Denkmalpflege: Nicht nur das Verwaltungsgericht, auch Kulturminister Alain Berset ist wegen der Holzhäuser im Kanton Schwyz gefragt. Je nachdem sei der Weg ans Bundesgericht offen, sagt Walter Eigel.

Jürg Auf der Maur, Bote der Urschweiz

Als Präsident des Schwyzer Heimatschutzes jubeln Sie. Das Verwaltungsgericht hat in Steinen einen Abbruchstopp verfügt. Das ist doch nur ein Zwischenentscheid?

Ich bin persönlich der Ansicht, dass es nicht nur um den Abbruchstopp geht. Es ist wichtig, dass wir rund um die Abbruchverfügungen der beiden Häuser in Steinen die Gelegenheit wahrnehmen und einen Pflock einschlagen können.

Inwiefern?

Es kann doch nicht sein, dass wir jedes Mal vor einem Scherbenhaufen stehen. Der jetzige Baustopp ist wichtig. Viel wichtiger scheint mir aber der runde Tisch. Wir müssen zusammensitzen und diskutieren, wie viele mittelalterliche Holzhäuser wir haben und wie wir mit ihnen umgehen wollen. Sie sind immerhin europäisch einmaliges Kulturgut.

Die Regierung hält nichts von einem runden Tisch. Regierungsrat Michael Stähli hat schon abgewunken.

Mit Verlaub: Wir brauchen die Regierung auch nicht am runden Tisch. Sie steht unter massivem politischem Druck, weil einige Kräfte, beispielsweise bei der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes, die Denkmalpflege am liebsten ganz abschaffen würden. Wir aber können mit Eigentümern, Architekten und Beratern zusammensitzen. Ohne dass wir diesem politischen Druck ausgesetzt sind.

Was wäre das Ziel solcher Gespräche?

Wir müssen Lösungen ausserhalb der politischen Debatte finden und mit jenen reden können, die unserem Anliegen gegenüber offen sind. Es geht nicht darum, dass zwingend alle Häuser erhalten bleiben. Man kann, wie das Restaurant Magdalena in Rickenbach zeigt, Altes mit Neuem kombinieren.

Nochmals: Das Verwaltungsgericht klärt nun eigentlich nur ab, ob der Schwyzer Heimatschutz überhaupt einspracheberechtigt ist. Bisher hat das Gericht das immer verneint.

Genau deswegen haben wir nun auch zwei Verfahren eingeleitet. Zum einen haben wir Schwyzer die Beschwerde ans Verwaltungsgericht gemacht und innert rekordverdächtigen fünf Stunden eine superprovisorische Verfügung bekommen. Diese Verfügung ist nun Gegenstand von weiteren Verhandlungen.

Und das zweite Verfahren?

Das hat der Schweizer Heimatschutz eingeleitet. Wir haben aus dem Fall Nideröst gelernt. Damals hat das Bundesgericht gegen uns entschieden, weil die Beschwerde an den falschen Adressaten ging. Jetzt wenden wir uns, wie es sein muss, an das Eidgenössische Departement des Innern. Es ist also Kulturminister Alain Berset, der über die Abbruchbewilligung verfügen wird. Lehnt er unsere Beschwerde ab, steht uns der Weg zum Bundesgericht offen.

Die Schwyzer Regierung sagt, dass der Fall von Gesetzes wegen klar ist: Die Regierung kann und darf entscheiden.

Es ist das Recht der Regierung, über diese Häuser zu entscheiden. Die Abbruchbewilligung unterliegt jedoch dem Einspracherecht. Deshalb müsste der Regierungsentscheid im Schwyzer Amtsblatt öffentlich aufgelegt werden. Genau das hat die Regierung nicht gemacht. Wir haben per Zufall vom Entscheid gehört.

Wollen Sie denn alle alten Häuser unter Schutz stellen?

Nein, aber es braucht endlich ein Inventar. Bis heute wurde das nicht gemacht. Es braucht die Rechtsmittelbelehrung. Es darf nicht sein, dass die Regierung einfach klammheimlich entscheidet.

Nach zwölf Amtsjahren hat Walter Eigel das Heimatschutz-Präsidium an Isabelle Schwander übergeben. Bild: Erhard Gick

Leben Sie gut mit dem Image des ständigen Verhinderers?

Das sind wir ja nicht. Wir stellen nur die Fragen, ob die jeweiligen Projekte den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Man darf einfach nicht alles überall machen. Wenn das versucht wird, heben wir den Finger.

Nach zwölf Jahren sind Sie als Präsident am Dienstagabend zurückgetreten. Wer übernimmt?

Die Brunnerin Isabelle Schwander wurde zu meiner Nachfolgerin gewählt. Sie ist seit einigen Jahren unsere Hausjuristin und kennt die Dossiers aufs Beste.

Ihr Ratschlag an sie?

Ich muss ihr keine Ratschläge geben. An der Versammlung war auch der Präsident des nationalen Heimatschutzverbandes dabei. Er hat erklärt, dass es verschiedene kantonale Sektionen gibt. Solche, die sich auf Öffentlichkeitsarbeit spezialisiert haben, andere haben die Mitgliederwerbung im Zentrum. Wir orientieren uns an den rechtlichen Vorgaben und berufen uns also auf das Einspracherecht. Das wird auch mit Isabelle Schwander so bleiben.

Der Schwyzer Heimatschutz kapriziert sich tatsächlich auf juristische Auseinandersetzungen. Für viele geht er da viel zu weit.

Wir machen im Kanton Schwyz Einsprachen, weil wir von der Politik auf diese Schiene gedrängt wurden. Wie gesagt: Wir bleiben dabei, versuchen aber, wie jetzt im Fall Steinen, auf einen runden Tisch zu setzen und so ein weiteres Fenster zu öffnen. Wir hoffen damit, in der Bevölkerung die Sensibilität für die Problematik zu schärfen.