An der Vorstandssitzung der FDP Arth-Oberarth-Goldau vom 26. August 2022 wurden die Parolen für die Volksabstimmungen vom 25. September 2022 gefasst. Das Stimmvolk entscheidet über drei Bundesvorlagen: die Massentierhaltungsinitiative, die Stabilisierung der AHV sowie Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Alle Parolen wurden einstimmig gefasst.
Die eidgenössische Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» zielt darauf ab, die Massentierhaltung als tierunwürdig zu definieren. Die Vorschriften für die Unterbringung, die Pflege, den Zugang ins Freie und die Schlachtung würden durch die Annahme der Initiative massiv eingeschränkt werden. Soll die Initiative angenommen werden, wird auch die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus dem Ausland davon betroffen sein. Die Versorgungssicherheit sowie die Konsumfreiheit sei dabei stark tangiert. Die Nein-Parole wurde einstimmig gefasst.
Des Weiteren wurde die Reform der Altersvorsorge AHV 21 thematisiert. Die Reform AHV 21 besteht aus zwei Teilen: die Änderung des AHV-Gesetzes und die Änderung der Bundesverfassung aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Über den ersten Teil wird aufgrund des von der Linken und den Gewerkschaften ergriffenen Referendums abgestimmt und über den zweiten Teil, weil eine Verfassungsänderung dem obligatorischen Referendum unterliegt. Die Hauptpunkte der AHV 21 beinhalten die Harmonisierung des Referenzalters zwischen Mann und Frau, Ausgleichsmassnahmen für Frauen, sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Reform stabilisiert die staatliche Vorsorge für die kommenden Jahre für jung und alt, Frau sowie Mann. Die FDP AOG beschliessen die Ja-Parole.
Folgend wurde die Reform der Verrechnungssteuer diskutiert. In der Schweiz unterliegen Anleihezinsen einer hohen Verrechnungssteuer von 35%, was bedeutet, dass Investoren, Schweizer oder Ausländer, Privatperson oder Institution, nur 65% der Zinserträge erhalten und dann die restlichen 35% bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückfordern müssen. Schweizer Investoren können durch bürokratischen Aufwand die Verrechnungssteuer bei der eidgenössischen Steuerverwaltung zurückfordern. Ausländische Investoren erhalten auch nur 65% der Zinsanleihe direkt und je nach Herkunftsland erhalten diese nicht die ganzen 35% der Verrechnungssteuer zurück. Dieser finanzielle und bürokratische Mehraufwand macht Investition in Schweizer Unternehmen vor allem für ausländische Investoren unattraktiv. Die Reform reduziere die Bürokratie sowie könne Investitionsanreiz geschaffen werden. Die einstimmige Ja-Parole wurde gefasst.
Abschliessend wurde die Wahlempfehlung für die kommenden Regierungsratswahlen gefasst. Der von der FDP Kanton Schwyz gestellte Kandidat, Damian Meier, wird auch von der FDP AOG empfohlen.
Meier ist seit 2014 Kommandant der Kantonspolizei Schwyz und führt als solcher das Korps mit seinen mehr als 330 Mitarbeitenden. Davor war der ausgebildete Lehrer und studierte Jurist als Chef der Verkehrspolizei der Kantonspolizei Uri sowie der Bereitschafts- und Verkehrspolizei tätig gewesen. Auch politisch ist der 48-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. Unter anderem sass er von 1995 bis 2008 für die FDP im Luzerner Kantonsrat. Als Mitglied der Regierung will sich Meier für einen schlanken Staat und gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einsetzen und die Familien in den Mittelpunkt stellen. Er selbst ist Vater von vier Töchtern im schulpflichtigen Alter.
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