{"id":62,"date":"1998-11-18T10:55:02","date_gmt":"1998-11-18T09:55:02","guid":{"rendered":"http:\/\/cvp.arth-online.ch\/?p=62"},"modified":"1998-11-18T10:55:02","modified_gmt":"1998-11-18T09:55:02","slug":"auch-beim-getreide-soll-der-freie-markt-gelten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/auch-beim-getreide-soll-der-freie-markt-gelten\/","title":{"rendered":"Auch beim Getreide soll der freie Markt gelten"},"content":{"rendered":"<p><em>von Anton Eberhard, CVP-Nationalrat, Merlischachen (SZ)<\/em><\/p>\n<p><strong>Wie im gesamten Agrarsektor soll auch beim Getreide der freie Markt spielen. Eingriffe des Bundes werden schrittweise abgeschafft.<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Volksabstimmung am 29. November 98 zum Getreideartikel geht es darum, den bisher staatlich durchregulierten inl\u00e4ndischen Getreidemarkt zu liberalisieren. Mit dem neuen Getreideartikel, der als \u00dcbergangsl\u00f6sung nur bis zum Jahr 2003 in Kraft bleibt, sollte der \u00dcbergang in eine freie Marktordnung f\u00fcr die Betroffenen verkraftbar sein.<\/p>\n<p>Stimmen Volk und St\u00e4nde der Verfassungs\u00e4nderung zu, so gilt im Getreidemarkt sp\u00e4testens ab dem 1. Januar 2004 grunds\u00e4tzlich der freie Markt, als einziger Staatseingriff bleibt ein WTO-konformer Grenzschutz. Preise, Mengen, Sorten und Qualit\u00e4ten sollen durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden und nicht mehr wie heute durch den Staat.<\/p>\n<p>Bisher hatte die Verfassung den Bund aus Gr\u00fcnden der Ern\u00e4hrungssicherheit verpflichtet, den Anbau, die Verarbeitung und die Vorratshaltung von Brotgetreide sicherzustellen. Solche drastischen Markteingriffe sind nicht mehr n\u00f6tig, weil die Schweizer Bauern heute weit mehr Brotgetreide produzieren als im Inland ben\u00f6tigt wird.<\/p>\n<p>In der \u00dcbergangsphase senkt der Bund die Preise in drei Schritten bis zum Jahr 2003. Heute bezahlt er rund 90 Franken pro hundert Kilogramm Brotgetreide. Nach drei Jahren wird das Preisniveau jenem des Auslandes angepasst sein, n\u00e4mlich noch rund 60 Franken pro hundert Kilogramm. Dadurch stellt der Bund sicher, dass im Jahr 2003 der freie Markt definitiv eingef\u00fchrt, der inl\u00e4ndische Preis nicht zu hoch und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit nicht gef\u00e4hrdet ist. Mit den Direktzahlungen sollte es in guten Lagen f\u00fcr die Getreideproduzenten m\u00f6glich sein, die Einkommensverluste aufzufangen.<\/p>\n<p>Die Preissenkungen kommen tendenziell schlie\u00dflich den Konsumentinnen und Konsumenten zugute, weil Brot und andere Nahrungsmittel wie Fleisch billiger werden. Massiv d\u00fcrften die Preisnachl\u00e4sse allerdings nicht ausfallen. Beim Brot beispielsweise machen die Getreidekosten nur rund 14 Prozent des Konsumentenpreises aus.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Landwirtschaft sind die voraussichtlichen Folgen unterschiedlich. Die Getreideproduzenten m\u00fcssen mit Einnahmeeinbussen und dem Verlust von Marktanteilen im Inland rechnen. Die Produzenten geraten dadurch unter einen verst\u00e4rkten Rationalisierungsdruck. Die Getreideproduktion in der Schweiz d\u00fcrfte insgesamt reduziert werden und sich schwergewichtig aus dem Berg- und H\u00fcgelgebiet in die eigentlichen Ackerbauregionen zur\u00fcckziehen. Als Tierproduzenten werden die Bauern dagegen von der Reform tendenziell profitieren, da die sinkenden Futtermittelpreise die Produktionskosten senken helfen. Mit wenig Begeisterung hat die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbandes die Ja Parole beschlossen, man ist aber \u00fcberzeugt, dass wie im \u00fcbrigen Agrarbereich, auch im Getreidesektor die eingeleiteten Reformen zu Ende zu f\u00fchren sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Anton Eberhard, CVP-Nationalrat, Merlischachen (SZ) Wie im gesamten Agrarsektor soll auch beim Getreide der freie Markt spielen. Eingriffe des Bundes werden schrittweise abgeschafft. Bei der Volksabstimmung am 29. November 98 zum Getreideartikel geht es darum, den bisher staatlich durchregulierten inl\u00e4ndischen Getreidemarkt zu liberalisieren. 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