{"id":161,"date":"2014-09-17T16:53:06","date_gmt":"2014-09-17T14:53:06","guid":{"rendered":"http:\/\/cvp.arth-online.ch\/?p=161"},"modified":"2014-09-17T16:53:06","modified_gmt":"2014-09-17T14:53:06","slug":"steuerlich-attraktiv-bleiben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/steuerlich-attraktiv-bleiben\/","title":{"rendered":"Steuerlich attraktiv bleiben"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die CVP Arth-Oberarth-Goldau informierte am 11. September 2014 in Goldau an einer \u00f6ffentliche Veranstaltung \u00fcber die Steuergesetz\u00e4nderung des Abstimmungswochenendes vom 28. September 2014. Kantonsrat Adrian Dummermuth, Fraktionspr\u00e4sident CVP im Kantonsrat, schilderte die Ausgangslage. Markus Beeler, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, stellte die Vorlage im Detail vor. Kantonsrat Bruno Beeler, Mitglied der vorberatenden Kommission, nahm die politische Beurteilung vor.<\/strong><\/p>\n<h2>Umfangreiche Steuersenkungen\/Mindereinnahmen<\/h2>\n<p>In den vergangen Jahren wurden im Kanton Schwyz umfangreiche Steuersenkungen durchgef\u00fchrt, teilweise gegen den Willen des Regierungsrates. So wurde der Dividendenrabatt auf sagenhafte 75 % erh\u00f6ht. Die Verm\u00f6genssteuer wurde von 0.8 Promille auf 0.5 Promille reduziert. Der Kantonssteuerfuss wurde von 130 % auf 120 % gesenkt. Die Steuern f\u00fcr juristische Personen wurden von 4 % auf 2.25 % gesenkt. Die durch die Steuersenkungen erhofften Zuz\u00fcge von finanzkr\u00e4ftigen Steuerzahlern sind nicht oder noch nicht im erhofften Ausmass erfolgt. Die Steuereinnahmen sind markant zur\u00fcckgegangen trotz steigender Zunahme der Gesamtsteuerkraft im Kanton Schwyz. Schliesslich ist der Ertragsanteil der Schweizerischen Nationalbank ab 2012 von vormals 30 Mio. Franken auf 12 Mio. Franken eingebrochen.<\/p>\n<h2>Aufwandsteigerungen<\/h2>\n<p>In verschiedenen Bereichen hat sich der Aufwand des Kantons erh\u00f6ht. So u.a. beim \u00f6ffentlichen Verkehr und bei den Gesundheitskosten. Zus\u00e4tzliche Stellen bei der Kantonspolizei, die \u00dcbernahme der Kaufm\u00e4nnischen Berufsschule und die Einf\u00fchrung der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde auf kantonaler Ebene haben den Personalaufwand erh\u00f6ht. Massiv zu Buche schl\u00e4gt der exorbitant steigende Aufwand f\u00fcr den NFA, welcher von 45 Mio. Franken im Jahre 2008 auf 162 Mio. Franken im Jahre 2015 angestiegen ist.<\/p>\n<h2>Defizit von 200 Mio. Franken f\u00fcr 2014<\/h2>\n<p>Als Folge der massiven Mindereinnahmen und der markanten Aufwandsteigerung resultiert f\u00fcr das Jahr 2014 voraussichtlich ein Rekorddefizit von bis zu 200 Mio. Franken. Das Eigenkapital, das per 31.12.2013 bereits auf nur noch gerade 278 Mio. Franken gesunken ist, wird sich somit in diesem Jahr auf unter 100 Mio. Franken weiter reduzieren. Deshalb muss sofort vehement auf der Einnahmeseite und auf der Aufwandseite eingegriffen werden. Andernfalls versinkt der Kanton Schwyz in die Schuldenwirtschaft.<\/p>\n<h2>Sanierungskonzept<\/h2>\n<p>Das Sanierungskonzept des Regierungsrates und des Parlamentes f\u00fcr den Kantonshaushalt besteht in verschiedenen Sparpaketen\/Massnahmepaketen, im st\u00e4ndigen Sparen\/Abw\u00e4lzen bei jeder sich abzeichnenden Ausgabe des Kantons, in gezielten Steuererh\u00f6hungen (Abstimmung vom 28. September 2014) und schliesslich in allgemeinen Steuererh\u00f6hungen.<\/p>\n<p>Die Massnahmepl\u00e4ne 2005\/2006, die Budgetk\u00fcrzung 2011 und der Massnahmeplan 2011 hat Einsparungen von 80 Mio. Franken eingebracht. Aus dem Entlastungprogramm 2014-2017 resultieren Einsparungen zwischen 16 und 19 Mio. Franken. Von diesen Einsparungen sind u.a. die schlechter gestellten Mitb\u00fcrger (Erh\u00f6hung Selbstbehalt der Pr\u00e4mienverbilligung, gr\u00f6sserer Verm\u00f6gensverzehr bei den Heimbewohnern im Rahmen der Erg\u00e4nzungsleistungen), die privaten Mittelschulen und auch das Staatspersonal betroffen.<\/p>\n<p>Die gezielten Steuerh\u00f6hungen mit der Vorlage am 28. September 2014 ergeben einen Mehrertrag von 66 Mio. Franken. Schliesslich wird mit dem Budget 2015 wohl oder \u00fcbel eine allgemeine Steuererh\u00f6hung zu beschliessen sein, welche alle Steuerzahler treffen wird. Diese wird um 30 % (24 Mio. Franken entsprechen 10 %) h\u00f6her ausfallen, wenn die gezielten Steuererh\u00f6hungen am 28. September 2014 verworfen werden sollten.<\/p>\n<h2>Gezielte Steuererh\u00f6hungen am 28. September 2014<\/h2>\n<p>Mit der Steuergesetz\u00e4nderung vom 21. Mai 2014 sollen anl\u00e4sslich der Volksabstimmung vom 28. September 2014 gezielte Steuererh\u00f6hungen beschlossen werden. Neben technischen \u00c4nderungen und bundesrechtlich vorgeschriebenen Anpassungen des Steuergesetzes geht es bei den umstrittenen Erh\u00f6hungen um den sog. Kantonstarif (23 Mio. Franken), um die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts (14 Mio. Franken) und um die Erh\u00f6hung der Verm\u00f6genssteuer von 0.5 Promille auf 0.6 Promille (7.5 Mio. Franken). Bei der Dividendenbesteuerung f\u00fchrt der derzeitige Rabatt von 75 % dazu, dass mehr als der daraus resultierende Ertrag in den NFA bezahlt werden muss. Es ist ein eigentliches Defizitgesch\u00e4ft, welches die anderen Steuerzahler finanzieren m\u00fcssen. Mit der Reduktion des Rabattes von 75 % auf 50 % wird dieser steuerliche Fehltritt behoben. Nicht umstritten ist die Umverteilung der Grundst\u00fcckgewinnsteuer von einem weiteren Viertel von den Gemeinden\/Bezirken auf den Kanton, was 18 Mio. Franken Mehrertrag ergibt. Die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts, die Einf\u00fchrung eines neuen Kantonstarifes (nur f\u00fcr den Kanton bei einem steuerbaren Einkommen ab 230\u2018500 Franken f\u00fcr Alleinstehenden ab 438\u2018000 Franken f\u00fcr Verheiratete) und die Verm\u00f6genssteuererh\u00f6hung betreffen nur die sehr gut verdienenden und die sehr verm\u00f6genden Steuerzahler, welche in der Vergangenheit steuerlich im Kanton Schwyz sehr g\u00fcnstig gefahren sind. Sie sollen nun auch einen angemessenen Beitrag leisten f\u00fcr die Sanierung des Kantonshaushaltes.<\/p>\n<h2>Steuerlich attraktiv bleiben<\/h2>\n<p>Die gezielten Steuererh\u00f6hungen wurden so angesetzt, dass die steuerlich attraktivsten Gemeinden (H\u00f6fner Gemeinden und K\u00fcssnacht) selbst bei einer markanten allgemeinen Steuererh\u00f6hung f\u00fcr die sehr gut verdienenden und f\u00fcr die verm\u00f6genden Steuerzahler noch weiterhin zu den steuerlich attraktivsten geh\u00f6ren werden. Aufgrund dieser Steuererh\u00f6hungen ist deshalb nicht mit einer Abwanderung der guten Steuerzahler zu rechnen. Wohin sollten sie denn gehen? Damit wird auch klar, dass die gezielten Steuererh\u00f6hungen, selbst verbunden mit kommenden allgemeinen Steuererh\u00f6hungen, nicht zu einer Abkehr der Tiefsteuerstrategie f\u00fchrt. Vielmehr handelt es sich bei diesen Steuererh\u00f6hungen um Feinkorrekturen, welche die Strategie nicht in Frage stellen.<\/p>\n<h2>Steuererh\u00f6hung hat keinen Einfluss auf die H\u00f6he der NFA-Zahlungen<\/h2>\n<p>Die H\u00f6he der Besteuerung im Kanton Schwyz bzw. die geplante Steuererh\u00f6hung hat keinerlei Einfluss auf die H\u00f6he des NFA-Beitrages, welchen der Kanton Schwyz abzuliefern hat. Denn f\u00fcr die H\u00f6he der NFA-Zahlung sind nicht die tats\u00e4chlichen Steuereinnahmen massgeblich, sondern (neben der Solidarit\u00e4t mit den anderen Geberkantonen) allein die Steuerkraft (steuerbares Einkommen und steuerbares Verm\u00f6gen) im Kanton Schwyz. W\u00e4hrend in den letzten Jahren die Steuerkraft stets gestiegen ist, hat sich der Steuerertrag als Folge der verschiedenen Steuersenkungen gesenkt. Es spielt f\u00fcr den NFA-Beitrag somit keinerlei Rolle, wenn die gezielte Steuerh\u00f6hung beschlossen wird.<\/p>\n<h2>\u00dcberparteilicher Kompromiss<\/h2>\n<p>Die Steuergesetz\u00e4nderung vom 21. Mai 2014, d.h. die Abstimmungsvorlage vom 28. September 2014, beinhaltet einen \u00fcberparteilichen Kompromiss. Alle Parteien im Kantonsrat haben eingesehen, dass die vorgeschlagenen gezielten Steuererh\u00f6hungen dringend n\u00f6tig sind und dass es keine vern\u00fcnftige Alternative gibt. Dementsprechend wurde die Vorlage im Kantonsrat mit 77 Ja zu 12 Nein angenommen.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2016\/11\/finanzielle_entwicklung.jpg\" alt=\"finanzielle_entwicklung\" width=\"720\" height=\"540\" class=\"alignleft size-full wp-image-162\" srcset=\"https:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2016\/11\/finanzielle_entwicklung.jpg 720w, https:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2016\/11\/finanzielle_entwicklung-300x225.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 709px) 85vw, (max-width: 909px) 67vw, (max-width: 984px) 61vw, (max-width: 1362px) 45vw, 600px\" \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die CVP Arth-Oberarth-Goldau informierte am 11. September 2014 in Goldau an einer \u00f6ffentliche Veranstaltung \u00fcber die Steuergesetz\u00e4nderung des Abstimmungswochenendes vom 28. September 2014. 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