth mit der Rigi Bahnen AG zwei Verträge unterzeichnet:

  • Die Rigi Bahnen AG erhält von der Gemeinde Arth als Eigentümerin der Güterstrasse ein Näherbaurecht für das auskragende Dach des neuen Bahnhofs.
  • Der Gemeinderat Arth beabsichtigt, die Verkehrsverhältnisse an der Rigistrasse zu verbessern und zum gegebenen Zeitpunkt mit einem konformen Trottoir auszustatten. Die Rigi Bahnen AG räumt deshalb der Gemeinde Arth an der Rigistrasse (GB 970) ein Kaufrecht für 279 m2 Land ein. Dieses Kaufrecht kann innerhalb von acht Jahren ausgeübt werden. Ein entsprechendes öffentliches Fuss- und Fahrwegrecht wurde im Grundbuch eingetragen.

Änderung des Wegrodels

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Änderungen des Wegrodels vorgenommen. Änderungen haben sich jedoch auch infolge Grenzmutationen und neuen KTN-Nummern ergeben. Aufgrund dieser Sachlage wurde der Wegrodel der Gemeinde Arth einer Revision unterzogen. Dabei ergaben sich neu folgende Änderungen:

  • Verlegung von öffentlichen Wegen mit privater Unterhaltspflicht
    1. Weg Nr. 5 (Wybergliweg, Arth)
      Anpassung auf KTN 55 (Riedmatt) und neue Wegführung auf KTN 56 (Gerzelen)
    2. Weg Nr. 15 (Karrengasse, Arth)
      Anpassung auf KTN 440 und neue Wegführung auf KTN 449
    3. Weg Nr. 34 (Weg im Gebiet Buosingen, Binsenmatt, Goldau; genannt Pilgerweg)
      Anpassung auf KTN 1706 und KTN 1621 sowie neue Wegführung auf KTN 1709 und KTN 1708
  • Neuaufnahme eines öffentlichen Fussweges
    Weg Nr. 17 (Riedmatt, Aulihof, Arth), auf KTN 55 und KTN 53

Die vorstehenden Wegverlegungen und die Neuaufnahme des Weges Nr. 17 sowie das angepasste Verzeichnis der Wege mit neuen KTN-Nummern wurden im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aufgelegt. Die Auflage fand in der Zeit vom 20.12.2003 bis 19.1.2004 statt. Einsprachen sind keine eingegangen. Die betroffenen Grundeigentümer haben schriftlich ihr Einverständnis gegeben.

Tarifanpassung für Ernstfalleinätze der Schadenwehr

Gestützt auf das Reglement über die Schadenwehr der Gemeinde Arth können Aufwendungen der Schadenwehr, soweit rechtlich möglich, dem Verursacher überbunden werden. Als solche gelten zum Beispiel technische Hilfeleistungen, Fehlalarme, Ordnungs- und Wachdienst etc. Über die Entschädigungen solcher Ernstfalleinsätze besteht eine Tarifliste. Diese datierte aus dem Jahre 1995 und war nicht mehr auf dem neuesten Stand. Der Gemeinderat hat deshalb eine Anpassung vorgenommen.

Als Grundlage für die Festlegung der neuen Tarife wurden die bisher bei der Schadenwehr Arth geltenden Ansätze sowie die vom Feuerwehrverband des Kantons Schwyz vorgeschlagenen Tarife herangezogen. Mit der Überarbeitung soll auch eine Angleichung der Tarife zwischen den verschiedenen Schadenwehren des Kantons Schwyz erreicht werden.

Gemeindeverwaltung an Fasnachtstagen geschlossen

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben den ganzen Tag geschlossen:

  • Güdelmontag, 23. Februar 2004
  • Güdeldienstag, 24. Februar 2004


6415 Arth, 10. Februar 2004
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)