Seit Mitte des 14. Jhs. gehören die Alpweiden der Rigi auf der Schwyzer Seite der UAK.
Am 9.12.1353 kaufen sich die Hofleute von Arth von der Markgräfin von Baden für 200 Mark Silber los. Ein Jahr darauf bestimmt die Gemeinde 21 Männer, welche die sogenannte Gemeinmark (die Bodenallmeind) unter die Kirchgenossen zu verteilen haben. Das restliche Land (Alpen, Wälder und Weiden) wird zum gemeinsam genutzten Korporationsgut erklärt und erhält den Namen «Unterallmeind».
Bis heute gehören der Unterallmeind – neben den Alpen auf der Rigi – Gebiete auf dem Rufiberg, Spitzibüöl und die Fronalp auf dem Stoos.
Unterallmeindsberechtigt sind die Träger von 21 Familiennamen.
Seit 1993 können auch Frauen das Bürgerrecht erlangen.