{"id":1247,"date":"2000-12-20T01:16:58","date_gmt":"2000-12-20T00:16:58","guid":{"rendered":"http:\/\/cvp.arth-online.ch\/?p=1247"},"modified":"2000-12-20T01:16:58","modified_gmt":"2000-12-20T00:16:58","slug":"keine-urne-in-goldau","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/keine-urne-in-goldau\/","title":{"rendered":"Keine Urne in Goldau!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am 13. November 2000 hat der Gemeinderat Arth beschlossen, dass an den Wahl- und\/oder Abstimmungswochenenden ab 1.1.2001 nur noch am Sonntag von 1000-1200 in Arth eine Urne offen gehalten werden soll und dass f\u00fcr den R\u00fccksand der Wahl- und\/oder Abstimmungsunterlagen das Porto aus der Gemeindekasse bezahlt wird. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat mit Eingabe vom 5.12.2000 dem Gemeinderat Arth ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch eingereicht und angeregt, bis auf weiteres auch in Goldau an den Wahl-und\/oder Abstimmungssonntagen eine Urne von 1000-1200 Uhr offen zu halten. Mit Beschluss vom 11.12.2000 ist der Gemeinderat Arth auf die beantragte Wiedererw\u00e4gung nicht eingetreten. Er verweigert damit insk\u00fcnftig das Aufstellen einer Urne in Goldau.<\/strong><\/p>\n<p>Auch im Jahre 2000 hat trotz der brieflichen M\u00f6glichkeit immerhin noch ein Drittel der Abstimmenden die Urne aufgesucht. Bei einer durchschnittlichen Beteiligung von ca. 50 % geht es um ca. 1&#8217;000 B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, welche an die Urne gegangen sind. <\/p>\n<p>Viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger w\u00fcnschen trotz der Porto\u00fcbernahme durch die Gemeinde ausdr\u00fccklich noch den Urnengang. Wer zudem in Goldau die briefliche Abstimmung verpasst hat und am Sonntag noch abstimmen m\u00f6chte, muss nach Arth gehen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau betrachtet die vollst\u00e4ndige Abschaffung der Urne in Goldau im jetzigen Zeitpunkt als nicht vertretbar. Neben der Sonntagsurne in Arth sollte auch in Goldau eine Sonntagsurne (1000-1200 Uhr) gef\u00fchrt werden. Auf das Wiedererw\u00e4gungsgesuch der CVP Arth-Oberarth-Goldau vom 5.12.2000 ist der Gemeinderat mit Beschluss vom 11.12.2000 nicht eingetreten. Er verweigert damit die Sonntagsurne in Goldau. Begr\u00fcndet wird dieser Entscheid im wesentlichen damit, dass auch in der Gemeinde Schwyz nur noch am Hauptort eine Urne gef\u00fchrt werde und dass die Portofreiheit die briefliche Abstimmung f\u00f6rdern werde. Zudem k\u00f6nnten damit unn\u00f6tige und zeitaufwendige Transporte nach Arth verhindert werden. In Schwyz befindet sich der Hauptort immerhin im Zentrum der gr\u00f6sseren Ortsteile. Nicht alles, was der Gemeinderat Schwyz beschlossen hat, kann als optimal bezeichnet werden. Insbesondere dieser Entscheid darf nicht Vorbild sein. Zudem sollte nicht das Einsparen von Kosten das oberste Ziel des gemeinder\u00e4tlichen Handelns sein, sondern vielmehr die optimale Wahrung der Abstimmungsm\u00f6glichkeiten und damit die Erh\u00f6hung der Stimmbeteiligung. Der geltend Zeitverlust durch eine Urne in Goldau ist vernachl\u00e4ssigbar und k\u00f6nnte durch eine kurze zeitliche Vorverlegung der \u00d6ffnungszeit v\u00f6llig verhindert werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau bedauert sehr, dass der Gemeinderat Arth bei der Urnen\u00f6ffnungszeit ab 1.1.2001 das richtige Augenmass verfehlt hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13. November 2000 hat der Gemeinderat Arth beschlossen, dass an den Wahl- und\/oder Abstimmungswochenenden ab 1.1.2001 nur noch am Sonntag von 1000-1200 in Arth eine Urne offen gehalten werden soll und dass f\u00fcr den R\u00fccksand der Wahl- und\/oder Abstimmungsunterlagen das Porto aus der Gemeindekasse bezahlt wird. 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