Bewilligte Bauvorhaben

  • Curiger AG, Architekturbüro, Goldau / Parkierungsanlagen in Arth, Bahnhofstrasse und Wohnüberbauung Zwygarten
  • Gemeinde Arth, vertreten durch Gemeinderat Arth / Ersatz Meteor-Abwasserleitung in Oberarth, Schöntalweg bis Rigiaa

Betriebsbewilligung

Auf Gesuch hin hat der Gemeinderat folgender Person ab 15. November 2006 die Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbebetriebes mit der Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke erteilt:

  • De Lorenzis Massimiliano, Restaurant/Pizzeria Bären, Centralstrasse 3, Goldau

Aus der Bevölkerungsstatistik

Ende Oktober 2006 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 10’216 Einwohnern.

Darin eingeschlossen sind 2’283 Personen ausländischer Nationalität. Gegenüber dem Vormonat September hat die Bevölkerung um 26 Personen zugenommen.

Senkung der Abwassergebühren

Gemäss gültigem Kanalisationsreglement der Gemeinde Arth haben die Grundeigentümer für

den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen folgende Gebühren zu entrichten:

  1. eine einmalige Anschlussgebühr
  2. jährlich wiederkehrende Benützungsgebühren

Die jährlichen Benützungsgebühren dienen dem Betrieb, Unterhalt und Erneuerung des Kanalisationsnetzes sowie der zentralen Abwasser-Reinigungsanlage. Die Abwasserbeseitigung ist gemäss den gesetzlichen Vorgaben als Spezialfinanzierung in der Gemeinderechnung zu führen. Spezialfinanzierungen sind durch Rechtssatz zweckgebundene Mittel. Der Gemeinderat legt die Gebührenansätze im Sinne des Verursacherprinzips aufgrund des Betriebsergebnisses des GVRZ (Gewässerschutzverband Region Zugersee-KüssnachterseeÄgerisee) und den jährlichen Aufwändungen für das Kanalisationswesen fest.

In den letzten Jahren wurden aufgrund der guten Abschlüsse der Abwasserrechnung laufend Einlagen in die Spezialfinanzierung gemacht. Per 1.1.2005 konnte eine Senkung der Benützungsgebühren vorgenommen werden. Es hat sich herausgestellt, dass die Abwasserrechnung der Gemeinde Arth immer noch über einen Mehrertrag verfügt und demnach die Gebühren nochmals gesenkt werden können. Der Abwasserpreis wird deshalb per 1.1.2007 von heute Fr. 1.40 pro m3 auf Fr. 1.00 pro m3 gesenkt. Die Grundgebühren als weiterer Bestandteil des Abwasserreglementes bleiben unverändert. Die Gebührensenkung ist im Gesamtbudget 2007 der Gemeinde Arth bereits berücksichtigt.