Am 18. Juni 2023 ist auf eidg. Ebene über die OECD-Mindestbesteuerung, über das Klimaschutzgesetz und über die Verlängerung gewisser Covid-Massnahmen zu entscheiden.
Beim Bezirk Schwyz ist über die Neuorganisation des Wuhr- und Perimeterwesens zu befinden.
In der Gemeinde Arth geht es um eine Ausgabenbewilligung von 1.5 Mio. Franken für die Planung der Seeuferaufwertung in Arth und um einen Rahmenkredit von 1.6 Mio. Franken für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Gemeindeliegenschaften.
Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 18.6.2023

Bundesvorlagen

JA zum Bundesbeschluss OECD-Mindestbesteuerung
JA zum Klimaschutzgesetz
JA zur Änderung Covid-19-Gesetz

Bezirk Schwyz

JA zur Neuorganisation Wuhr- und Perimeterwesen

Gemeinde Arth

JA zur Ausgabenbewilligung 1.5 Mio. Franken für Planung Seeuferaufwertung
JA zum Rahmenkredit 1.6 Mio. Franken für Photovoltaik auf Gemeindeliegenschaften

Ja zur Mindestbesteuerung internationaler Unternehmen gemäss den Vorgaben der OECD

Die OECD hat für internationale Unternehmen ab einem Umsatz 750 Mio. Euro eine Minimalsteuer vorgegeben. Wenn diese Minimalsteuer von 15 % in einem Staat, welcher Steuern erheben darf, nicht bezogen wird, können die Staaten, wo das Unternehmen auch steuerpflichtig ist, die Differenz einziehen. Die Schweiz sollte deshalb die entsprechenden Unternehmen mit Sitz in der Schweiz mit dieser Minimalsteuer belegen bzw. die Differenz behändigen, weil andernfalls das entsprechende Steuersubstrat von den anderen Staaten eingezogen wird. Der Kanton kann ¾ der Steuereinnahmen behalten, ¼ bekommt der Bund. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja beim Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

Es geht hier um den indirekten Gegenvorschlag zur zurück gezogenen Gletscherinitiative. Das Klimaschutzgesetz bezweckt die Minderung der Treibhausgasemissionen, die Anpassung an und den Schutz vor den Folgen der Klimaerhitzung und die Ausrichtung der Finanzmittelflüsse auf eine emissionsarme und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähige Entwicklung. Es handelt sich um ein Rahmengesetz. Es gibt in erster Linie Ziele und Zwischenziele vor, welche technisch und wirtschaftlich tragbar sind. Wie die Ziele erreicht werden, ist im Rahmen weiterer Gesetze festzulegen. Zudem legt der Gegenvorschlag folgende Massnahmen fest:

  1. Netto-Null-Fahrpläne für Unternehmen und Innovationsförderung,
  2. Impulsprogramm für Heizungsersatz und Energieeffizienz (Dekarbonisierung).

Mit den vorgesehenen Massnahmen kann die Auslandabhängigkeit der Energieversorgung reduziert und die eigene Energieversorgung sowie die inländische Wirtschaft gestärkt werden. Die Gegenkampagne ist krass irreführend und hat nichts mit der Realität zu tun. Es werden keine Verbote ausgesprochen. Er wird nur mit Anreizen gefördert. Deshalb Ja zum Klimaschutzgesetz.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Ausgewählte Bestimmungen des grösstenteils bis 31. Dezember 2022 befristeten Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) sollen bis Ende Juni 2024 verlängert werden, damit bewährte Handlungsinstrumente und eingespielte Mechanismen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie, insbesondere in den Wintermonaten 2023 und 2024, weiterhin zur Verfügung stehen. Es geht dabei u.a. um die allfällige Weiterführung des Covid-Zertifikates und des Kontakt-Tracings, welche u.U. Reisevoraussetzungen in andere Staaten darstellen können. Auch sollen die Kantone weiterhin meldepflichtig sein für die Bestände von Heilmitteln und von Schutzausrüstungen. Schliesslich soll auch weiterhin eine gesetzliche Grundlage bestehen für Massnahmen im Ausländerbereich, was insbesondere für die Grenzgänger wichtig sein kann. All diese bis 30. Juni 2024 befristeten Bestimmungen stellen eine sinnvolle Vorkehrung dar. Deshalb Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Ja zur Neuorganisation Wuhr- und Perimeterwesen

Das bisherige System des Wuhr- und Perimeterwesens ist kompliziert und aufwändig angesichts der vielfältigen gesetzlichen und technischen Anforderungen an die Hochwasserschutzprojekte. Für viele Bäche besteht noch keine Wuhrkorporation. Der ursprüngliche Gedanke der Selbsthilfeorganisation kann nur noch teilweise umgesetzt werden. Neu soll der Bezirk Schwyz alle Aufgaben und die gesamte Finanzierung der Wuhrkorporationen übernehmen, womit der Bezirk Schwyz mit jährlich 1.1 Mio. Franken belastet wird. Im Gegenzug entfällt im gleichen Mass der Perimetereinzug bzw. die Unterhaltslast der Grundeigentümer. Für den Gewässerunterhalt soll weiterhin ein Wuhrmeister mit lokalen Kenntnissen verantwortlich sein. Mit dieser Neuorganisation des Wuhr- und Perimeterwesens wird der Hochwasserschutz flächendeckend einheitlich und effizient gewährleistet. Deshalb ja zu dieser sinnvollen Neuerung.

Ja zur Ausgabenbewilligung für 1.5 Mio. Franken zur Planung der Seeuferaufwertung

Die Seeuferbefestigungen in Arth haben grösstenteils das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen saniert werden. Im Zuge dieser auf jeden Fall nötigen Sanierung des Seeufers ist die Nutzung des öffentlichen Raumes in den Seeuferbereichen „Naberi“ und „Brüezigen“ zu verbessern. Es soll hier eine eigentliche Seeuferaufwertung für die Bevölkerung geben, wofür zusammen mit der Seeufersanierung ein Projektierungskredit von 1.5 Mio. Franken erforderlich ist. Die Sanierung des Seeufers ist nötig und die Seeuferaufwertung ist angebracht. Deshalb ja zur Ausgabenbewilligung von 1.5 Mio. Franken für die Projektierung der Seeuferaufwertung in Arth.

Ja zum Rahmenkredit von 1.6 Mio. Franken für die Photovoltaikanlagen auf den Gemeindeeigenen Liegenschaften

Die Gemeinde Arth besitzt noch einige Liegenschaften, welche für Photovoltaikanlagen geeignet wären. Auf den entsprechenden Dachflächen könnten ca. 4‘600 m2 Photovoltaikmodule installiert und damit jährlich bis zu 570‘000 kWh Strom produziert werden. Mit einem bis 2030 gültigen Rahmenkredit können die entsprechenden Installationen mit allfälligen Sanierungsmassnahmen koordiniert und es kann auf veränderte Marktsituationen oder auf neue Technologien reagiert werden. Mit den geplanten Photovoltaikanlagen sollte gemäss den aktuellen Prognosen ein jährlicher Nettoertrag für die Gemeinderechnung möglich sein. Die Gemeinde Arth sollte zudem mit gutem Vorbild dazu beitragen, dass die Energieabhängigkeit vom Ausland reduziert werden kann. Deshalb ja zum Rahmenkredit von 1.60 Mio. Franken für die Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften.