Seit Montag, 23. März werden alle Primarschulkinder der Gemeindeschulen Arth-Goldau im Fernunterricht beschult, nachdem der Bundesrat am 13. März beschlossen hat, den Präsenzunterricht in der Volksschule per 16. März zu verbieten.


Von Marc Neuenschwander, Schulleiter Arth

In der ersten Woche nach dem Entscheid plante die Lehrerschaft mit Hochdruck den anstehenden Fernunterricht. Hierbei galt es, die Vorgaben der Schulleitung und der kantonalen Behörden einzuhalten. Der Fernunterricht soll demnach auf allen Schulstufen zeitlich wie inhaltlich definiert und zwischen den Lehrpersonen abgesprochen sein. Der zeitliche Umfang der erteilten Aufträge variiert zwischen einer Lektion pro Halbtag (Unterstufe) bis hin zu zwei Lektionen pro Halbtag (Mittelstufe II). Obligatorische Aufgaben sollen nur in den Promotionsfächern erteilt werden. Die Ausführung der Arbeiten soll von den Lehrpersonen überprüft, jedoch keinesfalls benotet werden. Das Prüfungsreglement ist während des Fernunterrichtes ausser Kraft gesetzt. Mittlerweile werden auch die Kindergartenkinder wöchentlich mit neuen Aufträgen bedient, welche sie zu Hause selbständig oder mit der Hilfe von Mami oder Dädi ausführen können.

Die Erteilung der Arbeitsaufträge an die Schülerschaft erfolgt je nach Schulstufe analog (Briefpost oder persönliche Zustellung der Arbeiten in den Milchkasten) oder digital per Mail, Telefon/WhatsApp und über die bereits vor der Krise eingesetzten und den Schülerinnen und Schülern bekannten Lernplattformen. In der ersten Phase des Fernunterrichtes wurden den Schulkindern verschiedene Zeitfenster angeboten, an welchen sie das benötigte Schulmaterial einmalig in der Schule abholen konnten. Die langjährige Erfahrung der Gemeindeschulen Arth-Goldau mit dem Einsatz von digitalen Lernmedien, unter anderem als Projektschulpartner der pädagogischen Hochschule Schwyz, war in diesem Zusammenhang sehr hilfreich.

Fernunterricht in der Klasse von Matthäus Carlen, Primarlehrer MS2 Arth

Seit knapp eineinhalb Wochen unterrichtet der Primarlehrer Matthäus Carlen seine Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht. Nebst anfänglichen Problemen mit der Lernplattform aufgrund sehr vieler Zugriffe und Überlastung des Programms, kann Matthäus Carlen mittlerweile viele positive Effekte des Fernunterrichts benennen. Die Motivation der Schüler sei durchwegs sehr hoch und man spüre deutlich, dass die Kinder gewillt sind, auch in dieser ausserordentlichen Situation etwas lernen zu wollen.

Der erfahrene Lehrer ist während den üblichen Schulzeiten und oft darüber hinaus gleichzeitig auf mehreren Kanälen, sei es per Mail, Telefon, WhatsApp, Padlet, SMS oder der Lernplattform Learningview für seine Schüler erreichbar. Dies erfordert grosses Organisationstalent und vor allem viel Präsenzzeit an den digitalen Geräten. Dabei vermisst er vor allem den persönlichen Kontakt zu seinen Schülerinnen und Schülern. Mehrmals pro Woche erhält seine Klasse auch Anweisungen per Videobotschaft. Die Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Elternhaus sei viel intensiver als beim herkömmlichen, regulären Präsenzunterricht. Rückmeldungen zu eingereichten Aufgaben an seine Schülerinnen und Schüler seien sehr zeitintensiv und ständig erreichen ihn zeitgleich Anfragen auf den verschiedenen Kanälen. Summa summarum hält Matthäus Carlen fest, dass einige Wochen Fernunterricht der schulischen Laufbahn eines Schulkindes sicherlich keine Nachteile mit sich bringen werden, eher im Gegenteil, sie sind um eine wertvolle Erfahrung reicher. Einen persönlichen Vorteil sieht er aber dennoch; während der ganzen Fernunterrichtszeit musste er noch keine Streitigkeiten unter den Kindern nach der Pause schlichten. Dennoch freut sich der 5.-Klasslehrer wieder auf die Zeit, wenn er seine geschätzte Klasse, hoffentlich möglichst bald, wieder in seiner Schulstube begrüssen darf.

Notbetreuung steht

Für diejenigen Familien, welche die Betreuung nicht eigenverantwortlich organisieren können, besteht für gesunde Schülerinnen und Schüler der Gemeindeschulen Arth Goldau seit dem 23. März ein kostenloses Betreuungsangebot. Dieses Angebot ist ein Notangebot, beispielweise für Erziehungsberechtigte, die in Gesundheitsberufen oder sonstigen systemrelevanten Betrieben arbeiten und eine Betreuung nicht organisieren können. Grosseltern sollen explizit keine Betreuungsaufgaben wahrnehmen müssen. Ausser für an der Schule betreute Schülerinnen und Schüler bleibt das Schulareal grundsätzlich geschlossen.

Der Antrag für die Notbetreuung kann auch weiterhin auf der Homepage der Schule (arth.ch/bildung) heruntergeladen werden.

Matthäus Carlen bei der Arbeit in seinem «digitalen Klassenzimmer»

Lernplattform Learningview, farbige Kacheln sind Aufträge an Schülerinnen und Schüler