Zu «Körperliche Unversehrtheit mehr schützen?» vom 21. Mai

Die Aussage von Matthias Kessler, es habe in der Schweiz noch nie eine Impfpflicht gegeben, ist falsch. Im Februar 2024 hat der Bundesrat bestätigt, dass er an einer Covid-19-Impfpflicht für Elitesoldaten festhält. Die Schweizer Armee und der Bundesrat verhängen eine Impfpflicht, aber im Abstimmungsbüchlein erdreist sich der Bundesrat, zu behaupten, es gebe keine solche Impfpflicht.

Hier nur ein kleiner Auszug aus den verschiedenen Impfpflichten: Schon im 19. Jahrhundert gab es in der Schweiz Kantone, die eine Impfpflicht einführten. So der Kanton Thurgau bereits 1806 mit einer Schutzblattern-Impfung. 1923 erliess der Bundesrat eine Impfpflicht für die Pockenimpfung. Ein weiteres Mal im Mai 1940. Im Juni 1944 machte ein weiterer Bundesratsbeschluss die Impfung für Säuglinge und Kinder verpflichtend. Beide Beschlüsse wurden im November 1948 wieder aufgehoben. Die Pockenimpfung blieb aber in einigen Kantonen obligatorisch. Zurzeit gibt es immer noch zwei Kantone mit einer Impfpflicht: Genf und Neuenburg schreiben eine «vaccination obligatoire» für Diphtherie bei Kindern vor.

Noch gravierender als eine direkte Impfpflicht war aber der indirekte Impfzwang, der in der Corona-Zeit auf die Bevölkerung ausgeübt würde. Wie Matthias Kessler stellen sich leider viele Parteien und Politiker gegen die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», obwohl sie «Freiheit» zuoberst im Parteiprogramm nennen und liebend gerne auf ihre Wahlplakate pinseln.

Ich hoffe, dass die Stimmbürger sich bei den nächsten Wahlen daran erinnern, wer sich alles gegen die Freiheit gestellt hat und wer sich dafür einsetzt.


Josef Ender