EDITORIAL

Das am 15. Mai zur Abstimmung gelangende „Filmgesetz“ will Qualitätsmängel mit noch mehr Geld zuschütten und private Streaminganbieter wie auch deren Konsumenten bevormunden.

Roland Lutz, SVP-Kantonsrat, Erziehungsrat, Einsiedeln

Bereits heute wird das heimische Filmschaffen jährlich mit 130 Mio. aus Steuern und Gebühren gestützt. Jetzt erhofft sich die Branche – je nach Quelle – noch weitere 18 – 30 Mio. pro Jahr aus der „Lex Netflix“. Das ist der Coup: Man will bei den Streaminganbietern den Wettbewerb einschränken, indem dem Zuschauer Filme aufgezwungen werden, die er gar nicht sehen will. Davon gibt es schon genug. Das Vorhaben ist ein Eingriff in die Wahlfreiheit des privaten Anbieters als auch des Konsumenten. Beim Fernsehen geht das nicht so einfach, denn es kann um- oder abgeschaltet werden. Im Kino ebenso wenig – man geht erst gar nicht, wenn der Film nicht interessiert.

Es liegt wohl nicht nur am Geld, dass heimische Filmschaffende in den meisten Fällen am Markt vorbeiproduzieren. Über 90 Prozent der Filme interessieren bestenfalls ein Nischenpublikum. Da ist viel Selbstverwirklichung mit im Spiel, die sich die Künstler gerne von anderen finanzieren lässt. 2019 lockten lediglich 2 CH-Filme (von insgesamt 316) mehr als 100’000 Besucher ins Kino. Das spricht wohl für sich.

Überdies: Die Kriterien für die staatliche Förderung sind höchst fragwürdig. Besonders absurd: Es gelten keinerlei Anforderungen an Qualität und Nachfrage.

Ich empfehle Ihnen die Vorlage abzulehnen.