“So nicht!”

Die Sammel- und Einzeleinsprache “Kantonaler Nutzungsplan Buswendeschlaufe” wurde abgewiesen, trotz Verletzung des Gewässerschutzgesetzes.

Wir machen weiter!

Und reichen Beschwerde beim Regierungsrat ein.

In der Verfügung bestätigt das Baudepartement sogar:

“Die Tangierung des Gewässerraums des Zugersees sowie geringfügig auch des Zugersees selbst ist unbestritten”

Trotzdem halten sie an der Buswendeplattform mit einer Gesamtlänge von 110m im Gewässerraum fest. Auf einer Länge von 18m ragt diese sogar bis zu 3 Meter in den Zugersee hinein!

Es gibt alternative Standorte, bergseitig 350m weiter Richtung Walchwil.


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