{"id":1188,"date":"2000-08-16T22:27:39","date_gmt":"2000-08-16T20:27:39","guid":{"rendered":"http:\/\/cvp.arth-online.ch\/?p=1188"},"modified":"2000-08-16T22:27:39","modified_gmt":"2000-08-16T20:27:39","slug":"ja-zum-neuen-schwyzer-steuergesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/ja-zum-neuen-schwyzer-steuergesetz\/","title":{"rendered":"Ja zum neuen Schwyzer Steuergesetz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am Wochenende vom 24. September 2000 kommt das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz, die Solarinitiative, die F\u00f6rderabgabe, die Energielenkungsabgabe, die Initiative f\u00fcr die Regelung der Zuwanderung sowie die Initiative f\u00fcr das konstruktive Referendum zur Volksabstimmung. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau f\u00fchrte \u00fcber diese wichtigen Sachfragen am 11. August 2000 im Hotel R\u00f6ssli in Goldau eine \u00f6ffentliche Orientierung mit namhaften Referenten durch.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Damit sollte den Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrgern f\u00fcr diese wichtigen und zukunftsweisenden Abstimmungen die wesentlichsten Entscheidgrundlagen unterbreitet werden. Die Versammlung hat dem neuen Steuergesetz und der Energielenkungsabgabe zugestimmt, die \u00fcbrigen Vorlagen aber deutlich verworfen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dementsprechend folgen bis zum Abstimmungswochenende vom 24.9.2000 verschiedene Artikel, welche jeweils die Abstimmungsvorlagen beleuchten. Vorliegend wird das neue Schwyzer Steuergesetz genauer betrachtet. Regierungsrat und Finanzdirektor Franz Marty hat am 11. August 2000 aus erster Hand die wichtigsten Neuerungen der definitiven Fassung des Steuergesetzes vorgestellt und erl\u00e4utert.<\/strong><\/p>\n<h2>Ausgangslage<\/h2>\n<p>Am 24. September 2000 wird \u00fcber das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz abgestimmt. Es handelt sich dabei um eine Totalrevision mit folgenden Zielen:<\/p>\n<ol>\n<li>Erhalt des g\u00fcnstigen Steuerstandortes, um daf\u00fcr zu sorgen, dass weiter investiert wird und dass Arbeitspl\u00e4tze geschaffen werden.<\/li>\n<li>Steuerentlastungen f\u00fcr Familien, f\u00fcr tiefe und mittlere Einkommen sowie f\u00fcr Unternehmen.<\/li>\n<li>Notwendige Anpassungen an die Vorschriften des Bundes.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das neue Steuergesetz wurde w\u00e4hrend 4 Jahren sorgf\u00e4ltig vorbereitet. Dabei haben Fachleute, die Gemeinden, die Wirtschaft und die politischen Kr\u00e4fte an der Vorlage mitgewirkt. Der Kantonsrat hat sich in zwei Sessionen mit den Neuerungen gr\u00fcndlich befasst und eigene Akzente gesetzt.  <\/p>\n<h2>Formelle Steuerharmonisierung<\/h2>\n<p>Die Vorschriften des Bundes verlangen, dass Bund, Kantone und Gemeinden die direkten Steuern untereinander harmonisieren. Sp\u00e4testens ab 1.1.2001 m\u00fcssen \u00fcberall die gleichen Grunds\u00e4tze \u00fcber die Steuerpflicht, den Gegenstand der Steuern, das Steuerverfahren und die Steuerstrafen gelten. Wenn ein Kanton diese Anpassung nicht vornimmt, gelten automatisch diese bundesrechtlichen Bestimmungen. Mit dem neuen Steuergesetz werden die Vorgaben des Bundes umgesetzt. Es handelt sich aber lediglich um eine formelle Steuerharmonisierung. Die Kantone und damit auch der Kanton Schwyz ist nach wie vor berechtigt, die Steuertarife, die Steuers\u00e4tze und die Steuerfreibetr\u00e4ge selber festzulegen, weshalb die materielle Finanz- und Steuerautonomie des Kantons nach wie vor nicht eingeschr\u00e4nkt ist. Gleichzeitig mit der formellen Steuerharmonisierung werden im Kanton Schwyz auch gezielte Steuerentlastungen eingef\u00fchrt. <\/p>\n<h2>Wechsel zur Gegenwartsbemessung<\/h2>\n<p>Bisher wurden die Steuern der nat\u00fcrlichen Personen auf der Basis der zwei vorangegangenen Jahre berechnet. Mit dem neuen Steuergesetz wird von dieser Vergangenheitsbemessung auf die Gegenwartsbemessung umgestellt, die j\u00e4hrlich vorgenommen wird. Damit wird sichergestellt, dass in jedem Jahr das tats\u00e4chlich und aktuell erzielte Einkommen besteuert wird. Schwankungen im Einkommen werden schneller ber\u00fccksichtigt und die Zwischenveranlagungen entfallen. Jedes Steuerjahr wird f\u00fcr sich veranlagt. Nach durchgef\u00fchrter Veranlagung wird mit den vorl\u00e4ufig bezahlten Steuern verrechnet. Der Steuerpflichtige kann w\u00e4hlen, ob er j\u00e4hrlich oder alle zwei Jahre eine Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen und einreichen will. Im Sinne einer \u00dcbergangsbestimmung werden ausserordentliche Aufwendungen oder Eink\u00fcnfte der Jahre 1999 und 2000 speziell erfasst und l\u00f6sen eine separate Steuerr\u00fcckzahlung oder Jahressteuer aus. <\/p>\n<h2>G\u00fcnstigere Steuertarife<\/h2>\n<p>Die Kopfsteuer wird aufgehoben. Es gibt nur noch einen Steuertarif. Das Einkommen der Ehepaare wird zusammengerechnet und durch den Divisor 1.9 geteilt. Damit fahren Ehepaare gegen\u00fcber Konkubinatspaaren und Alleinstehenden nicht mehr schlechter. Der neue Steuertarif entlastet die Ehepaare sowie die tiefen und mittleren Einkommen. Der Verm\u00f6genssteuersatz wird f\u00fcr die nat\u00fcrlichen Personen von bisher 1.00 Promille auf 0.80 Promille reduziert. Auch bei Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen gilt k\u00fcnftig ein g\u00fcnstigerer Steuersatz.  <\/p>\n<h2>H\u00f6here Steuerabz\u00fcge<\/h2>\n<p>Der pers\u00f6nliche Abzug f\u00fcr Alleinstehende wird von Fr. 2&#8217;400.\u2014auf Fr. 3&#8217;000.\u2014erh\u00f6ht, jener f\u00fcr Ehegatten von 5&#8217;400.\u2014 auf Fr. 6&#8217;000.&#8211;. Der kombinierte Versicherungs- und Sparabzug betr\u00e4gt k\u00fcnftig f\u00fcr Alleinstehende maximal Fr. 3&#8217;000.\u2014und f\u00fcr Ehegatten Fr. 6&#8217;000.&#8211;. Der Kinderabzug wird f\u00fcr jedes minderj\u00e4hrige Kind von Fr. 3&#8217;400.\u2014 auf Fr. 5&#8217;000.\u2014 erh\u00f6ht. Anstelle des bisherigen Ausbildungskostenabzuges wird f\u00fcr jedes vollj\u00e4hrige Kind in Ausbildung ein Abzug von Fr. 7&#8217;000.\u2014 eingef\u00fchrt. Damit erhalten die Familien wirksame Steuererleichterungen. Da die formelle Steuerharmonisierung verlangt, dass die AHV-Renten zu 100 % (nicht nur zu 80 % wie bisher) besteuert werden, wird der bisherige Altersabzug von Fr. 1&#8217;200.\u2014 auf Fr. 3&#8217;000.\u2014 erh\u00f6ht. Zudem ist ein Zuschlag von 50 % auf dem Versicherungs- und Sparabzug m\u00f6glich, wenn die Beitr\u00e4ge an die berufliche Vorsorge oder die gebundene Vorsorge nach dem R\u00fccktritt aus dem Berufsleben wegfallen. Geben Selbst\u00e4ndigerwerbende nach dem 55. Altersjahr ihr Gesch\u00e4ft auf, so werden die Liquidationsgewinne zum g\u00fcnstigeren Rentensatz berechnet. K\u00fcnftig d\u00fcrfen die Krankheitskosten ohne Beschr\u00e4nkung nach oben (bisher maximal Fr. 4&#8217;000.&#8211;) abgezogen werden, soweit diese 3 Prozent der steuerbaren Eink\u00fcnfte \u00fcbersteigen. Die Verm\u00f6gensabz\u00fcge werden f\u00fcr Alleinstehende von Fr. 50&#8217;000.\u2014auf Fr. 75&#8217;000.&#8211;, f\u00fcr Ehepaare von Fr. 100&#8217;000.\u2014 auf Fr. 150&#8217;000.\u2014 und f\u00fcr jedes Kind von Fr. 10&#8217;000.\u2014 auf Fr. 15&#8217;000.\u2014 erh\u00f6ht.  <\/p>\n<h2>Eigenmietwert<\/h2>\n<p>Nach den Vorschriften f\u00fcr die formelle Steuerharmonisierung ist der Eigenmietwert des selbstgenutzten Wohnraumes zwingend zu besteuern. Der bisherige Mietwertabzug von 30 % ist kraft Bundesrecht nicht mehr zul\u00e4ssig. Deshalb wird im neuen Steuergesetz im Sinne der Eigentumsf\u00f6rderung vom zul\u00e4ssigen Spielraum Gebrauch gemacht und festgelegt, dass k\u00fcnftig die Eigenmietwerte nach den orts\u00fcblichen Verh\u00e4ltnissen nur 65 % des Marktwertes betragen sollen.  <\/p>\n<h2>Entlastungen f\u00fcr die Unternehmungen<\/h2>\n<p>Der Kapitalsteuersatz f\u00fcr die juristischen Personen wird um 20 % reduziert. F\u00fcr Vereine, Stiftungen und \u00fcbrige juristische Personen wird bei der Kapitalsteuer ein Steuerfreibetrag von Fr. 100&#8217;000.\u2014 eingef\u00fchrt. F\u00fcr Holding- und Domizilgesellschaften sieht das neue Steuergesetz ebenfalls einen tieferen Kapitalsteuersatz vor als bisher, womit der Kanton Schwyz gegen\u00fcber den umliegenden Kantonen wettbewerbsf\u00e4hig bleibt. Bei der Unternehmensgewinnsteuer wird von einer progressiven Besteuerung auf eine proportionale Gewinnbesteuerung gewechselt. F\u00fcr Vereine, Stiftungen und \u00fcbrige juristische Personen wird bei der Gewinnsteuer ein Steuerfreibetrag von Fr. 10&#8217;000.\u2014 eingef\u00fchrt. Der Kanton Schwyz kennt hinter den Kantonen Zug und Nidwalden die drittg\u00fcnstigste Steuerbelastung der juristischen Personen in der Schweiz. Dieser wirtschaftliche Standortvorteil wird mit dem neuen Steuergesetz gef\u00f6rdert.  <\/p>\n<h2>Steuerausf\u00e4lle<\/h2>\n<p>Die namhaften Steuerentlastungen mit dem neuen Steuergesetz verursachen Steuerausf\u00e4lle. Die Haushalte des Kantons, der Bezirke und der Gemeinde werden diese aber verkraften k\u00f6nnen. Die Staatsrechnung des Kantons Schwyz wird vor\u00fcbergehend auf die bekannten Ertrags\u00fcbersch\u00fcsse verzichten m\u00fcssen. Allf\u00e4llige Defizite k\u00f6nnen durch das Eigenkapital aufgefangen werden, das in den letzten Jahren angespart worden ist. Die Gemeinden werden je nach Steuersubstrat von den Steuerausf\u00e4llen unterschiedlich betroffen. Die Gemeinden mit bescheidener Steuerkraft befinden sich alle im Finanzausgleich, weshalb in diesen F\u00e4llen der Kanton seine Leistungen \u00fcber den Finanzausgleich um die entsprechenden Steuerausf\u00e4lle aufzustocken hat. Durch den Finanzausgleich sind deshalb die Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr alle Gemeinwesen tragbar. Da sich die Wirtschaft im Aufschwung befindet, d\u00fcrften die erwarteten Steuerausf\u00e4lle sogar geringer sein als erwartet.  <\/p>\n<h2>Zusammenfassung<\/h2>\n<p>Das neue Steuergesetz kommt gerade zur rechten Zeit. Es ist ausgewogen und entlastet alle Steuerpflichtigen. Mit gezielten Steuerentlastungen wird der soziale Ausgleich bei den tieferen und mittleren Einkommen und vor allem bei den Familien verbessert. Die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Wirtschaft werden optimiert. Mit diesem neuen Steuergesetz hat der Kanton Schwyz die Chance, auch in Zukunft steuerlich attraktiv zu bleiben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die <strong>Annahme des neuen Steuergesetzes<\/strong>. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Wochenende vom 24. September 2000 kommt das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz, die Solarinitiative, die F\u00f6rderabgabe, die Energielenkungsabgabe, die Initiative f\u00fcr die Regelung der Zuwanderung sowie die Initiative f\u00fcr das konstruktive Referendum zur Volksabstimmung. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau f\u00fchrte \u00fcber diese wichtigen Sachfragen am 11. 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