Der Standort Inseli, Kirchmattli, Arth, ist mit Schadstoffen belastet. Er muss saniert werden.

Auf dem Areal Inseli, Kirchmattli, in Arth ist seit längerem der Bau von drei Mehrfamilienhäusern geplant. Die Baubewilligung dazu ist erteilt, doch die Bauarbeiten sind durch die Bauherrschaft eingestellt worden. Im Rahmen von Baugrundsondierungen kam sehr verschmutzte Auffüllung zum Vorschein. Für die betroffenen Parzellen bestand bis zu diesem Zeitpunkt kein Eintrag im Kataster der belasteten Standorte. Untersuchungen haben ergeben, dass es sich um eine ehemalige Deponie von Hausmüll handeln muss.

Die Ergebnisse der Historischen Altlasten Voruntersuchung weisen auf eine massive Schadstoffbelastung hin. Die Ablagerungen im Gebiet Inseli, Kirchmattli (dorfseits der Rigiaa) sind ca. 1950 bis 1956 erfolgt. Der ehemalige Ablagerungsstandort wird zu einem grossen Teil von der Rigiaa umflossen.

Sanierungsbedürftigkeit

Das kantonale Amt für Umweltschutz beurteilt den Standort aufgrund der Altlasten-Voruntersuchung als sanierungsbedürftig. Ziel einer Sanierung ist die Beseitigung der Einwirkungen oder der konkreten Gefahr solcher Einwirkungen, die zur Sanierungsbedürftigkeit geführt haben. Angesichts der exponierten Lage des belasteten Standorts ist eine blosse Sicherung in Frage gestellt. Als mögliche Sanierungsmassnahme bleibt die Beseitigung der vorhandenen umweltgefährdenden Stoffe.

Seebad Arth

Die regelmässig entnommenen Wasserproben aus dem Zugersee haben keine Hinweise auf eine Verschmutzung des Zugersees durch die ehemalige Deponie gegeben. Die vor wenigen Tagen angelaufene Badesaison im Seebad Arth ist nicht in Gefahr.

Trinkwasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung (Wasserwerk Arth oder Private) wird vom belasteten Standort nicht tangiert. Es besteht keine Gefährdung, weder für Mensch, Tier oder Umwelt.

Zuständigkeit

Die Pflicht zur Sanierung eines belasteten Standorts ist im Umweltschutzgesetz geregelt. Danach sorgen die Kantone dafür, dass Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen. Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen sind vom Inhaber eines belasteten Standorts durchzuführen. Inhaber einer Altlast ist in aller Regel der aktuelle Eigentümer des Grundstückes, auf welchem sich die Altlast befindet. Die Behörde (Amt für Umweltschutz) legt in einer Sanierungsverfügung die abschliessenden Ziele, Massnahmen, Kontrollen sowie die Fristen fest. Die Bauherrschaft ist sehr daran interessiert, mit den Sanierungsarbeiten möglichst bald beginnen zu können.

Haftung, Kosten

In erster Linie trägt die Kosten, wer die Sanierung durch sein Verhalten verursacht hat. Sind mehrere Verursacher beteiligt, so tragen sie die Kosten entsprechend ihren Anteilen an der Verursachung. Massgebend ist zudem, ob schuldhaft oder schuldlos gehandelt wurde. Aussagen zum Standort Inseli, Kirchmattli, wer letztendlich als Mitverursacher in Frage kommt und wer welche Verantwortung und damit auch welche Kostenanteile zu tragen hat, können nach heutigem Kenntnisstand noch nicht gemacht werden. Auch sind zurzeit Abklärungen im Gange, ob vom Bund nach der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) eine finanzielle Unterstützung erwartet werden kann. Die prozentuale Aufteilung der Kosten wird vom Amt für Umweltschutz im Kostenteiler festgelegt. Ist ein Verursacher zahlungsunfähig oder nicht auffindbar, hat das zuständige Gemeinwesen deren Kostenanteil (Ausfallkosten) zu übernehmen.

Für den Gemeinderat ist im Moment ungewiss, in welchem Ausmass die Gemeinde Arth als Mitverursacher (Deponieren von Hausmüll) kostenpflichtig wird oder allenfalls Ausfallkosten zu übernehmen hat. Die Bevölkerung wird weiter auf dem Laufenden gehalten, wenn neue Erkenntnisse bekannt sind.

Gemeinderat Arth