{"id":543,"date":"2008-01-17T20:40:22","date_gmt":"2008-01-17T19:40:22","guid":{"rendered":"http:\/\/cvp.arth-online.ch\/?p=543"},"modified":"2008-01-17T20:40:22","modified_gmt":"2008-01-17T19:40:22","slug":"einbuergerungen-ins-amtsblatt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/einbuergerungen-ins-amtsblatt\/","title":{"rendered":"Einb\u00fcrgerungen ins Amtsblatt"},"content":{"rendered":"<p>Die CVP des Kantons Schwyz lanciert eine Gesetzesinitiative zur Ab\u00e4nderung des kantonalen B\u00fcrgerrechtsgesetzes, wonach die Einb\u00fcrgerungswilligen zu Beginn des Verfahrens im Amtsblatt ausgeschrieben werden sollen. Innert 20 Tagen soll jedermann zu den Einb\u00fcrgerungsgesuchen Einw\u00e4nde und Bemerkungen zu Handen des Gemeinderates machen k\u00f6nnen. Mit diesem konstruktiven Vorschlag kann die Bev\u00f6lkerung bei den Einb\u00fcrgerungen schon fr\u00fch mitreden. Pannen und Leerl\u00e4ufe k\u00f6nnen verhindert werden. Mit im Inititativkomittee sind der Goldauer Kantonsrat Adrian Dummermuth und Bruno Beeler, Goldau, Vizepr\u00e4sident der CVP des Kantons Schwyz.<\/p>\n<h2>Ausgangslage<\/h2>\n<p>Im heutigen Einb\u00fcrgerungsverfahren im Kanton Schwyz kann die Bev\u00f6lkerung fr\u00fchestens an der Gemeindeversammlung mitwirken. Dann sind die offiziellen Abkl\u00e4rungen \u00fcber die Einb\u00fcrgerungswilligen abgeschlossen und der Gemeinderat hat seinen Antrag in der Vorlage f\u00fcr die Gemeindeversammlung bereits gestellt. Wer nun zu einem Gesuch etwas sagen will, kann sich erst an der Gemeindeversammlung konkret \u00e4ussern.<\/p>\n<h2>Abkl\u00e4rungen des Gemeinderates sind immer unvollst\u00e4ndig<\/h2>\n<p>In verschiedenen Gemeinden gab es F\u00e4lle, bei welchen der Gemeinderat f\u00fcr seinen Antrag gewisse Fakten \u00fcber einen Einb\u00fcrgerungswilligen nicht gekannt und deshalb auch nicht abgekl\u00e4rt hatte. Ein Mitb\u00fcrger hat dann an der Gemeindeversammlung einen konkreten Einwand gegen die Einb\u00fcrgerung erhoben. Der Gemeinderat war im fraglichen Moment \u00fcberfragt.<\/p>\n<p>Es liegt in der Natur der Sache, dass die Abkl\u00e4rungen und Erhebungen des Gemeinderates oder einer vorberatenden Kommission \u00fcber die Einb\u00fcrgerungswilligen immer unvollst\u00e4ndig sind. Gerade in gr\u00f6sseren Gemeinden leben m\u00f6gliche Einb\u00fcrgerungswillige relativ anonym. Auch werden sich die Gesuchsteller bei den Beh\u00f6rden naturgem\u00e4ss nur von der positiven Seite zeigen und m\u00f6glicherweise die gew\u00fcnschten Antworten nur vorgaukeln.<\/p>\n<h2>Informationsdefizite aufgrund des Datenschutzes<\/h2>\n<p>Aus Datenschutzgr\u00fcnden kann es vorkommen, dass Informationen, welche f\u00fcr den Einb\u00fcrgerungsantrag des Gemeinderates wichtig sein k\u00f6nnten, nicht oder nicht einfach zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n<h2>B\u00fcrgerrecht nicht leichtfertig vergeben<\/h2>\n<p>Es ist deshalb angebracht, die Bev\u00f6lkerung in das Einb\u00fcrgerungsverfahren einzubeziehen, bevor der Gemeinderat den Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung gestellt hat. Die Bev\u00f6lkerung soll schon zu Beginn der Abkl\u00e4rungen im Sinne einer Mitwirkung einbezogen werden. Wir k\u00f6nnen und d\u00fcrfen es uns nicht leisten, das B\u00fcrgerrecht leichtfertig zu vergeben. Wer ins B\u00fcrgerrecht aufgenommen werden will, soll s\u00e4mtliche relevanten Kriterien nach einer umfassenden und m\u00f6glichst vollst\u00e4ndigen Abkl\u00e4rung erf\u00fcllen. Dabei soll es nichts zu vertuschen oder zu verheimlichen geben, was f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung relevant sein kann (z.B. fehlende Integration durch Verhalten, welches unsere Gesellschaft nicht toleriert [Bef\u00fcrworter von Zwangsheirat; Bef\u00fcrworter von Blutrache; etc.]; schlechter Leumund ausserhalb der Gesuchsgemeinde; etc.). Tadellose B\u00fcrgerrechtsbewerber haben durch die Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung nichts zu bef\u00fcrchten. Wer etwas zu bef\u00fcrchten hat, sollte auch nicht eingeb\u00fcrgert werden.<\/p>\n<h2>Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung zu Beginn der Abkl\u00e4rungen<\/h2>\n<p>Die Einb\u00fcrgerungsgesuche sollen gemeindeweise im Amtsblatt publiziert werden, und zwar unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Wohnsitzdauer in der Schweiz. Diese Angaben garantieren die erforderliche Individualisierung der Gesuchsteller. Innert 20 Tagen soll jedermann zum entsprechenden Gesuch zu Handen des Gemeinderates Einw\u00e4nde oder Bemerkungen anbringen k\u00f6nnen. Der Gemeinderat hat diese Einw\u00e4nde oder Bemerkungen zu \u00fcberpr\u00fcfen und das Ergebnis beim Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung zu ber\u00fccksichtigen. Mit diesem Vorgehen kann erreicht werden, dass die Informationsbasis bzw. Entscheidbasis des Gemeinderates f\u00fcr seinen Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung wesentlich erweitert wird. Es ist noch keine absolute Garantie, dass alles Relevante f\u00fcr den Einb\u00fcrgerungsantrag vorliegt. Aber es ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des bisherigen Systems. Allf\u00e4llige Leel\u00e4ufe k\u00f6nnen damit verhindert werden, wenn die Mitwirkung aus der Bev\u00f6lkerung schon zu Beginn des Einb\u00fcrgerungsverfahrens und nicht erst am Schluss stattfindet.<\/p>\n<h2>Alle anderen Parteien haben das neue B\u00fcrgerrechtsgesetz abgelehnt<\/h2>\n<p>CVP hat diese Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung bei der kantonsr\u00e4tlichen Beratung \u00fcber das kan-tonale B\u00fcrgerrechtsgesetz bereits eingebracht. Diese Mitwirkung war damals wohl angenommen worden. In der Schlussabstimmung aber haben SVP, FDP und SP das neue B\u00fcrgerrechtsgesetz abgelehnt, sodass es beim bisherigen unbefriedigenden Zustand geblieben ist.<\/p>\n<h2>Im Leitbild der CVP Kanton Schwyz<\/h2>\n<p>Die CVP will deshalb mit einer vorformulierten Gesetzesinitiative die unbefriedigende Situation mit der faktisch fehlenden Einflussm\u00f6glichkeit bei den Einb\u00fcrgerungen beseitigen und das bestehende kantonale B\u00fcrgerrechtsgesetz entsprechend erg\u00e4nzen. Die Forderung nach der Ver\u00f6ffentlichung der B\u00fcrgerrechtsgesuche im Amtsblatt entspricht auch dem Massnahmekatalog im Leitbild der CVP des Kantons Schwyz (Massnahme Nr. 63), welcher im Jahre 2006 von der CVP des Kantons Schwyz festgelegt worden ist. vgl. www.cvpsz.ch.<\/p>\n<h2>Verbesserung der Volksrechte<\/h2>\n<p>Die vorgesehene Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung im Einb\u00fcrgerungsverfahren stellt eine Erweiterung der bestehenden Volksrechte dar. Damit wird der Bev\u00f6lkerung die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, fr\u00fchzeitig bei den Einb\u00fcrgerungen Einfluss zu nehmen. Die Initianten sind \u00fcberzeugt, dass mit der vorgelegten Gesetzes\u00e4nderung im heutigen Einb\u00fcrgerungsverfahren eine wesentliche Verbesserung erzielt werden kann.<\/p>\n<h2>Initiativtext<\/h2>\n<p>Gest\u00fctzt auf \u00a7 31 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Schwyz stellen die unterzeichneten Stimmberechtigten des Kantons Schwyz folgendes Initiativbegehren auf \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber den Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrechts vom 19. Februar 1970 (B\u00fcrgerrechtsgesetz, SRSZ 110.100):<\/p>\n<div class=\"wc-shortcodes-box wc-shortcodes-item wc-shortcodes-content wc-shortcodes-clearfix wc-shortcodes-box-secondary \" style=\"text-align:left;\">\n<p>\u00a7 10 Abs. 2 (neu) <\/p>\n<p><sup>2<\/sup> Die Einb\u00fcrgerungsgesuche (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse Gesuchsteller, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) werden im Amtsblatt publiziert. Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einb\u00fcrgerungsgesuchen zu Handen des Gemeinderates Einw\u00e4nde oder Bemerkungen anbringen. Der Gemeinderat hat diese zu \u00fcberpr\u00fcfen und das Ergebnis beim Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<\/div>\n<p><a href=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2008\/01\/gesetzesinitiative_einbuergerungsgesuche.pdf\">Unterschriftsbogen und Initiativtext (PDF, 15kB)<\/a><\/p>\n<p><em>F\u00fcr das Initiativkomitee<br \/>\nBruno Beeler, Goldau, Vizepr\u00e4sident CVP Kanton Schwyz<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die CVP des Kantons Schwyz lanciert eine Gesetzesinitiative zur Ab\u00e4nderung des kantonalen B\u00fcrgerrechtsgesetzes, wonach die Einb\u00fcrgerungswilligen zu Beginn des Verfahrens im Amtsblatt ausgeschrieben werden sollen. Innert 20 Tagen soll jedermann zu den Einb\u00fcrgerungsgesuchen Einw\u00e4nde und Bemerkungen zu Handen des Gemeinderates machen k\u00f6nnen. 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