Medienmitteilung

Alle Verfahren wegen der Corona-Kundgebung 2020 in Lachen SZ sind somit eingestellt oder es gab einen Freispruch

Das Bezirksgericht March hat nun auch den Satiriker Andreas Thiel freigesprochen. Thiel war angeklagt wegen Verstosses gegen die Maskenpflicht ausserhalb seiner Rede. Die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 1’291.10 und die Entschädigung für den Verteidiger in Höhe von CHF 4’137.10 gehen zu Lasten der Staatskasse. Verteidiger war wiederum Rechtsanwalt Oswald Rohner aus Einsiedeln, dem das Urteil heute zugestellt wurde. Der Anwalt hatte in der Verhandlung vom 21.06.2022 klargestellt, dass für Thiel als Redner keine Maskenpflicht bestand und der Beschuldigte darüber hinaus nicht Teilnehmer der Kundgebung war.

Das Urteil enthält keine Begründung; eine solche wird nur ausgestellt, wenn dies ein Verfahrensbeteiligter verlangt oder ein Rechtsmittel dagegen erhoben wird.

Mit diesem Urteil sind alle Verfahren im Zusammenhang mit der Kundgebung eingestellt oder es gab Freisprüche, die aber noch nicht rechtskräftig sind.

  • Gegen acht Redner, darunter Nationalrat Pirmin Schwander, wurden polizeiliche Ermittlungen wegen Nichttragens einer Maske während der Rede durchgeführt und in mehreren Fällen davon Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
  • Gegen Josef Ender und René Bünter, die von der Staatsanwaltschaft als Organisatoren angeklagt waren, wurden polizeiliche Ermittlungen wegen «mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen» durchgeführt und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
  • Nachdem aufgrund einer Beschwerde des «Aktionsbündnis Urkantone» das Schwyzer Verwaltungsgericht die Maskenpflicht für Redner für unrechtmässig erklärt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft alle diesbezüglichen Verfahren ein.
  • Nur gegen Andreas Thiel wurde das Verfahren weitergeführt mit der Behauptung, er hätte ausserhalb seiner Rede an der Kundgebung ohne Maske teilgenommen. Das Verfahren endete mit Freispruch.
  • Gegen Josef Ender und René Bünter wurde das Strafverfahren durchgeführt und endete mit Freispruch.

Die Verfahrenskosten und Anwaltsentschädigungen in den Verfahren gegen Ender, Bünter und Thiel betragen allein schon Fr. 19’680, die zu Lasten der Steuerzahler gehen.

Verantwortlich ist Sicherheitsdirektor Huwyler

Wie Nationalrat Pirmin Schwander damals sagte, zielte die Kriminalisierung der Redner darauf ab, kritische Geister mundtot zu machen. Urheber und somit hauptverantwortlich für die Verfahren ist der Schwyzer Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Herbert Huwyler, der sich als Scharfmacher präsentierte und bei solchen friedlichen Kundgebungen explizit mit aller Härte durchgreifen wollte. In der Folge der Kundgebung in Lachen wurden durch völlig überrissene Auflagen politische Versammlungen (wie z. B. in Einsiedeln) verhindert. Das Ziel der Verfahren war die Behinderung der politischen Kommunikation, um den Widerstand der Bevölkerung gegen die unverhältnismässigen und unrechtmässigen Corona-Massnahmen zu unterdrücken.

Anwalt: Eine Klatsche für Staatsanwaltschaft und Schwyzer Regierung

Rechtsanwalt Oswald Rohner sagte zu den Freisprüchen: «Ein Sieg für die Freiheitskämpfer, ein kleiner Schritt auf dem Weg zurück zum Rechtsstaat. Eine Klatsche für die Staatsanwaltschaft und die Schwyzer Regierung, welche die Staatsanwaltschaft für die Verfolgung und Kriminalisierung friedlicher und freiheitsliebender Bürger missbraucht hat.»

Aktionsbündnis Urkantone
Josef Ender, Präsident

Dokumentation der Kundgebung auf unserer Webseite: Kundgebung Lachen